Wenn in einem Kreditvertrag steht:
"Trotz Abtretungsausschluss besteht die Möglichkeit, dass das Darlehensverhältnis im Wege der Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz übergeht"
Bedeutet das, dass der Kreditvertrag verkauft werden kann wie 2008 und der neue Eigentümer die volle Grundschuld einfordern kann?
Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz
18. Oktober 2018
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Frage vom 18. Oktober 2018 | 19:39
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 3x hilfreich)
Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz
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#1
Antwort vom 18. Oktober 2018 | 23:42
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
eine Grundschuld valutiert immer unabhängig von anderen Verträgen wenn es sich nicht um eine Sicherungsgrundschuld im Sinne des § 1192 BGB
handelt.
Bei einem Kreditvertrag ist von einer Sicherungsgrundschuld auszugehen, wenn bei der Vertragsgestaltung nicht völlig gepennt wurde.
Berry
#2
Antwort vom 18. Oktober 2018 | 23:54
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 3x hilfreich)
Vielen Dank für die schnelle Hilfestellung, aber den ersten Satz verstehe ich nicht. Den zweiten klar. Deshalb fragen wir ja. Wir wollen nicht "pennen", aber wenn dieser Satz im Kreditvertrag steht, heisst das dann, dass man den Vertrag an zB Investoren durchreichen kann? Sodann wie 2008 Zwangsvollstreckung drohen kann?
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