Verbringungskosten bei falsch gelieferter Ware

15. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
The-Driver
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 23x hilfreich)
Verbringungskosten bei falsch gelieferter Ware


Mir wurde Ware geliefert, die nicht der bestellten (abgebildeten) entspricht.

Nun muss ich ja das Paket wieder irgendwie verkleben und zur Post fahren. Abholung verweigert der Verkäufer.

Der Verkäufer weigert sich nun, die Verbingungs- und Nebenkosten zu übernehmen.

Die Rücksendung kommt ja nur deswegen zustande, weil der Verkäufer falsche Ware geliefert hat bzw. falsche Abbildungen ins Internet stellt.

Demnach müsste der doch auch wenigstens die Verbringungskosten zahlen?



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Wenn tatsächlich ein falscher Artikel geliefert wurde
zahlt der Verkäufer die Rücksendekosten.
Der Käufer ist auch nicht verpflichtet die Rücksendekosten vorzulegen.
Der Hinweis"unfreie Sendungen werden nicht angenommen" ist gesetzeswidrig.
Dem Verkäufer kann zugemutet werden, eine Portokasse zu führen um auch unfreie Sendungen zurück zu nehmen.
So ein Urteil des AG Grevenbroich.
Hier verweigerte der Händler die unfreie Rücknahme eines
defekten PCs. Er mußte den Kaufpreis und alle Potokosten
erstatten, und den PC für mich kostenfrei bei mir abholen lassen.



-- Editiert xxsirodxx am 15.03.2012 13:55

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