Schadensersatz von Amazon-Händler einfordern

6. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
neuling12123
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensersatz von Amazon-Händler einfordern

Ich habe vor längerer Zeit ein Beamer für ca 350€ bei amazon.de gekauft. Wie immer habe ich den Artikel an eine Postfiliale schicken lassen, weil ich tagsüber nicht zu Hause bin.
Dazu möchte ich kurz erwähnen, dass Amazon damit ja schon oft geworben hat. Also damit, dass man an Packstationen und Filialen liefern lassen kann. Ich erinnere mich außerdem, dass Amazon in bestimmten Fällen vor Abschluss der Bestellung gemeckert hat, dass ich die Lieferadresse ändern muss, wenn einige Artikel wegen Größe oder Verkäufer nicht an eine Packstation/Filiale geliefert werden.
Ich bin also davon ausgegangen, dass die Händler es Amazon mitteilen müssen, wenn Sie nicht an Packstationen/Filialen liefern, sodass Amazon mich halt darauf aufmerksam machen kann bevor ich bestelle.

Nichtsdestotrotz hat der Händler nun aber dummerweise mit DPD verschickt. Man kann aber keine DPD Pakete an Packstationen oder Postfilialen liefern lassen. Das Paket ist also wieder zurückgegangen.
Den Händler den ich über 2 Wochen insgesamt 4 mal angeschrieben habe (wobei ich sogar angeboten habe, die entstandenen Versandkosten zu zahlen und dass er das Paket direkt an meine Adresse schicken kann), hat nicht geantwortet woraufhin ich ein negatives Feedback auf seinem Vierkäuferprofil hinterlassen habe. Am selben Tag kam dann plötzlich in gebrochenem Deutsch eine Nachricht vom Händler, dass ich die Bewertung doch bitte entfernen solle, weil ich ihn als Betrüger bezeichnet habe.
Daraufhin habe ich zurückgeschrieben, dass ich das Feedback entfernen werde (ändern ist leider nicht möglich), sobald der Beamer bei mir angekommen ist oder wenn er mir den Kaufpreis + Zusatzkosten (die mir entstehen um ihn woanders zu bestellen) erstattet.
Da kam erstmal keine Antwort. Auch auf 2 weitere Nachrichten die ich im 2-Tagesabstand verschickt habe kam keine Antwort. Dann schrieb der Händler, dass er das Gerät nicht mehr habe und ich es doch von Händler X auf Amazon für 50€ mehr kaufen sollte.
Dies habe ich getan und daraufhin noch einmal darauf aufmerksam gemacht, dass ich jetzt eben 50€ die von ihm verlange. Seit dem habe ich auch nichts mehr von ihm gehört.

Nun habe ich gesehen, dass der Händler es irgendwie geschafft hat Amazon zu überreden mein negatives Feedback zu entfernen. Außerdem ist mir aufgefallen, dass der Händler mir den Kaufbetrag wohl ziemlich direkt nach der Fehllieferung ohne Absprache zurückerstattet hat. Aber halt eben nur den Kaufbetrag, nicht die 50€ die ich jetzt mehr zahlen musste. Und ohne mein negatives Feedback habe ich natürlich auch kein Druckmittel mehr.
Der Amazon-Support, den ich diesbezüglich vor einer Woche angeschrieben habe, antwortet bisher nicht.

Das Unternehmen des Händlers ist übrigens in Großbritannien registriert.


Was kann ich da nun machen? Vielleicht einen Brief schreiben und ihm drohen, dass ich einen Anwalt einschalte?
Oder kann ich einfach zur Polizei gehen? Ist der Streitwert überhaupt hoch genug?
Muss ich einen Anwalt einschalten?

Gibt es eigentlich eine Versicherung, die die Kosten für solche Fälle zukünftig abdecken würde falls ich in so einem Fall wirklich einen Anwalt einschalten sollte und der Händler dann nicht zahlungsfähig ist? Und was würde so etwas kosten?

