Transportschaden - Hermes - Schadensanzeige nur innerhalb von 7 Tagen?

28. Dezember 2002 Thema abonnieren
 Von 
Ahrend
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Transportschaden - Hermes - Schadensanzeige nur innerhalb von 7 Tagen?

Ich habe einen neuen Zählerschrank ersteigert 296 Euro . Das Paket war äusserlich nicht beschädigt. Der inhalt ist jedoch stark verbeult bzw. verzogen. Ware wurde sofort beim Absender reklamiert. Bilder vom zustand der Ware wurden ausgetauscht. Der Verkäufer hat mit seinen Fotos nachgewisen, das die Ware vor dem Versand ok war. Nach 10 tagen wurde Hermes der offensichtliche Schaden mitgeteilt und mit Fotos belegt. Hermes lehnt eine Schadensregulierung ab, mit der Begründung das die Schadensanzeige innerhalb von 7 Tagen zuerfolgen hat. Habe ich andere Möglichkeiten doch noch eine Regulierung durch Hermes zu bekommen


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sonnenkind2005
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Wahrscheinlich hätte Hermes ohnehin nicht gezahlt. Mein Fall:

versichertes Paket war nahezu 2 Wochen unterwegs. Inhalt defekt. Hermes zahlt nichts.
Begründung: Wenn die Aussenverpackung nicht beschädigt ist, dann war es nicht ordnungsgemäß verpackt.

Auf die lange Lieferzeit wird bei Reklamation mit keiner Silbe reagiert, es wird wiederholt von einem ordnungsgemäßen Versandablauf gesprochen. Der Kontakt verläuft schleppend, unpersönlich und unfreundlich. Also am besten abhaken. :-(

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#2
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

In den AGB's der Versender findet sich immer der Passus, das Schäden innerhalb von 7 Kalendertagen zu melden sind, insofern sehe ich schwarz, da AGB's Vertragsbestandteile sind die man einhalten sollte.

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#3
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Stellt sich nur die Frage, ob der Empfänger an diese AGBs gebunden ist.
Immerhin geht der Absender einen Vertrag mit dem Transportunternehmen ein - und nicht der Empfänger.

Selbst wenn die Gefahr auf den Käufer (Empfänger) mit Übergabe an das Transportunternehmen übergeht - Ansprüche kann idR nur der Absender geltend machen bzw. entgegennehmen.

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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#4
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Soweit er vom Käufer über den entstandenen Schaden zeitnah informiert wird.

Da bei Privat an Privat hier eine rechtliche Gleichstellung besteht, muss der K an den VK zeitnah melden,beim Händler steht das meist ohnehin in den AGB's die ja Vertagsbestandteil eines Kaufvertrages sind.

Sollte der VK allerdings den Schaden erst nach 10 Tagen gemeldet haben, ist dieser nun in des Käufers Schuld( schön formuliert,ne?!:-))

Aber das wird sicher ne schwierige Angelegenheit,da privat VK Ihre Pflichten oft nicht genügend kennen.

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