Verjährung Betrug bei Immobilienkauf

25. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Pidder
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung Betrug bei Immobilienkauf

Frage: Wann verjähren Ansprüche aus einem Betrug bei einem Immobilienerwerb aus dem Jahr 1993? Gelten hier die neuen Verjährungsfristen seit 2001 oder noch die alten über 30 Jahre?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

Für Ansprüche aus 1993, die damals einer regelmäßigen 30-jährigen Verjährungsfrist unterlagen, gilt seit (und ab) 1.1.2002 die neue Verjährungsfrist von 3 Jahren, d.h. der Anspruch wäre zum 31.12.2005 verjährt.

(Steht im EGBGB, könnte ich noch mal raussuchen.)

Anders könnte es aussehen, wenn der Anspruch auch nach neuem Recht erst nach 30 Jahren verjährt wäre. Davon ist hier aber nicht auszugehen.

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#2
 Von 
Pidder
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Merci, das war eine brauchbare Antwort :) . Ich habe noch eine Frage: Gibt es eine Frist für die Einreichung von Erwiderungen vor einem anberaumten mündlichen Verhandlungstermin?

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#3
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

Ergänzend, das habe ich vergessen:
Die Verjährung läuft natürlich erst ab Kenntnis durch den Betrogenen bis hin zur absoluten Verjährungsgrenze, die nach wie vor 30 Jahre beträgt.

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#4
 Von 
Pidder
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Guuuut. Das hat mir noch mehr geholfen! Merci nochmal. :cheers:

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