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7224 Beiträge, 1518x hilfreich)

Wo ist jetzt der Fehler?

Der Händler hat versendet. Per DPD und es hat nicht geklappt. Ein ganz normales Missverständnis.

Zitat:
Außerdem ist mir aufgefallen, dass der Händler mir den Kaufbetrag wohl ziemlich direkt nach der Fehllieferung ohne Absprache zurückerstattet hat.


Das ist ja auch korrekt. Keine Ware - Geld zurück. Die Frage ist nur wann(!) es Ihnen aufgefallen ist.

Zitat:
Aber halt eben nur den Kaufbetrag, nicht die 50€ die ich jetzt mehr zahlen musste.


Warum sollte der Händler 50 EUR verschenken?

Zitat:
Was kann ich da nun machen? Vielleicht einen Brief schreiben und ihm drohen, dass ich einen Anwalt einschalte?
Oder kann ich einfach zur Polizei gehen? Ist der Streitwert überhaupt hoch genug?
Muss ich einen Anwalt einschalten?


Wegen 50 EUR? Fehler passieren.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120158 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von neuling12123):
weil ich ihn als Betrüger bezeichnet habe.

Und, stimmt das?



Zitat (von neuling12123):
Daraufhin habe ich zurückgeschrieben, dass ich das Feedback entfernen werde (ändern ist leider nicht möglich), sobald der Beamer bei mir angekommen ist oder wenn er mir den Kaufpreis + Zusatzkosten (die mir entstehen um ihn woanders zu bestellen) erstattet.

Also unter Umständen Verleumdung in Tateinheit mit Nötigung / Erpressung...



Zitat (von neuling12123):
Oder kann ich einfach zur Polizei gehen?

Für eine Selbstanzeige?
Ansonsten könnte die Schilderung des Sachverhalts kontraproduktiv sein.

Und für private Probleme ist die Polizei nicht zuständig



Zitat (von neuling12123):
Nun habe ich gesehen, dass der Händler es irgendwie geschafft hat Amazon zu überreden mein negatives Feedback zu entfernen.

Wenn der Inhalt wie geschildert war, dann musste er da nichts groß überreden.



Zitat (von neuling12123):
Was kann ich da nun machen?

Realistisch? Nichts, außer unter "Erfahrung" abheften. Und auf den amazon Support zu hoffen.

Der Händler ist nicht kooperativ und will es wohl auch nicht sein, man würde also klagen müssen. Auf eigene Kosten und eigenes Risiko. Und wenn man dann eventuell tatsächlich einen Titel hätte, müsste man immer noch in Großbritannien pfänden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
neuling12123
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Wo ist jetzt der Fehler?

Der Händler hat versendet. Per DPD und es hat nicht geklappt. Ein ganz normales Missverständnis.


Ja, aber er hat das Paket nicht erneut verschickt.

Zitat (von cirius32832):
Das ist ja auch korrekt. Keine Ware - Geld zurück. Die Frage ist nur wann(!) es Ihnen aufgefallen ist.


Nein, das ist meines Erachtens nach nicht korrekt. Ich habe für 350€ einen Artikel gekauft. Jetzt kann ich ja wohl vom Händler auch eine Lieferung erwarten. Vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass der Wert des Artikels in der Zwischenzeit um 50€ gestiegen ist.

Zitat (von cirius32832):
Warum sollte der Händler 50 EUR verschenken?

Verschenken? Lies vielleicht nochmal meinen Beitrag.

Zitat (von cirius32832):
Wegen 50 EUR?

Ja, wegen 50€.

Zitat (von Harry van Sell):
Und, stimmt das?

Klar, ich habe etwas gekauft und eine korrekte Lieferung hat nie stattgefunden. Dazu kommt, dass der Verkäufer über eine Woche nicht auf meine Nachrichten reagiert hat.

