Samsung UE46D6XXX LED TV Kauf

1. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
MS79
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Beginner
(62 Beiträge, 9x hilfreich)
Samsung UE46D6XXX LED TV Kauf

Hallo zusammen,

Ende Mai wurde der besagte TV bei einem Elektronikladen gekauft (xxx als Platzhalter).

Nach 5 Monaten fiel dann der CI+ Slot (Schacht für die HD+ Karte Bsp.) durch einen starken Wackelkontakt aus, Kundenservice war da und hat vor Ort "repariert"...falls Fehler nochmal auftritt müsste ein neuer Schacht bestellt werden, man soll sich ggfs. melden.

3 Wochen später selbes Problem, angerufen, neuer Schacht soll kommen.

Folgende fragen zum obigen Sachverhalt:

1. Wäre dann damit der 2. Reparaturversuch abgeschlossen? Demnach sollte ein weiterer beliebiger defekt auftreten, kann man den Kaufpreis zu 100% zurückfordern (evtl. Paragraphen dazu)!?

2. Mein TV besitzt im geringen Maße ein Ausleuchtungsproblem (Clouding genannt) was sehr häufig bei LED-LCD´s auftritt, jedoch nur gering stört, wenn allerdings darüber Beschwerde eingereicht würde, wäre das das 3. Problem und somit die Rückgabe quasi direkt berechtigt?

3. Des Weitereen wurde der TV bei Kauf als "Full HD 3D" fähig beworben (inkl. Aufkleber am Gerät etc.) welches der TV nachweislich (auch von Samsung bestätigt) nicht kann. Allerdings meint Samsung dass für Full HD 3D keine Norm hinterlegt war zu diesem Zeitpunkt und deshalb keine Rückgabe etc. möglich wäre, auch Händler hat Rücknahme nach nicht ganz 6 Monaten abgelehnt (wäre dann angeblich Kulanz gewesen).

Was hätte man für Rechte?

Danke & Gruß,

MS79

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"MfG,

MS79"

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23 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
Kundenservice war da und hat vor Ort "repariert".

Wessen Kundenservice?
Von wem wurde er benachrichtigt/beauftragt.
Wurde die Reparatur auf Garantie oder Gewährleistung?
Gibt es einen Beleg über die Reparatur? Wird es auf dem Beleg als Reparatur bezeichnet?

Da nicht jeder Mangel auch einen gewährleistungsrechtlich relevanter Sachmangel darstellt, wie wurde der Mangel auf dem Beleg bezeichnet?



quote:
Des Weitereen wurde der TV bei Kauf als "Full HD 3D" fähig beworben

Was soll denn 'Full HD 3D' - gemäß der damaligen Werbung - alles können?
Was genau kann er nicht?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#3
 Von 
MS79
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,

erst einmal Danke für die Hilfeversuche, ich versuche die Fragen zu beantworten:

Ich habe den Kundenservice des Verkäufers (Elektronikladens) beauftragt und habe einen Beleg über den "Einsatz".

Garantie habe ich nicht separat abgeschlossen, deshalb gehe ich von Gewährleistung aus.

Full HD 3D bedeutete für mich 1080p auf jedem Auge, nicht wie vorliegend an den 6XXXer TV´s 540p pro Auge (also nicht mal HDready!

Gruß

MS79

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"MfG,

MS79"

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
Full HD 3D bedeutete für mich 1080p auf jedem Auge

Die Frage war nicht was du dir vorstellst, sondern was soll denn 'Full HD 3D' - gemäß der damaligen Werbung - alles können?
Also was hat der Hersteller gesagt, kann das 'Full HD 3D'?

Wäre man spitzfindig, würde man argumentieren er kann Full HD und er kann 3D - nur nicht beides gleichzeitig.
So wird es zumindest derzeit für das Modell auf der Homepage dargestellt.


Eventuell das Dokument / Screenshot mit der Werbeaussage mal scannen und hier einstellen? Personenbezogene Daten, Firmennamen Aktenzeichen etc. bitte unkenntlich machen.
www.imageshack.us ist ein Bilderdienst mit dem man kostenlos ohne Anmeldung die Scans hierhin verlinken kann.



quote:
und habe einen Beleg über den "Einsatz".

Und da steht tatsächlich nur 'Einsatz' drauf? Etwas mager ...





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#5
 Von 
MS79
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,

also, auf dem Protokoll steht nur das Folgende:

Fehler: HD überprüfen

Ausgeführte arbeiten & Material:

Gerät überprüft (unter Beobachtung) CI Schacht beseitigt, Karte beobachtet.

Wegen dem Full HD 3D:

Ich habe einen Aufkleber auf dem Gerät gehabt, dass diese Bezeichnung trägt und es wurde eindeutig damals 3D in zu jeder Zeit bester Qualität angepriesen.

Also damals eindeutig so beworben, seit etwa Oktober dann nicht mehr, weil Samsung der Sachverhalt klar wurde.

Gruß,

MS79

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"MfG,

MS79"

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#7
 Von 
MS79
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 9x hilfreich)

Lieber Nick19,

Du scheinst hier wohl nicht ganz den Durchblick zu haben, ich erkläre es Dir gern kurz:

1. XXX steht für die Modellreihe der Überschrift, nicht den Elektronikladen...

2. Wenn das keine Reparatur bzw. Mangel ist (Techniker hat ja am Gerät gearbeitet, HD+ Kanäle wurden nicht mehr dargestellt) was bitte dann???

3. Zum Kaufdatum haben selbst (weshalb auch immer) Testzeitschriften etc. keinerlei Mangel am 3D Bild beanstandet, wie soll ich als Konsument das dann bei einem kurzen Test im Laden schaffen, wo auch keine Blu-Ray 3D abgespielt wurde/werden kann!??

Also, nicht so aggressiv, erstmal ein bissel nachdenken.

Danke & Gruß,

MS79

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"MfG,

MS79"

-- Editiert MS79 am 02.01.2012 10:06

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
Zum Kaufdatum haben selbst (weshalb auch immer) Testzeitschriften etc. keinerlei Mangel am 3D Bild beanstandet,

Das könnte bedeuten, das das Bild zum damaligen Zeitpunkt schlicht für die Preislage und Qualität im zumindest üblichen durchschnittlichen Rahmen lag.

Eventuell kannst du ja mal einen Scan von Aufkleber und Werbeaussage hier einstellen, dann kann man die Erfolgsaussichten besser beurteilen.



quote:
Wenn das keine Reparatur bzw. Mangel ist (Techniker hat ja am Gerät gearbeitet, HD+ Kanäle wurden nicht mehr dargestellt) was bitte dann???

Nicht jeder Mangel ist ein gewährleistungsrechtlich relevanter Sachmangel.
In Frage kommen auch Bedinungsfehler.
Händler formulieren aber auch gerne die Berichte schwammig um hinterher in diese Richtung zu argumentieren.





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#9
 Von 
MS79
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 9x hilfreich)

Nun ja,

wenn man etwa 1500,-€ ausgibt und auf dem Gerät wird Full HD 3D beworben (U.a. ein Aufklberlogo bei dem Full HD oberhalb, direkt drunter 3D steht), gehe ich als Käufer auch von diesen Daten aus, ist wohl eine Selbstverständlichkeit für jeden Käufer.

Gehe ja auch nicht ins Autohaus, kaufe ein Fahrzeug, dass mit All wheel drive beworben wird und akzeptiere hinterher die Aussage, dass es dafür keine Norm gibt und das lediglich bedeutet, dass ein Fahrzeug mit vier Rädern erworben wurde.

Bilder kann ich nicht kurzfristig einstellen, da nicht zu Hause momentan.

Bedienungsfehler fällt aus, da ja nur einmal die Karte eingesetzt wurde und der Techniker auch meinte, kommt bei den Geräten schonmal vor, dass der Schacht ausfällt.

MfG,

MS79

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"MfG,

MS79"

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#11
 Von 
MS79
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,

Fakt it, dass im Nachhinein NIEMAND eine Entschädigung bekommen hat, lediglich eine Zusage am Telefon, die nicht eingehalten wurde!

Also müsste der nächste Reparaturversuch wohl als zweiter gelten und demnach ein drittes Problem zur Rückgabe genügen, bzw. sollte man das versuchen, richtig?

Was ist denn die Meinung, wenn ich jetzt mit dem leichten Ausleuchtungsproblem an den Verkäufer rangehen würde, wäre das Problem drei? Definitiv ist bei schwarzem Bildschirm die linke Seite leicht hell.

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"MfG,

MS79"

-- Editiert MS79 am 02.01.2012 17:13

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#12
 Von 
MS79
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo nochmal,

fänd es nett, wenn die gute Diskussion bisher noch weitergeführt würde. Kann hier jemand noch kompetent Ratschläge geben?

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"MfG,

MS79"

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#14
 Von 
MS79
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 9x hilfreich)

Okay,

also fasse ich zusammen:

So wie es aussieht, hat man dann zwei Reparaturversuche wegen des CI+ Schachts hinter sich, das "Clouding" Problem dürfte somit nicht durchzuboxen sein. Also abwarten ob wirklich noch etwas defekt wird am TV und dann zurückgeben.

Wegen "Full HD 3D":

Händler nochmals ansprechen und Druck machen in Bezug auf §434 BGB Verbraucher ggü. Verkäufer bzw. §478 BGB bezogen auf Rechte des Elektronikladens ggü. dem Hersteller.

Soweit i.O. für Juristen? ;-)

Danke & Gruß,

MS79

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"MfG,

MS79"

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#15
 Von 
MS79
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,

da noch keine konkrete Antwort:

Ist das so wie von mir Gedacht okay, würde das jemand auch so angehen??

Danke & Gruß,

MS79

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"MfG,

MS79"

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#16
 Von 
MS79
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo nochmals,

also, habe jetzt die 2. Reparatur (Mainboardwechsel) gehabt, Gerät scheint vorerst okay.

Wegen dem Full HD 3D bin ich nochmals an den Elektronikladen ran, dieses Mal den Abteilungsleiter an der Strippe gehabt, er verwies mich an den hauseigenen techn. Dienst und schob alles prinzipiell auf Samsung Stichwort: "Produkthaftungsgesetz". Seiner Meinung nach, wäre das nicht Sache des Verkäufers, sondern des Herstellers, er muss sich auf die Angaben von Samsung verlassen...

Bitte um eine Einschätzung.

DANKE!

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"MfG,

MS79"

-- Editiert MS79 am 07.01.2012 13:36

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#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>er verwies mich an den hauseigenen techn. Dienst und schob alles prinzipiell auf Samsung Stichwort: "Produkthaftungsgesetz". <hr size=1 noshade>

In dem Zusammenhang aber ein ganz falsches Stichwort...



quote:<hr size=1 noshade>Seiner Meinung nach, wäre das nicht Sache des Verkäufers, sondern des Herstellers, er muss sich auf die Angaben von Samsung verlassen... <hr size=1 noshade>

Falsch, der Händler haftet auch für die Aussagen des Herstellers gegenüber den Kunden.

Nach § 434 BGB sowie der ständigen gängigen Rechtsprechung
gehören zur Beschaffenheit der verkauften Sache auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers oder des Herstellers in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann. Es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste oder dass sie die Kaufentscheidung des Käufers nicht beeinflussen konnte.

Produktflyer, Internetseiten, Werbeprospekte etc. stellen regelmäßig öffentliche Äußerungen des Herstellers dar, an die der Verkäufer gebunden ist (OLG München AZ: 18 U 2176/04 , OLG Oldenburg AZ: 9 U 97/01 ).


Dem Herrn Abteilungsleiter sollte man mal den Kurs 'Gewährleistung & Händlerhaftung für Anfänger' bei der örtlichen IHK empfehlen...



Ich denke man kann ausschliesen, das der Händler die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste.
Der Punkt wäre schon mal vom Tisch.


Das die Anpreisung 'FULL HD 3D' die Kaufentscheidung des Käufers beeinflusste, ist auch klar.


Der einzige Knackpunkt wäre, was der durchschnittlische Käufer bei der Kennzeichnung 'FULL HD 3D' für bestimmte Eigenschaften erwarten kann, da es keine verbindliche Normierung gibt an der man sich orientieren kann.
Daher wäre die optische Gestaltung des Aufklebers wichtig, wie durfte der verständige Kunde diese Anpreisung auffassen?
War es zufällig dieser: http://www.idevelop.ie/iproducts/productimages/l_05270811.jpg ?
Zwar gibt der 'Rückzug' von Samsung entsprechende Indizien, aber ein Risiko bleibt.

Aber es ist auch fraglich, ob Samsung DAS wirklich gerichtlich klären will - ich glaube eher nicht.



Was hat Samsung denn zu den Fall gesagt?





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#19
 Von 
MS79
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo & Danke für Eure Mithilfe,

das Emblem sieht so aus (klebte direkt am ausgestellten TV, wie auch beim gekauften Modell, das mir geliefert wurde (Aufkleber ist auch noch vorhanden)).

Mein Verkäufer bestätigte mir auch, dass er am KAufdatum (20.05.2011) davon nichts wusste (vom nicht vorhandenen Full HD bei 3D).

Übrigens meinte der Abteilungsleiter auch, dass er mir nat. keine verbindl. Aussage zur Rechtslage geben könnte, da kennt er sich nicht so gut aus!??

Werde dann mal am Montag nochmal nachhaken, er meinte ich muss mich beim techn. Dienst dazu melden, die kümmern sich um alles Weitere.

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"MfG,

MS79"

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#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
Mein Verkäufer bestätigte mir auch, dass er am KAufdatum (20.05.2011) davon nichts wusste (vom nicht vorhandenen Full HD bei 3D).

Darauf kommt es nicht an, er haftet trotzdem.



quote:
Übrigens meinte der Abteilungsleiter auch, dass er mir nat. keine verbindl. Aussage zur Rechtslage geben könnte, da kennt er sich nicht so gut aus!??

Na die Wissenslücken kannst du ja jetzt bei ihm schließen.
Textvorlagen und Urteile hast du ja ...





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#21
 Von 
MS79
Status:
Beginner
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Super,

Danke erstmal an Euch, werde da mal so rangehen, neue Infos werde ich mitteilen ;-)

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"MfG,

MS79"

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#22
 Von 
MS79
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 9x hilfreich)

Hi nochmal,

so, also die Geschichte mit Full HD 3D ist klar, jetzt wurde ja am Freitag zum 2. Mal der CI+ Schacht repariert (neues Mainboard) und jetzt habe ich minimal mehr weiße Flecken, also Clouding, aber was viel witziger ist, andauernd liest sich die CI+ Karte neu ein (also Bild geht weg und Karte wird neu eingelesen, voll nervtötend), wäre das dann der 3. Defekt und somit umtauschbar?

Danke,

MS79

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"MfG,

MS79"

-- Editiert MS79 am 09.01.2012 17:36

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#23
 Von 
MS79
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo zusammen,

erstmal vielen Dank an das Forum!

Ich habe nun "Kulanz" erreichen können, darf das Gerät (7 Monate alt) abgeben und bekomme einen neuen TV geliefert. Auf Bargeld ließ der Händler sich nicht ein.

Einbußen für mich waren 20% vom Neupreis wegen Benutzung.

LG,

MS79

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"MfG,

MS79"

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