Rückzahlung Kaufpreis: Verjährung & Ermittlung Anschrift/Name

30. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
chess
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Rückzahlung Kaufpreis: Verjährung & Ermittlung Anschrift/Name

Hallo,

folgender Fall:

Käufer überweist den Kaufpreis im Jahr 2013
und 2014 an zwei Verkäufer für zwei Produkte.

Die Ware kommt weder 2013 noch 2014
an. Verkäufer hatte verschiedene Namen
verwendet, beide waren falsch.

Der Käufer wusste dies nicht. Er hatte keinen
echten Namen und keine Anschrift.

Erst 2017 erstattet Käufer Anzeige und erhält
daraufhin Ende 2017/Anfang 2018 den echten
Namen des selben Verkäufers. Nun möchte
er seinen Kaufpreis per Klage zurückfordern.

Normalerweise wären die Ansprüche aus 2013
im Jahr 2016 und aus 2014 im Jahr 2017 verjährt.

Hat der Käufer hier auch noch 2018 Zeit, da ihm
die echten Daten des selben Verkäufers nicht
vorlagen?

vg
chess

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von chess):
Hat der Käufer hier auch noch 2018 Zeit,

Nö, da hätte er sich mal früher kümmern müssen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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