Zitat (von Harry van Sell):
Also unter Umständen Verleumdung in Tateinheit mit Nötigung / Erpressung...

Wohl eher ein großzügiges Angebot meinerseits.

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn der Inhalt wie geschildert war, dann musste er da nichts groß überreden.

Das sehe ich anders.

Hier mal eine Übersicht der Ereignisse:

01.07.18 - Bestellung aufgegeben
Zustellung solle am 09.-12.07.18 stattfinden
09.07.18 - Ich habe den Verkäufer darauf hingewiesen, dass es sich um eine Postfiliale handelt und daher das (DPD) Paket nicht ankommen wird und angeboten zusätzliche Versandkosten zu übernehmen, falls welche entstehen sollten und meine Adresse übermittelt, sodass er es auch direkt zu mir nach Hause schicken kann.
18.07.18 - Ich habe den Verkäufer gefragt wie der aktuelle Stand ist und erneut das selbe Angebot gemacht.
20.07.18 - Ich habe gefragt wo denn nun meine Bestellung ist.
22.07.18 - Ich habe den Händler darauf aufmerksam gemacht, dass er mit mir einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, dass er seinen Teil zu erfüllen hat und dass ich den Artikel sonst von einem anderen Händler für 50€ mehr kaufen muss und er mir diese 50€ dann schuldig ist. Außerdem habe ich ihm gesagt, dass ich mich gezwungen sehe ein negatives Verkäufer-Feedback zu hinterlassen und dass er mir jetzt endlich mal antworten soll, wenn er das nicht möchte.
23.07.18 - Rückerstattung des Kaufpreises ohne mein Wissen.
26.07.18 - Ich habe ein negatives Verkäufer-Feedback hinterlassen, in welchem ich den Verkäufer als Betrüger bezeichnet habe und auch genau beschrieben habe warum (Keine Antwort, keine Lieferung).
26.07.18 - Der Verkäufer antwortet plötzlich und bittet um die Entfernung des Feedbacks.
26.07.18 - Ich habe dem Verkäufer geschrieben an welchen Tagen ich ihn schon angeschrieben habe ohne eine Antwort erhalten zu haben und habe erneut alles zusammengefasst, was ich in den letzten Nachrichten alles geschrieben habe und angeboten das negative Feedback zu entfernen, wenn der Artikel bei mir ankommt oder er mir den Kaufpreis+Zusatzkosten erstattet, sodass ich den Artikel woanders kaufen kann.
28.07.18 - Ich schicke dem Verkäufer die letzte Nachricht noch einmal.
30.07.18 - Ich schicke dem Verkäufer die Nachricht ein weiteres mal und verlange, dass er endlich mal antworten soll.
30.07.18 - Der Verkäufer schreibt mir, dass er den Artikel nicht mehr hat und ich ihn doch von einem anderen Händler für 400€ kaufen solle.
30.07.18 - Ich bestelle den Artikel von dem anderen Händler für 400€.
30.07.18 - Ich schreibe dem Verkäufer, dass ich den Artikel nun für 400€ von dem anderen Händler gekauft habe und dass ich von ihm nun erwarte die 350€+50€ zu erstatten. Ich habe ihm außerdem meine Bankverbindung gegeben und angeboten, dass er es mir direkt überweisen kann, wenn es über Amazon nicht möglich sein sollte.
30.07.18 - Ich schreibe dem Verkäufer, dass mir aufgefallen ist, dass er den Kaufpreis ( 350€ ) schon zurückerstattet hat und dass ich nun noch auf die fehlenden 50€ warte.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat:
09.07.18 - Ich habe den Verkäufer darauf hingewiesen, dass es sich um eine Postfiliale handelt und daher das (DPD) Paket nicht ankommen wird und angeboten zusätzliche Versandkosten zu übernehmen, falls welche entstehen sollten und meine Adresse übermittelt, sodass er es auch direkt zu mir nach Hause schicken kann.
=> Nachricht hat der Verkäufer niemals erhalten

