Sachmangel, Verkäufer verweigert Lieferung

12. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.01.2012 17:22:28
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sachmangel, Verkäufer verweigert Lieferung

Hallo,
folgender Situation:

Der Käufer hat beim Versandhändler vor zwei Monaten einen neuen Laptop bestellt. Die ersten beiden Monate funktionierte das Gerät tadellos. Dann ließ sich das Gerät ohne Fremdeinwirkung nicht mehr starten. Für den Käufer stellt dies einen Sachmangel dar. Er Käufer wendet sich deswegen mit der Bitte um Lieferung einer mangelfreien Sache an den Verkäufer. Dieser bietet eine Reparatur an, der Käufer soll das Gerät auf eigene Kosten an den Hersteller senden. Für den Käufer ist in Anbetracht des geringen Alters des Gerätes eine Reparatur nicht akzeptabel. Der Verkäufer verneint die Neulieferung und beruft sich auf sein Wahlrecht zur Art der Nacherfüllung. Zudem sei die Beschaffung des Gerätes mit unverhältnismäßig hohen Kosten für ihn verbunden, da er den PC nicht mehr auf Lager hat. Bei anderen Händlern ist der PC lieferbar und die Preise sind gleich geblieben.
Welche Möglichkeiten hat der Käufer, doch noch an ein neues Gerät zu kommen?

Ich hoffe auf eure Antworten!
Danke schonmal für die Mühe, es zu lesen!
Gruß, Ramon


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
Für den Käufer ist in Anbetracht des geringen Alters des Gerätes eine Reparatur nicht akzeptabel.


Wieso nicht? Im Gegensatz zu einem Unfallwagen ist ein reparierter Computer doch von einem von Anfang an funktionierenden nicht zu unterscheiden.
Denn "Reparatur" heißt hier ja in der Regel "CPU durch neue ausgetauscht" oder "Festplatte durch neue ersetzt" und nicht "Seitenwand ausgebeult".

quote:
an ein neues Gerät zu kommen


Gar keine, denn auf ein neues Gerät hat er gar keinen Anspruch (mehr), nur auf ein mangelfreies. Letzteres kann man noch verständig durch "maximal gleich altes" auslegen, aber nicht durch "nagelneues, obwohl das mangelhafte schon Monate alt ist" (Mirk ist da anderer Ansicht).



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#2
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)

Der Käufer MUSS dem Käufer die Möglichkeit der Nachbesserung einräumen. erst nach 2-maligem vergeblicher Nachbesserung kann man a. Umtausch oder b. Rücktritt vom Kaufvertrag fordern.

Ist ein Umtausch wegen unverhältnismäßiger Kosten nicht möglich, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten.

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#3
 Von 
guest-12313.01.2012 17:22:28
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke soweit!
Der Verkäufer will kein Austauschgerät liefern, auch keines gleichen Alters ohne Mängel. Er begründet das damit, dass dadurch für ihn unverhältnismäßige Kosten entstehen. Ist das so möglich? Die Reperatur des Gerätes will der Käufer nicht in Anspruch nehmen, er befürchtet, dass das Gerät danach weitere Mängel aufweist.

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-- Editiert ramon24 am 12.01.2012 17:48

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#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

quote:
Für den Käufer ist in Anbetracht des geringen Alters des Gerätes eine Reparatur nicht akzeptabel
Na dann darf der K halt sein kaputtes Gerät behalten und kann sich ab jetzt nur an dessen Anblick erfreuen.

quote:
Welche Möglichkeiten hat der Käufer, doch noch an ein neues Gerät zu kommen?
Du kaufst dir irgendwo ein Neugerät auf deine Kosten, ansonsten wird da nichts draus.

Eine Reparatur ist dir durchaus zuzumuten, wenn du das nicht möchtest, dann kannst du dir das Gerät in die Vitrine stellen und ab jetzt nur noch ansehen.

quote:
der Käufer soll das Gerät auf eigene Kosten an den Hersteller senden.
Das ist jetzt jedoch nicht korekt, die Kosten fürs versenden müssen übernommen werden...


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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Die Reperatur des Gerätes will der Käufer nicht in Anspruch nehmen,

Dem Verkäufer steht ein Recht auf Nachbesserung zu (sogenannte 2. Andienung), in der Regel darf er dieses Recht zwei Mal in Anspruch nehmen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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