Verkäufer fordert Zahlung für Reperatur TROTZ GARANTIE?!

18. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12303.02.2009 19:47:21
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkäufer fordert Zahlung für Reperatur TROTZ GARANTIE?!

Hallo,
kleines Problem:
ich habe im OKTOBER 07 eine Uhr gekauft. Seit Dez 07 zeigte diese im Display nichts mehr an! Der Uhrenreparierdienst meinte, dass eine Batterie länger als 3 Monate halten sollte und sagte ich solle diese zurück schicken, FALLS damit doch was anderes los ist! Jetzt hat er bei der Uhr die Batterie gewechselt und will das Geld + Versandkosten??!!
Er hatte NICHTS mit mir abgesproche, da die Uhr nach meiner Erlaubnis NUR zur Prüfung an ihn zurück ging.
WAS NUN?!
Ich sagte ihm das ich das nicht akzeptiere! BIN ICH DENN IM RECHT?!

DANKE im voraus

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17 Antworten
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#1
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Wem hast du die Uhr denn geschickt, dem Haendler oder dem Hersteller? Beim Haendler ginge es um Gewaehrleistung, beim Hersteller vermutlich um Garantie. Das sind 2 voellig verschiedene Paar Schuhe.

Spielt aber wahrscheinlich sowieso keine Rolle, da die Uhr ja nach dem Batteriewechsel anscheinend wieder funktionierte und ueberhaupt nicht defekt war. Dann sind die Kosten fuer die Ueberpruefung und den Versand natuerlich von dir zu bezahlen (im Falle der Inanspruchnahme der Garantie nur dann, wenn die Garantiebedingungen - was zu vermuten ist - dies so vorsehen) . Die Batterie vermutlich auch, doch das haengt davon ab, was genau du in Auftrag gegeben hast und ob der Auftrag so zu verstehen gewesen ist, dass erforderlichenfalls auch ein Batteriewechsel erfolgen sollte. Im Normalfall duerfte dies wohl der Fall sein.

Gruss
CAM

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#2
 Von 
guest-12303.02.2009 19:47:21
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
also laut *Verkäufer* soll ich bei Inanspruchnahme der Garantie, dies bei ihm abwicklen. Ich teile ihm mit, dass die Uhr nicht bereits nach 3 Monaten den Geist (Aufrgund der Batterie) aufgeben kann! Das meinte der Uhrenreparierdienst auch und empfahl mir das beim Händler zu beanstanden. Nach Rücksprache mit diesem BIN ICH SO verbleiben, dass die UHr zur PRÜFUNG eingeschickt wird, da die Batterie mind 2 Jahre halten sollte! Also könnte auch ein anderer Defekt vorliegen! DAS WOLLTE der Hersteller prüfen! Und jetzt meint er, dass ich den Austausch bezahlen soll + VErsand! Und das war ja nicht abgesprochen! IN diesem Fall hätte er doch Rücksprache halten müssen, wenn er AN MEINER UHR etwas austauscht, oder nicht?!
Vielen Dank für die Hilfe vorab!

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#3
 Von 
guest-12303.02.2009 19:47:21
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

?? :???:

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#4
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Jetzt stellt sich mir allerdings die Frage, ob die Garantie auch die Batterie der Uhr beinhaltet.

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#5
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

quote:
Jetzt stellt sich mir allerdings die Frage, ob die Garantie auch die Batterie der Uhr beinhaltet.


Die Garantie hoechstwahrscheinlich nicht, aber die Gewaehrleistung erstreckt sich auch auf die Batterie. Nun muss man sich aber fragen, wie frisch so eine Uhrenbatterie sein muss, wenn die Uhr erkennbar tickend in der verkaufsauslage des Uhrenhaendlers lag, vielleicht auch schon ziemlich lange. Waere die Batterie nun aber im Rahmen der Gewaehrleistung kostenlos ausgetauscht worden, wie haette man dann wohl den waehrend der ersten Monate gezogenen Nutzen ermitteln koennen?

Verneint man nun aber den Gewaehrleistungsfall in Bezug auf die Batterie, dann haette eine solche wohl auch nur geliefert werden duerfen, wenn diese auch wirklich bestellt war. War hingegen keine bestellt, zur in Auftrag gegebenen Ueberpruefung aber dennoch eine neue Batterie erforderlich, dann durfte diese - da ja offensichtlich kein Sachmangel festgestellt werden konnte - natuerlich von Auftraggeber zu bezahlen. Haette sie diesem dann aber auch wirklich anschliessend ausgehaendigt werden muessen oder haette der mit der Ueberpruefung Beauftragte diese nicht auch einfach entsorgen koennen und statt dessen die alte (anscheinend verbrauchte) Batterie beilegen koennen?

