Hallo zusammen,
mein Freund und ich haben uns Ende April dazu entschlossen unser wohlverdientes Geld in ein neues Boxspringbett (1,80cm x 200cm) zu investieren. Nach Beratung im Möbelhaus vor Ort entschieden wir uns am selben Tag für ein Modell was uns beiden sehr gut gefiel. Der Clou war nämlich, dass es sich bei den Matratzen des Boxspringbetts um zwei einzelne Matratzen handelte, die aber äußerlich in einen Bezug vernäht werden, sodass es von außen aussieht, als wäre es nur eine und diese somit auch nachts nicht wandern gehen.
Nach Lieferung des Bettes hatte ich bereits nach ein paar Tagen starke Rückenschmerzen, die uns dazu veranlassten das Möbelhaus zu kontaktieren und den Bezug am Reißverschluss zu öffnen, um die Matratzen zu kontrollieren. Im Zuge dessen stellten wir jedoch fest, dass man uns nicht zwei einzelne Matratzen sondern eine große Matratze geliefert hatte. Als wir nun persönlich im Möbelhaus vorsprachen, stellte sich heraus, dass es diese Kombination die wir bestellt hatten gar nicht mit zwei einzelnen Matratzen gab! Dies wurde jedoch eindeutig im Kaufvertrag so festgehalten und uns so verkauft. Auch die Verkäuferin, die uns beraten hatte, wusste nicht, dass es diese Kombination nicht gab. Ihr Chef jedoch schon.
Uns wurde nun kostenfrei ein anderer Härtegrad angeboten um die Rückenschmerzen zu beseitigen, jedoch möchten wir nun ganz vom Kaufvertrag zurücktreten, denn uns war es wichtig, dass wir zwei einzelne Matratzen und nicht eine große bekommen. Nun ist die Frage, ob man in dem Falle mit versteckten Mängeln argumentieren kann, da man den Fehler ja erst mit öffnen des Reißverschlusses bemerken konnte. Wie soll ich in meinem Falle am besten argumentieren?
Vielen lieben Dank bereits vorab!
Statt zwei Matratzen nur eine große bekommen. Rückgabe möglich?
22. Juni 2018
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Frage vom 22. Juni 2018 | 07:00
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Statt zwei Matratzen nur eine große bekommen. Rückgabe möglich?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 22. Juni 2018 | 08:20
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3090x hilfreich)
Wenn die zugesicherte Eigenschaft nicht vorhanden ist und auch nachträglich nicht hergestellt werden kann, dann sehe ich ein Rückgaberecht Ihrerseits.ZitatDies wurde jedoch eindeutig im Kaufvertrag so festgehalten und uns so verkauft. :
#2
Antwort vom 25. Juni 2018 | 16:02
Von
Status: Lehrling (1396 Beiträge, 429x hilfreich)
Dem Möbelhaus schriftlich, nachweisbar unter angemessener Frist (ich denke im Bereich Möbel wären 28 Tage nicht verkehrt, ggf. aber auch mehr) mitteilen, dass sie den Mangel behoben wissen wollen. Mit fruchtlosem Ablauf der Frist vom Kaufvertrag zurücktreten.
Und jetzt?
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