Statt zuvor 350 Euro plötzlich 1500 Euro?

31. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
ArnoNuehm
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Statt zuvor 350 Euro plötzlich 1500 Euro?

Der folgende Fall ist rein fiktiv und handelt von einem Motorradfahrer namens Peter und dem Motorradhändler XYZ.

Peter hat an seinem Motorrad einen Umbau vorgenommen, der eine Einzelabnahme nach §19.2 beim TÜV erfordert. Also fährt er zu seinem Motorradhändler XYZ, bei dem er die vorherigen Jahre auch immer für alle TÜV-Eintragungen war. XYZ erzählt dem Peter, dass sich im April leider leider vieles geändert habe, es neue EU-Richtlinien gäbe und somit der TÜV-Prüfer nicht mehr „mal eben so“ derartige Umbauten eintragen dürfte. Er würde sich aber gerne schlau machen, mit dem Prüfer über den Umbau und eine mögliche Eintragung reden und sich dann bei Peter melden.

Schon kurze Zeit später ruft der Händler Peter an und bestellt ihn mit seinem Motorrad her. Er sagt ihm, dass es möglich wäre, quasi als Präzedenzfall (wegen der vielen neuen rechtlichen Vorschriften und Änderungen). Peter fragt (im Beisein seines Kumpels Paul), was er denn an Kosten insgesamt zu erwarten hätte. Der Händler entgegnet, dass er mit bis zu 350 Euro rechnen müsse, da auch eine Probefahrt auf der Autobahn notwendig sei, und er selber für seine Mitarbeit auch etwas verdienen muss und will. Peter ist geschockt, geht es doch im Grunde nur um eine TÜV-Eintragung. Aber er gibt sein Okay zu dem genannten Maximalpreis zusammen mit seinem Motorrad ab, allerdings verbunden mit der Bitte, es möglichst nicht bis zu diesem Preis kommen zu lassen, wenn es denn möglich ist.

In den kommenden Tagen und Wochen muss Peter immer wieder Belege (Herkunftsnachweis der verbauten Teile, Ausdrucke mit Hersteller-Informationen zu jedem einzelnen Teil, etc.) zu dem Händler bringen. Er fragt zwischendurch (zusammen mit seinem Kumpel Paul) noch einmal nach, ob es denn bei dem genannten Preis von maximal 350 Euro bleiben würde. Der Händler bejaht dies.

Später, nachdem zwischenzeitlich seitens des Händlers und des TÜV-Prüfers noch ein für Peter und seinen Kumpel Paul erheblich aufwändiger Umbau des Umbaus notwendig wurde, fragte Peter im Beisein seiner Freundin Lotte erneut, ob das Ganze denn nun bald „ausgestanden“ sei. Der Händler erklärte, dass jetzt der Prüfer die angekündigte Probefahrt machen würde und danach wissen sie mehr. Peter fragte sicherheitshalber nochmals (also bereits zum dritten Mal, jedes Mal mit einem Zeugen), ob es bei den maximal 350 Euro bleiben würde – klare Antwort des Händlers „Ja, das sollte klappen.“.

Nach einer weiteren Woche ist Peter schon völlig auf Motorradentzug und hat so gut wie keinen Nerv mehr, ständig irgendwelche Belege anzuschleppen. Da meldet sich endlich der Händler – das Motorrad bzw. der Umbau habe die Prüfung bestanden und sei bereit zur Abholung. Also macht sich Peter zusammen mit seinem Kumpel Paul auf zum Händler. Dort können sie zunächst nur das Motorrad (ohne Papiere) abholen, da weder das Gutachten vom Prüfer, noch dessen Rechnung, noch die Rechnung vom Händler fertig sei.

Peter hat zwar sein Motorrad wieder, aber leider nicht seine Fahrzeugpapiere. Aber er bleibt geduldig und so bekommt er nach einigen Tagen einen Anruf seines Händlers, dass die Papiere fertig seien. Zusammen mit Paul fährt er direkt hin und bekommt dort vom Händler eine Summe von „gut 1.500 Euro“ genannt. Kein Wort mehr von den zuvor immer wieder genannten und bestätigten „maximal 350 Euro“. Der Händler zeigt Verständnis und bietet an, mit dem Prüfer nochmal zu sprechen. Peter und Paul sind völlig geschockt. Eine Preissteigerung von gut 500% hatten sie natürlich nicht erwartet. Einen Tag später meldet sich der Händler erneut und verkündet die „gute“ Nachricht, dass es sich nun „nur noch“ auf insgesamt 970 Euro belaufen würde, wobei die TÜV-Gebühren auf 670 Euro „reduziert“ wurden und die Kosten des Händlers auf „gnadenlos günstige“ 300 Euro.

