Stornierung

13. März 2003 Thema abonnieren
 Von 
Marina45
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Stornierung

Hallo!

Es geht um folgendes:

Frau Müller hat am 12. Mai bei der Schiffswert Albert Hagenau GmbH schriftlich Werkzeug bestellt, und am gleichen Tag festgestellt, dass dieses Werkzeug schon einmal bestellt und bereits vor 9 Tagen geliefert worden ist.

Darüber war Frau Müller als Verantwortliche nicht informiert. Bie Bestellung vom 12. Mai muss Frau Müller also sofort widerrufen.

Welche Arbeitsschritte muss Frau Müller bei einer Stornierung tun? Was muss Sie bei dieser/einer Stornierung beachten?

Danke
Marina

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Zeus
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 4x hilfreich)

Es ist zwar schon spät, aber dennoch:

Eine Stornierung gibt es rechtlich betrachtet nicht. Pacta sunt servanda: Wer einen Vertrag schließt, muß sich auch daran festhalten lassen, es sei denn, daß er die Gebundenheit ausgeschlossen hat oder aber ein Rücktrittsrecht besitzt.

Bezüglich der "Verantwortlichkeit": Hier kommt die Stellvertretung in Betracht. Entweder das Wissen um die erste Bestellung ist der "Verantwortlichen" zurechenbar, oder es liegt ein Fall des Handelns ohne Vertretungsmacht vor.

Ob sich in diesem Falle ein Rücktrittsrecht ergibt, ist nicht ersichtlich. Es scheint hier ein Handelsgeschäft vorzuligen.

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#2
 Von 
Marina45
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Zeus!

Wenn jetzt aber eine Stornierung in Betracht kommt, wie muss die Mitarbeiterin dabei vorgehen?

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Zeus
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 4x hilfreich)

Was heißt "Stornierung kommt in Betracht"? Von ihrer Seite oder auch auf der Seite des Vertragspartners als Rücktrittsrecht?

Wie ich schon darlegte, ist das Rücktrittsrecht, das Du als Stornierung begreifst, an gewisse Voraussetzungen gebunden.

Je nach Vertragspartner können sich unterschiedliche Vorgehensweisen ergeben.

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#4
 Von 
Marina45
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

von meiner Seite aus.

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