Gruss
CAM

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#6
 Von 
guest-12303.02.2009 19:47:21
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Uhr kam BEREITS ANGESCHALTET per Post (Kauf bei Ebay von einem Händler)! Deswegen heißt das für mich aber dennoch, dass die Batterie eine bestimmte Zeit halten MUSS/SOLLTE! Und nicht nach 3 Monaten bei einer geringen Benutzung aus geht! Der Uhrenfachhändler meinte, dass ich diese einschicken soll ZUR ÜBERPRÜFUNG.. nicht aber zur Reparatur, auch nicht zum Austausch der Batterie (falls das der Fehler wäre)! Denn der Händler hätte mich darauf hinweisen können, dass die Uhr bei ihm im Lager(Oder wo auch immer, bereits seit 2Jahren angeschaltet rum liegt und es somit die Batterie ist die wohl defekt ist! Aber ich kann doch nicht den AUSTAUSCH **OHNE ABSPRACHE** mit mir, bezahlen und dann noch die Versandkosten, die eigentlich nicht nötig gewesen wären! Das ist doch nicht iO, oder?!
HILFEEEE :augenroll:

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#8
 Von 
guest-12303.02.2009 19:47:21
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

[Was ich in einem Fall der Gewährleistung oder Garantie und alles zu tun habe, wurde mir schriftlich beim Kauf mitgeteilt.] Dort steht, dass ich mich an den *VERKÄUFER* wenden soll! NICHT an den Hersteller, habe auch keine Garantiekarte bekommen (für diese Uhr) also habe ich den Verkäufer gefragt an wen ich mich wenden soll, wenn etwas mit der Uhr ist! Dieser meinte DAS GEHT ÜBER IHN!
(Rechnung = Garantieanspruch)

**KEINE AHNUNG WO ER DIESE UHR **HER** hat**
;) (AEG Sportuhr)

Vorher habe ich ihm erklärt, dass die Uhr nach 3 Monaten den Geist aufgegeben hat UND dies ja wohl nicht an der Batterie liegen KANN/SOLLTE! Er meinte EINSCHICKEN! Ich habe die Uhr eingeschickt mit der Bitte um Überprüfung!

Dann les ich mal das BGB!! Mal abwarten ob morgen (SAMSTAG) die Uhr zurück kommt,SONST muss ich mal anrufen!!

Ach was man mit solchen Kleinigkeiten für *Ärger* haben kann :augenroll:

DANKE FÜR DIE HILFE



-- Editiert von Anne1983 am 25.01.2008 07:17:49

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#9
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Entscheidend ist, daß die neue Uhr nach 3 Monaten nicht mehr gebrauchstauglich war - das ist ein Sachmangel im Sinne v. § 434 BGB . Dann wird eben vermutet, daß die gesamte Uhr ( = Uhrgehäuse+Batterie) schon beim Verkauf nicht mängelfrei gewesen war. <hr size=1 noshade>


Das sehe ich nun doch ein wenig anders. Offenbar hat die Ueberpruefung ja ergeben, dass die Uhr bei bestimmungsgemaessen Gebrauch (also mit geladener Batterie) sehr wohl gebrauchstauglich ist. Ein Auto weist ja auch keinen Sachmangel auf, wenn es nicht mehr fahren will, weil der bei der Uebergabe im Tank befindliche Sprit aufgebraucht ist. Dann muss man eben neuen rein tun.

Die Frage ist imo eher, ob es bereits einen Sachmangel darstellt, wenn die Uhrenbatterie schon nach 2 oder 3 Monaten entladen ist, also ob die Uhrenbatterie an sich mit einem Sachmangel behaftet war (die Uhr selbst ist es ja anscheinend nicht).

Ich traue mich aber nicht, diese Frage zu beantworten.

Gruss
CAM

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#11
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

quote:
Die Batterie einer Uhr dürfte ein Verschleißteil sein. Man kann aber nicht die Gebrauchsuntauglichkeit einer Sache mit dem Argument verneinen, wenn man von der Ursache dieser Gebrauchsuntauglichkeit, dem Versagen eines Verschleißteils, absehen würde, sei die restliche Sache eigentlich OK.