18.07.18 - Ich habe den Verkäufer gefragt wie der aktuelle Stand ist und erneut das selbe Angebot gemacht.
=> Nachricht hat der Verkäufer niemals erhalten

20.07.18 - Ich habe gefragt wo denn nun meine Bestellung ist.
=> Nachricht hat der Verkäufer niemals erhalten

22.07.18 - Ich habe den Händler darauf aufmerksam gemacht, dass er mit mir einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, dass er seinen Teil zu erfüllen hat und dass ich den Artikel sonst von einem anderen Händler für 50€ mehr kaufen muss und er mir diese 50€ dann schuldig ist. Außerdem habe ich ihm gesagt, dass ich mich gezwungen sehe ein negatives Verkäufer-Feedback zu hinterlassen und dass er mir jetzt endlich mal antworten soll, wenn er das nicht möchte.
=> Nachricht hat der Verkäufer niemals erhalten

26.07.18 - Ich habe dem Verkäufer geschrieben an welchen Tagen ich ihn schon angeschrieben habe ohne eine Antwort erhalten zu haben und habe erneut alles zusammengefasst, was ich in den letzten Nachrichten alles geschrieben habe und angeboten das negative Feedback zu entfernen, wenn der Artikel bei mir ankommt oder er mir den Kaufpreis+Zusatzkosten erstattet, sodass ich den Artikel woanders kaufen kann.
=> Nachricht hat der Verkäufer niemals erhalten

28.07.18 - Ich schicke dem Verkäufer die letzte Nachricht noch einmal.
=> Nachricht hat der Verkäufer niemals erhalten

30.07.18 - Ich schicke dem Verkäufer die Nachricht ein weiteres mal und verlange, dass er endlich mal antworten soll.
=> Erste Nachricht, die der Verkäufer erhalten hat.

30.07.18 - Ich schreibe dem Verkäufer, dass ich den Artikel nun für 400€ von dem anderen Händler gekauft habe und dass ich von ihm nun erwarte die 350€+50€ zu erstatten. Ich habe ihm außerdem meine Bankverbindung gegeben und angeboten, dass er es mir direkt überweisen kann, wenn es über Amazon nicht möglich sein sollte.
=> Nachricht hat der Verkäufer niemals erhalten

30.07.18 - Ich schreibe dem Verkäufer, dass mir aufgefallen ist, dass er den Kaufpreis ( 350€ ) schon zurückerstattet hat und dass ich nun noch auf die fehlenden 50€ warte.
=> Nachricht hat der Verkäufer niemals erhalten


Und jetzt beweis das Gegenteil ...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
neuling12123
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Und jetzt beweis das Gegenteil ...

Es läuft alles über Amazon. Zu behaupten, dass man der einzige wäre der bestimmte Nachrichten nicht erhalten habe wäre ziemlich lächerlich. Außerdem hat der Händler nie behauptet die Nachrichten nicht erhalten zu haben.
Davon abgesehen wären in der "ersten Nachricht, die der Verkäufer erhalten hat" alle Informationen drin gewesen und bis heute hat er seine Vertragspflichten nicht erfüllt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120158 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von neuling12123):
Klar, ich habe etwas gekauft und eine korrekte Lieferung hat nie stattgefunden.

Das ist schlicht und ergreifen kein Betrug.

Wenn man also den Händler in der Bewertung Betrug vorgeworfen hat, ist das schlicht falsch.



Zitat (von neuling12123):
Zustellung solle am 09.-12.07.18 stattfinden
09.07.18 - Ich habe den Verkäufer darauf hingewiesen,

Ganz offensichtlich zu spät.
Was genau hat einen an einer früheren Mitteilung gehindert?



Zitat (von neuling12123):
Zu behaupten, dass man der einzige wäre der bestimmte Nachrichten nicht erhalten habe wäre ziemlich lächerlich.

