Hallo!
Ich habe bei einem Fachhändler ein technisches Gerät gekauft, das - wie sich bald herausstellte - einen bestimmten Defekt hat.
Vieles spricht dafür, daß es sich um einen Konstruktionsfehler handelt, der alle Geräte dieses Typs betrifft.
Wie sollte ich am besten Vorgehen
- wenn der Verkäufer unter Verweis auf die Herstellergarantie den Umtausch verweigert?
- davon auszugehen ist, daß tatsächlich ein Tausch gegen ein anderes Gerät nicht sinnvoll ist, weil alle fehlerhaft sind?
Dieser Umstand scheint dem Verkäufer übrigens auch bekannt zu sein, obwohl er es nicht zugibt.
Nach meinen unvollständigen Kenntnissen würde ich in Gegenwart eines Zeugen einen Umtausch einfordern und dann bei erneuter Verweigerung der Nacherfüllung direkt über einen Anwalt den Rücktritt vom Kaufvertrag einfordern.
Danke im Voraus,
Sascha Pawlowski
Verkäufer verweigert Gewährleistung
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Sehr geehrter Herr Pawlowski,
wenn die von Ihnen gekaufte Sache einen Mangel aufweist, dann haben Sie Gewährleistungsrechte. Sollte wirklich bei allen Geräten ein derartiger Mangel vorhanden sein, so macht natürlich eine Nachbesserung
keinen Sinn, wenn diese den Mangel nicht beheben kann. Jedoch beachten Sie bitte, dass der Verkäufer zuerst zur Nachbesserung verpflichtet ist. Sollte diese Nachbesserung dann zweimal zu keiner Besserung führen, so gilt sie als fehlgeschlagen. Dann sind Sie, wie Sie schon angedeutet haben, zum Rücktritt
befugt. Diesen erklären Sie gegenüber dem Verkäufer. Ansonsten können Sie, falls Interesse besteht, auch den Kaufpreis entsprechend mindern
.
Mit freundlichen Grüßen,
Und jetzt?
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