Peter äußert sich gegenüber dem Händler, dass er damit absolut und ganz und gar nicht einverstanden sei. Das habe man nicht vereinbart, das wäre ihm das Ganze nicht wert gewesen. Es folgt eine mehrstündige Erklärung seitens des Händlers, wieso und warum dieser Aufwand überhaupt notwendig sei und wie wichtig es doch wäre, eine vernünftige Eintragung zu haben.

Peter erklärt, dass das ja alles schön und gut wäre, aber er möchte doch bitte noch selber entscheiden dürfen, was ihm was wert ist. Er hätte bei einer auch nur andeutungsweise derartig hohen Summe niemals zugestimmt, niemals den Auftrag gegeben. Lieber hätte er den Umbau einfach rückgängig gemacht oder aber das Motorrad zusammen mit dem Hinweis auf den noch einzutragenden Umbau so verkauft. Aber diese Summe wäre es ihm niemals wert gewesen. Eigentlich nicht einmal die genannten 350 Euro, aber letztlich hatte er sich ja darauf eingelassen, um eben die Sicherheit einer ordentlichen Eintragung zu erlangen.

Der Händler entgegnet plötzlich, dass er die 350 Euro einzig und alleine in dem Zusammenhang genannt hatte, dass diese alleine schon für die notwendige Probefahrt anfallen würden. Peter und Paul wollen gar nicht glauben, was sie da hören. Ihnen ist klar, dass der Händler sich vorab völlig verkalkuliert hatte und nun versucht, auf die Schiene irgendwie sein Geld zu bekommen – auf Kosten von Peter.

Peter stellt direkt klar, dass er nicht bereit ist, diese Summe zu bezahlen, das wäre anders abgesprochen gewesen und könne so nicht angehen. Da hätten dann ja auch 10.000 Euro als Endsumme herauskommen können, das wär genau so wenig vorher abgesprochen gewesen.

Der Händler erwidert, nach kurzer Überlegung, dass er bereit sei, auf seine Kosten zu verzichten, es blieben somit „nur“ die reinen TÜV-Gebühren von 670 Euro. Peter sagt, dass er auch diese in dieser Höhe nicht zu zahlen bereit sei. Er macht dem Händler das Angebot, den zuvor genannten Maximalpreis von 350 Euro um gute 15% von sich aus zu erhöhen und bietet 400 Euro, auch damit die Sache dann vom Tisch sei.

Der Händler möchte allerdings mindestens 500 Euro haben, später geht er noch auf 485 Euro herunter, weil er es einfach „fair“ finden würde, wenn Peter so quasi „die Hälfte“ der Kosten tragen würde. Alternativ biete er an, dass Peter überhaupt gar nichts zahlen müsse, nur seine Fahrzeugpapiere (ohne die TÜV-Papiere über die erfolgte Eintragung) zurückbekommen würde und sich dann nie wieder blicken lassen müsse.

Peter entgegnet, dass er aber doch wochenlang auf sein Motorrad verzichten musste, er ebenfalls viel Arbeit mit der ganzen nun erfolgten Eintragung hatte und nicht bereit wäre, nun mit „Nichts“ aus der Sache herauszugehen – er habe sich doch nichts vorzuwerfen.

An dieser Stelle endet die Geschichte insgesamt natürlich noch nicht, aber wir stellen uns einfach einmal vor, dass dies der bislang aktuelle Stand der Dinge ist.

Was sollte Peter nun tun? Einfach die zuletzt geforderten 485 Euro bezahlen und „gut ist“? Also gut 50% über dem immer wieder genannten und zuvor vereinbarten Maximalpreis bezahlen? Oder hätte Peter auch noch Möglichkeiten, die auch aus seiner Sicht „fair“ wären?

Wie schaut es rein rechtlich aus? Kann Peter verlangen, sämtliche Papiere vom Händler zu bekommen, auch wenn er nur die vereinbarten 350 Euro oder aber ggf. die von ihm bereits kulanter weise angebotenen 400 Euro (15% mehr) bereit ist zu zahlen?

Darf der Händler seine alternativ genannte Methode so durchziehen? Er behält die TÜV-Papiere, Peter brauche dann auch gar nichts zu bezahlen? Was ist dann mit dem Aufwand, den Peter hatte? Muss der Händler seine Seite des Vertrages so einfach nicht mehr erfüllen und Peter steht weiterhin ohne Eintragung des Umbaus da?


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ArnoNuehm
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Kurze Nachfrage: "Gehören" dem Peter die TÜV-Unterlagen nicht eigentlich bereits? Die sind auf sein Motorrad, auf seinen Namen ausgestellt worden. Der Händler hat lediglich die TÜV-Gebühren direkt an den Prüfer vorgestreckt. Darf der Händler dieser eigentlich überhaupt einbehalten? Oder darf Peter die Herausgabe (auch ohne Bezahlung / Bezahlung von "nur" 400 Euro) fordern und falls der Händler "den Rest" weiterhin haben möchte, müsste er sich diesen juristisch erstreiten?

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#2
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

Die Eingangsfrage hast du doch hier schon mal gestellt. Was hat dir an den Antworten damals nicht gefallen?

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#3
 Von 
ArnoNuehm
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe ich? Wie das, wo ich mich doch heute erstmals hier angemeldet habe?

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

Hm, dann habe ich mich wohl vertan. Ich hätte schwören können...

Also mal auf die Schnelle:

1. Wenn Peter beweisen kann, daß ihm 350 EUR genannt wurden, dürfte in dieser Höhe ein Vertrag zustande gekommen sein. Die Praxisrisiken von Zeugen (und möglichen falschen Zeugen der Gegenseite) sollten ja bekannt sein.

2. Ansonsten wäre es allerdings auch seitens des Händlers sehr ungewöhnlich, bei einer komplexen individuellen Sache keinen Kostenvoranschlag oder einen schriftlichen Vertrag über den Preis zu machen. Das müßte er ggfs. schon sehr gut verargumentieren können (schon vor dem Hintergrund, wie du selbst sagst, daß er ja nicht plötzlich 10 Mille fordern könnte). Er ist nämlich hier auch in der Beratungspflicht (vertragliche Nebenpflicht) und kann nicht einfach davon ausgehen, der Kunde wisse, wie teuer sowas "üblicherweise" ist.

Er wird auch kaum behaupten können, Peter habe ihm gesagt "machen Sie das, egal was es kostet".

quote:
"Gehören" dem Peter die TÜV-Unterlagen nicht eigentlich bereits?


Ja, es besteht aber möglicherweise ein Zurückbehaltungsrecht der Werkstatt, solange die Rechnung nicht beglichen wird. (Sonst könntest du, überspitzt gesagt, auch dein Auto für 30 Mille umbauen lassen und dann der Werkstatt sagen "na dann mal viel Glück beim Eintreiben des Geldes, ich bin nämlich pleite. So, ich nehme den Wagen dann jetzt wieder mit" - das funktioniert nicht.)

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#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Stellt sich die Frage ob die Summe den Streit rechtfertigt.

Die TÜV Gebühren sind Auslagen die sich nach was auch immer richten. Man hat dem Händler aufgetragen dies für ihr zu erledigten. es ist nicht Aufgabe des Händlers die Preise Dritter zu kennen.

Stellt sich die Frage wieso der so freigiebig runter geht, ich würde doch mal beim TÜV ne Rechnungskopie anfordern.

Ich würde ihm die 350 Zug umd Zug gegen die Papiere anbieten, am besten mit Einschreiben Rückschein, und ne Frist setzen

K.

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Die TÜV Gebühren sind Auslagen die sich nach was auch immer richten. Man hat dem Händler aufgetragen dies für ihr zu erledigten. es ist nicht Aufgabe des Händlers die Preise Dritter zu kennen.
Das ist aber wieder eine seltsame Meinung, mir fallen da gleich zahlreiche Gegenbeispiele ein.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

quote:
mir fallen da gleich zahlreiche Gegenbeispiele ein


Na das freut mich aber

K.

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