Die Beweislast liegt beim Absender. Von daher reicht erst mal einfaches bestreiten.



Zitat (von neuling12123):
Außerdem hat der Händler nie behauptet die Nachrichten nicht erhalten zu haben.

Logisch, er weis ja nicht das es sie gab ...
Und das kann er auch später noch nachholen wenn er erfährt das es sie gegeben haben soll.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
neuling12123
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das ist schlicht und ergreifen kein Betrug.

Doch und es nennt sich Leistungsbetrug.

Zitat (von Harry van Sell):
Ganz offensichtlich zu spät.
Was genau hat einen an einer früheren Mitteilung gehindert?

Völliger Schwachsinn. Ich habe nur durch Zufall auf die Sendungsverfolgung geklickt, sonst wäre es mir nie aufgefallen. Ich hab überhaupt keine Verpflichtung den Verkäufer auf so etwas hinzuweisen. Wenn der Verkäufer das verschicken an Postfilialen und Packstationen unterstützt, dann hat er auch dafür zu sorgen, dass es mit DHL verschickt wird.

Zitat (von Harry van Sell):
Die Beweislast liegt beim Absender. Von daher reicht erst mal einfaches bestreiten.

Er hat es nie bestritten. Wir können uns gerne den ganzen Tag über wilde Theorien unterhalten und was der Verkäufer nicht alles tolles an illegalen Aktivitäten unternehmen könnte. Aber wir könnten vielleicht auch einfach darüber reden was ich am besten tun sollte. Soll ich vielleicht einen Brief verfassen und ihn an einen Gerichtsvollzieher schicken der ihn dann dem Unternehmen übergibt?

Zitat (von Harry van Sell):
Logisch, er weis ja nicht das es sie gab ...

Alles Quatsch. Lass uns mal bei den Tatsachen bleiben.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120158 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von neuling12123):
Doch und es nennt sich Leistungsbetrug.

Nö. Denn es fwhlt der Vorsatz.
Ist mir aber egal ob man das nun verstehen will oder nicht.



Zitat (von neuling12123):
Soll ich vielleicht einen Brief verfassen und ihn an einen Gerichtsvollzieher schicken der ihn dann dem Unternehmen übergibt?

Wenn man ihm den Trip nach GB zusätzlich finanziert, könnte sich da einer finden. Wobei das dann kein Gerichtsvollzieher sein muss.

Oder man wählt einen internationalen Versand mit Zustellnachweis.


Die realisttischen Handlungsspielräume hatte ich ja schon unter #2 gepostet
Zitat (von Harry van Sell):
Realistisch? Nichts, außer unter "Erfahrung" abheften. Und auf den amazon Support zu hoffen.

Der Händler ist nicht kooperativ und will es wohl auch nicht sein, man würde also klagen müssen. Auf eigene Kosten und eigenes Risiko. Und wenn man dann eventuell tatsächlich einen Titel hätte, müsste man immer noch in Großbritannien pfänden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von neuling12123):
Alles Quatsch. Lass uns mal bei den Tatsachen bleiben.


Mein Beitrag oben sollte eigentlich zum Nachdenken anregen.

Da Sie aber sowieso alles besser wissen, bin ich hier raus.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Doch und es nennt sich Leistungsbetrug.

Leider absoluter Blödsinn. Der Händler hat den Artikel gehabt und hat ihn versendet. Dass es zu Zustellungsproblemen kam, war weder ein vorsätzlich herbeigeführtes Problem, noch ist irgendeine Art von Täuschung ersichtlich. Du solltest mal dringend von dieser Schiene Abstand nehmen.

Wie hier schon richtigerweise steht, ist die Anschuldigung mit solchen Worten nicht mehr im Bereich einer freien Meinungsäußerung, sondern mitunter schon im Bereich einer Verleumdung u.ä. Ob das Verhalten des Händlers, sowie das grundsätzliche Lieferproblem nun ärgerlich ist oder nicht. Bei all dem Frust ist das trotzdem keine Rechtfertigung für solche absurden und falschen Behauptungen deinerseits.

Davon abgesehen (nach deutschem Recht): Der Händler hat nicht ordnungsgemäß erfüllt. Das ist erst mal alleine sein Problem. Wenn er aber seinerseits den Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt oder Erfüllungsgehilfen (DPD) beauftragt, die das nicht können oder wollen, dann hat er auch ggf. Schadensersatz zu leisten. Der Schadensminderungspflicht ist man als Kunde nachgekommen, der Händler hat Chancen gehabt, den Vertrag noch zu erfüllen, hat dann selbst vorgeschlagen, das anderweitig zu besorgen. Die Differenz ist üblicherweise ein aus der Nicht-Erfüllung des Händlers ergebener Schadensersatz.

Wie hier aber schon steht muss man abwägen, wie sehr man das verfolgen will und ob man das wirklich in England einklagen will oder ob man auf den Amazon-Support hofft. Denn für die Teilnahme am Amazon Marktplatz gibt es durchaus Spielregeln und damit auch (seitens Amazon) das ein oder andere Druckmittel.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
neuling12123
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö. Denn es fwhlt der Vorsatz.

Ich gehe davon aus, dass der Verkäufer die Gelegenheit genutzt hat, den Artikel wegen der Wertsteigerung anderweitig zu verkaufen und der Verkäufer wird ja wohl gewusst haben, dass dies der letzte Artikel dieser Art war den er hatte. Es ist auf jeden Fall nicht eindeutig "kein Betrug".

Zitat (von neuling12123):
Wenn man ihm den Trip nach GB zusätzlich finanziert, könnte sich da einer finden. Wobei das dann kein Gerichtsvollzieher sein muss.

Genau ich geh jetzt zu dem Gerichtsvollzieher, der 20 Meter die Straße runter wohnt... Das ist doch Schwachsinn, natürlich wählt man einen Gerichtsvollzieher der möglichst dich dran wohnt.

Zitat (von neuling12123):
Oder man wählt einen internationalen Versand mit Zustellnachweis.

Und dann wäre alles sicher? Der Empfänger könnte nicht behaupten, dass der Brief leer war?

Zitat (von guyfromhamburg):
Mein Beitrag oben sollte eigentlich zum Nachdenken anregen.

Da Sie aber sowieso alles besser wissen, bin ich hier raus.

Ja und wo ist jetzt Ihr Problem? Ich hab Ihnen ganz normal geantwortet.
Aber gut, Leute die grundlos versuchen mich zu beleidigen kann ich eh nicht gebrauchen.

Zitat (von mepeisen):
Leider absoluter Blödsinn.

Mit Sicherheit kein "absoluter" Blödsinn.

Zitat (von mepeisen):
Der Händler hat den Artikel gehabt

Genau das ist das Problem. Er hat den Artikel laut eigener Aussage nicht mehr. Er kann also seine Pflichten nicht erfüllen. Ich gehe davon aus, dass er Händler selber gemerkt hat, dass der Wert in der Zwischenzeit um 50€ gestiegen ist und ihn daher schnell anderweitig verkauft hat und mir einfach ohne Absprache den Kaufpreis erstattet hat.

Wie auch immer, wenn das kein Betrug sein soll, was ist es denn dann? Legal ist das sicherlich nicht. Der Verkäufer hat ja wohl dafür zu sorgen, dass der keinen Vertragspflichten nachkommen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7224 Beiträge, 1518x hilfreich)

Zitat:
Ich gehe davon aus, dass der Verkäufer die Gelegenheit genutzt hat, den Artikel wegen der Wertsteigerung anderweitig zu verkaufen und der Verkäufer wird ja wohl gewusst haben, dass dies der letzte Artikel dieser Art war den er hatte.


Na dann unterstellen Sie ihm das mal weiter. Ich bin raus. Mit Leuten die sich nicht einmal auf einen anderen Standpunkt einlassen, vergeude ich nicht meine Freizeit.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Wenn er aber seinerseits den Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt oder Erfüllungsgehilfen (DPD) beauftragt, die das nicht können oder wollen, dann hat er auch ggf. Schadensersatz zu leisten.


Hallo Mepeisen,

aus meinen zugegebenermaßen geringen Erfahrungen mit Amazon und deren angeschlossenen Händlern ist mir bekannt, dass der Versanddienstleister vorher, also schon während des Bestellvorgangs, erwähnt wird.
In dem Beitrag des sowieso alles besser Wissenden wird aber nicht klar, ob der Händler in GB überhaupt die Option Versand per DHl und damit die Auslieferung an Postfilialen oder DHL Paketshops angeboten hat.
(Britische Händler nutzen bedingt durch eigene Verträge mit dem örtlichen Versender eher weniger DHL).

Die Aussage auch an Paketshops zu liefern ist gleichwohl nicht falsch, da auch DPD diverse Paketshops im Angebot hat, nur müssen dann diese und nicht solche eines anderen Anbieters dann auch ausgewählt werden.

Eigene Erfahrung:
Am 23.06.18 einen etwas größeren 4 in 1 Drucker über Amazon bestellt und DHL als Versanddienstleister angekreuzt mit Lieferung an die Station in fußläufiger Nähe.

Zwei Tage später E-mail vom Amazon Kundenservice, dass die von mir ausgewählte Station Pakete dieser Größe nicht annehmen kann (ist eine Kneipe) verbunden mit dem Angebot, mit einem anderen Dienstleister an eine nur 50 Meter weiter entfernte Packstation des Dienstleister zu versenden oder Alternativ zu einem Wunschtermin mit 4 Stunden Zeitfenster direkt zu mir nach Hause.

Auf das Angebot andere Packstation bin ich eingegangen, hat auch alles super geklappt, incl. Benachrichtigung der Auslieferung. War und bin zufrieden

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
neuling12123
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Ich bin raus. Mit Leuten die sich nicht einmal auf einen anderen Standpunkt einlassen, vergeude ich nicht meine Freizeit.

Sagt derjenige, der gleich mit "Wo ist jetzt der Fehler?" anfängt. Aber soll mir recht sein, es ist immerhin nicht nur deine Freizeit die du damit vergeudest.

@Sir Berry
Ich habe es eben noch einmal überprüft:
Wenn ich bei dem Händler etwas bestellen will, wird mir beim Bestellvorgang und auch an der "Kasse" nicht angezeigt mit welchem Versandunternehmen es verschickt wird. Es wird auch keine Option angezeigt ein anderes Versandunternehmen auszuwählen. Des Weiteren steht dort "Lieferung an eine Abholstation möglich" und mir werden sämtliche Packstationen und Postfilialen in meiner Umgebung als Option aufgelistet.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

auch wenn du es nicht hören wollen wirst, aber ein Betrug hist hier keineswegs erkennbar, nicht im geringsten.

Die einzige Straftat die hier erkennbar ist, ist deine Nötigung/Erpressung.

An deiner stelle würde ich gründlich Gedanken machen, ob man gegen den Händler zivielrechtlich vorgehen will. Zum einen kann dieser dann auch auf die Idee kommen Strafanzeige zu stellen, ebenso könnte es auf einmal Schadensersatzforderungen des Händlers gegen Dich geben!

Wieso Schadensersatzforderungen vom Händler wirst du fragen! Wegen deiner eindeutig falschen Bewertung! Der Händler könnte bei dir für jeden nicht verkauften Artikel aufgrund deiner Bewertung den entgangenen Gewinn als Schaden einklagen, nur mal so als Tipp!