Dem kann ich so nicht folgen. Nach meiner Auffassung stellt eine Batterie eben kein Verschleissteil dar, sondern ein Verbrauchsmittel, das zum bestimmungsgemaessen Gebrauch der Uhr erforderlich ist und dabei verbraucht wird. Ist dieses aufgebraucht, ist es "nachzufuellen". Ist die Uhr dann nach der Zufuehrung neuer Emergie wieder voll gebrauchsfaehig, kann wohl kaum von einem Sachmangel der Uhr die Rede sein. Ohne elektrische Energie laeuft sie halt nicht und muss das auch nicht. Und die war nun eben aufgebraucht.

quote:
Innerhalb der ersten 6 Monate trägt der Verkäufer die Beweislast dafür, daß die aufgetretene Uhrenunbrauchbarkeit NICHT auf eine schon anfänglich vorhandene Mangelhaftigkeit zurückgeführt werden kann.


Genau dies ist ihm imo dadurch gelungen, dass die Uhr nach Zufuehrung der zum bestimmungsgemaessen Gebrauch zwingend erforderlichen Energie wieder voll gebrauchsfaehig war. Die Uhr war also zu jedem Zeitpunkt voll gebrauchsfaehig, es hatte ihr zwischenzeitlich nur der "Sprit" gefehlt. Dass eine batteriebetriebene Uhr nicht ohne "geladene" Batterie laeuft, kann wohl kaum einen Sachmangel darstellen.

Die Uhr war also beim Kauf maengelfrei und ist dies auch weiterhin. Lediglich der "Fuellzustand des Energiebehaelters" entsprach zum Kaufzeitpunkt nicht den Erwartungen des Kaeufers. Inwieweit dessen Erwartungen jedoch berechtigt sind, fuehrt uns wieder zu der Frage: "Wie voll muss so eine Batterie zum Kaufzeitpunkt sein?", also vergleichbar der Frage: "Wieviel Treibstoff muss beim Autokauf im Tank sein?"


Gruss
CAM

-- Editiert von CAM am 26.01.2008 03:38:19

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#12
 Von 
guest-12303.02.2009 19:47:21
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich werde mich auf den SACHMANGEL beziehen!! Aber das andere Problem ist, WAS IST WENN DER SICH NICHT MEHR MELDET?! Ich bekomme auf meine Nachfragen keine Reaktion... kann ich dann nicht irgendwann vom Kaufvertrag zurück treten?!
(Denn die Uhr hab ich immer noch nich zurück, wahrscheinlich wartet er bis ich überwiesen habe)!!
:(

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12303.02.2009 19:47:21
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
also die UHR habe ich zurück bekommen! :wipp:
Aber auf meine Nachrichten, dass ich diese Reparatur nicht zahle reagiert er nicht! Ist die Sache dann für mich erledigt?
Danke
A N N E

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
SteMa
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 15x hilfreich)

Wäre es nicht am einfachsten gewesen bei deinem Uhrenfachmenschen einfach mal testhalber eine neue Batterie einsetzen zu lassen?

Damit hättest du dir wohl viel zeit nerven und geld sparen können.

ISt ja fast genauso wie unsere Kunden, die Zink Kohle Batterien in Digi Cams nutzen =)

Kamera wird geprüft, kein Defekt, kostenfrei zurückgeschickt und dann wird mim Anwalt gedroht.

gruss stefan

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12303.02.2009 19:47:21
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, die Batterie kann nicht nach 3 Monaten alle sein! Das ist nicht iO!
Aber egal...
Also wenn er nicht antwortet, dann kann ich die Angelegenheit vergessen oder?! Denn mehr als ihm schreiben, dass ich das nicht bezahle kann ich nicht. Aber muss ich dann auf Mahnungen reagieren (wenn er welche schickt?)
A N N E

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12303.02.2009 19:47:21
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

??

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Anne, auf Mahnungen musst du nicht reagieren. Sollte es aber zum Mahnbescheid kommen, musst du dem, wenn du die Ansprueche wirklich fuer unberechtigt haeltst, unbedingt widersprechen. Tust du dies naemlich nicht, wird der Mahnbescheid wirksam und du bist zur Zahlung aller bis dahin entstandenen (und evtl. noch entstehender) Kosten verpflichtet, ohne dass die Rechtmaessigkeit des Anspruchs ueberhaupt noch ueberprueft wird.

Widersprichst du, wird der Glaeubiger vermutlich eine gerichtliche Klaerung anstreben. Von deren Ausgang ist es dann abhaengig, ob du nun zahlen musst oder nicht. Hierbei geht es dann aber ebenfalls nicht nur um den urspruenglich geschuldeten Betrag, sondern natuerlich auch um den dem Glaeubiger entstandenen Verzugsschaden (Mahnkosten, Inkasso, Zinsen ...) sowie um die Kosten des Verfahrens. Solltest du dann unterliegen (was ich angesichts deiner bisherigen Schilderungen fuer nicht unwahrscheinlich halte), wird die Sache um ein Vielfaches teurer als die paar Euro, um die es eigentlich geht.

Gruss
CAM

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