Unlautere Rabattaktion? Wie vorgehen?

20. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)
Unlautere Rabattaktion? Wie vorgehen?

Hallo Forengemeinde,

im Rahmen einer per Mail und auch durch andere Medien beworbenen Rabattaktion (2 für 1, d.h. beim Kauf zweier Artikel gibt es den günstigeren Artikel gratis) kaufte P. zwei Artikel beim Onlineshop A. durch Anklicken dieser Artikel auf einer speziell für diese Aktion erstellten Seite im Shop. Auf dieser Seite war nur eine begrenzte Anzahl Artikel auswählbar, speziell nur auf diese Aktion zugeschnitten. Danach ging es weiter direkt zur Kasse, andere Artikel wurden nicht hinzugefügt. Eigentlich sollte im letzten Bestellschritt (also nach Angabe aller Liefer- und Zahlungsinformationen) der Rabatt dann sichtbar sein, vorher wurden beide Artikel mit ihrem Einzelpreis in den Warenkorb gelegt. Der Rabatt wurde jedoch nicht extra ausgewiesen, der Kunde P. hat dennoch die Bestellung abgeschickt. Die Ware erhielt er mit einer Rechnung über den vollen Betrag (also für beide Artikel), auf Nachfrage per Mail erhielt er die Antwort, dass die Rabattaktion am Tag vor seiner Bestellung beendet worden sei, er solle Verständnis haben etc. pp.
Nirgendwo, weder in der mail mit dem Link zu dieser Aktion, noch im laufenden Bestellvorgang kam ein Hinweis darauf, dass die Aktion beendet wurde bzw. wann sie ausläuft. Die Aktionsseite mit der Bestellmöglichkeit war auch Stunden später nachweislich noch erreichbar, die Bestellung hätte darüber auch später noch durchgeführt werden können.

Wie ist hier die rechtliche Lage?
Was ist mit dem § 3 (2) UWG und § 4 (4) UWG , trifft das in dem Fall zu?

Möchte dem P. gern weiterhelfen, er hat notfalls noch gut 1 Woche, um die Waren zurückzusenden, jedoch stellt sich mir hier die Frage, ob er das muss, oder ob das Unternehmen gar eine Abmahnung riskieren könnte.

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"LG KuschelbaerR

Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein"

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1 Antwort
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#1
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Trotz vieler Aufrufe hat wohl leider keiner eine Antwort darauf.
Vielleicht zu unverständlich geschrieben?

Also:
- Versandhandel A bietet in einer Werbeaktion 2 Artikel zum Preis von einem an, gestaltet dafür auf seiner Verkaufsplattform extra eine Seite, auf der die entsprechenden Artikel aus begrenztem Angebot (insgesamt nur 8 Artikel aus dem sonst riesigen Gesamtangebot) per Mausklick auswählbar sind.
- Weder in der Werbemail noch im Bestellvorgang ein Hinweis auf den Zeitraum bzw. das Ende der Aktion.
- Die Bestellung wurde über die entsprechende Sonderseite vorgenommen, zum Abschluss der Bestellung wurde der Gesamtpreis beider Artikel angezeigt, Bestellung wurde abgeschickt.
- Lieferung erfolgte mit Rechnung über beide Artikel, ohne Berücksichtigung der Rabattaktion.
- Auf Nachfrage per Mail kam die Antwort, dass die Rabattaktion einen Tag vor der Bestellung beendet worden sei.
- Die extra für diese Aktion eingerichtet Sonderseite war noch Stunden nach der Bestellung aufrufbar - ohne Hinweis auf Beendigung der Aktion.

Wie ist hier die Rechtslage?
Von einer Transparenz von Rabattangeboten (wie vom Gesetzgeber gefordert) kann ja hier keine Rede sein, da kann ja jeder nachträglich Aktionen für beendet erklären.
Seit einer Woche meldet sich der Versandhandel nicht mehr, morgen läuft die Rückgabefrist ab.
Wie soll sich P. verhalten?

Wäre prima, wenn hier noch jemand Rat wüsste.

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"LG KuschelbaerR

Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein"

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