Verkäufer stellt Bedingung für Rückabwicklung

11. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Malustras
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 18x hilfreich)
Verkäufer stellt Bedingung für Rückabwicklung

Hi,

da ich bei einem schief gelaufenen Ebay Kleinanzeigen Kauf den Verkäufer nun offenbar doch dazu
bewegen konnte, es nicht zum Rechtsstreit kommen zu lassen, stellt er Bedingungen an eine Rückabwicklung.
Er hat keine Gewährleistung ausgeschlossen und Angaben zum Zustand gemacht die so nicht zutreffen.

Er möchte, dass ich ihm das Spiel zurückschicke. Anschließend möchte er den Zustand begutachten.
Angebliche Beweisbilder und Zeugen vom Ursprungszustand soll er wohl haben, auch wenn es unglaubwürdig ist.
Er schreibt, dass er mir das Geld zurück überweist, sofern der Zustand nicht "deutlich" vom Ursprungszustand abweicht.

Wie darf ich das nun aus rechtlicher Sicht interpretieren?
Wie würdet ihr hier verfahren? Darauf einlassen, oder nicht?
Ich würde es versichert an ihn schicken und habe meinerseits die Übernahme des Versands angeboten,
damit endlich Ruhe ist.

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Privater VK?
Eine Rechtsgrundlage für "erst Geld zurück, dann Ware zurück" gibt es nicht. Ebensowenig für das Umgekehrte. Das Recht spricht hier nur von "Zug um Zug".
Am schnellsten ginge wohl, wenn du deinerseits den Zustand der Ware mit Fotos und Zeugen genau dokumentierst und dann versichert (!) als Paket (!) zurückschickst (damit du nicht auch noch Ärger bei "nicht angekommen" oder "Paket beschädigt" bekommst).
Wenn der VK dann Spielchen spielt, kannst du immer noch straf- und zivilrechtliche Schritte einleiten.
Aber jetzt eine lange Diskussion losbrechen, wer zuerst was muß, wird dich im Zweifel nicht weiter bringen. Und jetzt schon den Anwalt rauszuholen, ist IMO Overkill.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.300 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen