TV zur Reparatur beim Hersteller abgegeben, Hersteller hat Insolvenz angemeldet

21. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
atlas2727
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
TV zur Reparatur beim Hersteller abgegeben, Hersteller hat Insolvenz angemeldet

Hallo,

Kurzversion:
TV Gerät im August 2017 in einem örtlichen ********** gekauft, in bar gezahlt.
TV ging im Januar defekt, der ********** als erste Anlaufstelle verwies an den Hersteller.... schleppende Kommunikation mit dem Hersteller ***GmbH, aber hatte ja nun keine andere Wahl. Das Gerät ist nun seit 09.03.2018 beim Hersteller zur Reparatur. Heute per google erfahren, dass der Hersteller am 11.03.2018 Insolvenz angemeldet hat.


Was kann das jetzt für mich heißen?
Warum sollten die das Teil reparieren, ich würde meinen, wenn dann bekomme ich es unrepariert zurück, wenn überhaupt.... warum sollten die noch Geld aufbringen...
Wie sollte ich mich jetzt verhalten? Gibt es irgendwelche Fristen, irgendwas was ich tun sollte?


Langversion: ich habe leider im August 2017 einen TV im örtlichen ********** gekauft, von einem No Name Anbieter namens Jay-tech GmbH. Ende Januar ging das TV Gerät defekt und ich kontaktierte zuerst ********** zwecks Reparatur und die leiteten mich an Jay-tech weiter.... es vergingen 3 Wochen schleichender Kommunikation per Email und Telefon, das Gerät sollte mehrmals abgeholt werden... es gab viele kommunikative Probleme seitens des Unternehmen, nur eine scheinbar überforderte Azubine die alles alleine macht... nun denn, das Gerät wurde vor 2 Wochen von einer Spedition abgeholt und dem Unternehmen Jay-tech GmbH zur Reparatur übergeben.

Gerade bekam ich eine Email, dass meine Rechnungskopie verloren ging, diese aber für die Reparatur erforderlich sei (ich schickte sie vor Geräteabholung schon 2 mal per Email auf Verlangen zu) und packte sie dem Gerät mit dem RMA Formular bei)....... dann habe ich gerade mal gegoogelt und wollte wissen, wie groß das Unternehmen ist......... dann der Schock..... Anmeldung der Insolvenz am 11.03.2018..........


-- Editiert von Moderator am 24.03.2018 14:48

-- Thema wurde verschoben am 24.03.2018 14:48

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39811x hilfreich)

A) beim Insolvenzverwalter melden, das man sein Eigentum wiederhaben will

Aber was will man mit dem kaputten Teil? Der Verkäufer wird sich vermutlich quer stellen und den Beweis fordern das ein Fall der gesetzlicen Sachmängelhaftung vor liegt

B) Insolvenz ist nicht immer das Ende, also hoffen das noch genug Geld da ist das der TV repariert wird



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 90x hilfreich)

Hi,
Sie haben "höchstvermutlich" doppelt die A...karte gezogen.
.Ich gehe mit Ihnen "jede" Wette *g* ein, das es sich hierbei um Technik des Herstellers
*** handelt. Die sind selber pragtisch pleite.
Genauer; der Vertrieb hier ist in Liquidation. Ersatzteilbeschaffung könnte also fraglich werden.
Zumal auch die "Angebotszahlen" an Tongfangtechnik am "Abfallen" sind.
Gruss

-- Editiert von Moderator am 24.03.2018 14:49

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