Und auch noch mal zu deinen Nachrichten, auch ich sage, diese gab es nie, anderes musst du erstmal beweisen, bzw auch deren Zustellung beim Empfänger. Zu sagen, dass wäre ungewöhnlich beim Amazon-Mailsystem reicht auch nicht. Es ist zwar eher nicht vorstellbar, aber nicht unmöglich.

also ich würde mir sehr gut überlegen, was ich machen würde, kann gut sein, dass man am Ende dann mit ein paar tausend Euro Miesen aus der Geschichte raus geht...

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
aus meinen zugegebenermaßen geringen Erfahrungen mit Amazon und deren angeschlossenen Händlern ist mir bekannt, dass der Versanddienstleister vorher, also schon während des Bestellvorgangs, erwähnt wird.

Das Problem ist, dass hier der Amazon Marketplace ja auch insoweit die Logistik des Bestellvorgangs abnimmt. Deswegen kann man da auch nicht mal ansatzweise Vorsatz unterstellen, denn dazu hätte A) der Händler aus GB erst mal dieses Problem kennen müssen, B) Amazon dieses Problem kennen müssen, C) das Problem wirklich als unlösbar gelten, was es aber gar nicht ist, D) trotz A+B+C wirklich mit dem Vorsatz, den Artikel dann bei Nicht-Zustellung wegen Wertsteigerung anderweitig zu verkaufen, mal schnell zu versenden.

Das heißt, auch die Wertsteigerung muss bekannt gewesen sein. Das alles wird man nie beweisen können. Und glauben wird einem die Geschichte auch niemand.

Nichts desto trotz sind Probleme auf dem Versandweg Probleme des Händlers. Rein aus zivilrechtlicher Sicht. Und wenn der Händler hier von seinem Versanddienstleister in GB angelogen wurde, dass der Versand an eine DHL-Packstation möglich wäre, bleibt das Problem auf Seiten des Händlers und nicht auf Seiten des Kunden.

Der Kunde würde erst dann selbst das Problem haben, wenn er bewusst gesagt hätte "Hey, sorry, deinen normalen Versanddienstleister mag ich nicht, nimm Fantasy Parcel Service" und der hätte dann Probleme verursacht.

Zitat:
Und auch noch mal zu deinen Nachrichten, auch ich sage, diese gab es nie, anderes musst du erstmal beweisen, bzw auch deren Zustellung beim Empfänger. Zu sagen, dass wäre ungewöhnlich beim Amazon-Mailsystem reicht auch nicht. Es ist zwar eher nicht vorstellbar, aber nicht unmöglich.

Der Anschein ist allerdings erbracht, wenn man einen Screenshot aus dem Amazon Nachrichtensystem präsentiert. Damit sind sie in den Machtbereich des Händlers eingetroffen. Damit müsste die Beweislast, dass es die Nachrichten nie gab, ja auf Seiten des Händlers liegen. Ändert aber faktisch relativ wenig, ob die Nachrichten nun ankamen oder nicht. Wenigstens eine Nachricht ist definitiv angekommen, wie die Antwort beweist.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120158 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von neuling12123):
Das ist doch Schwachsinn, natürlich wählt man einen Gerichtsvollzieher der möglichst dich dran wohnt.

Das habe ich ma vorausgesetzt.
Nur, selbst wenn man Jemanden wählt der am nördlichsten Zipfel Deutschlands mit der kürzesten Distanz zum Unternehmen wohnt, wird der seine Reisekosten erstattet haben wollen.



Zitat (von mepeisen):
Und wenn der Händler hier von seinem Versanddienstleister in GB angelogen wurde, dass der Versand an eine DHL-Packstation möglich wäre, bleibt das Problem auf Seiten des Händlers und nicht auf Seiten des Kunden.

Stimmt.
Nützt hier nur nichts.


Ich weis schon weshalb ich gewisse Sachen weder Online noch im Ausland kaufe ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.973 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen