Standheizung seit Kauf beim Händler defekt

6. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Wireire
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 9x hilfreich)
Standheizung seit Kauf beim Händler defekt

Hallo Forum,
ich bin neu hier und bitte euch, bei Fehlern meinerseits nachsichtig mit mir zu sein. :P
Also, folgendes Problem:
Ich habe mir Ende Oktober ein gebrauchtes Auto bei einem Händler gekauft. Über die Gewährleistung hinaus haben wir auch einen Garantievertrag abgeschlossen.
Die Standheizung wurde vor Ort beim Kauf nicht ausprobiert und der Händler hat auch nicht gesagt, dass sie nicht richtig funktioniert.
Seit ich sie das 1. Mal ausprobiert habe, erwärmt sie zwar das Auto, aber es qualmt so stark, dass der Innenraum voller Qualm ist, die Straße eingenebelt wird und Nachbarn bei uns klingeln. (Wer Fotos haben will, kann sich gerne melden ;) )
Der Händler wollte sie zwar reparieren, hat es aber bis heute nicht gemacht und nur mündlich mitgeteilt. Ich habe ihn Anfang Dezember, als ich das Problem bemerkt habe, das erste Mal kontaktiert.
Am 20. Januar habe ich mich erneut gemeldet, da sagte mir der Chef, ich solle mich eine Woche später melden, wenn sein kranker Mechaniker, der sich mit der Standheizung auskennt, wieder da ist.
Eine Woche später (26.1.) habe ich mich wieder gemeldet, daraufhin sagte er, sein Mechaniker sei immer noch krank.
Seit dem habe ich nichts mehr von dem Händler gehört.
Meine erste Frage: besteht laut Gesetz die Pflicht seinerseits, die Standheizung kostenlos zu reparieren? (Gewährleistung müsste ja greifen?!)
Wenn ja, wie soll ich weiterverfahren? Ihm eine Frist setzen, z. B. den 13. Februar? Wenn er es bis dahin nicht reparieren kann, sie von einer anderen Werkstatt reparieren lassen und ihm die Rechnung schicken?
Ich würde mich sehr über Antworten freuen.
mfG

PS: Ich hoffe, es ist nicht zu detalliert.

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-- Editiert Wireire am 06.02.2012 18:32

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Setzen Sie dem Händler eine Frist, denn Sie haben 6 Monate Gewährleistung.Sie müssen ihn aber "in Verzug setzen"
"Sollten Sie die Heizung nicht bis zum..... in einem
gebrauchsfähigen Zustand versetzen, werde ich Ihre Leistung ablehnen, ein anderes Unternehmen mit der Instandsetzung beauftragen, und Sie mit den Kosten belasten." Für eine Terminabsprache bin ich unter
der Telefon-Nr....... zu erreichen.
--Schriftlich, per Einschreiben mit Rückschein--

Danach lassen Sie die Heizung in einer Vertragswerkstatt
des Herstellers reparieren.


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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Wireire
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke! Scheint geholfen zu haben. Morgen will die Werkstatt das Auto reparieren, sodass es in ein paar Tagen fertig ist.
Ich hoffe, ich bekomme anstands- und kostenlos einen Leihwagen...

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