Rücktrittsrecht

3. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
Niro96
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktrittsrecht

Hallo,

wir haben im März 2008 mehrer Möbelstücke bestellt. Alle bis auf ein Stück wurden im Juni geliefert. Das andere etwas später. Nun war dieses defekt und wurde ein weiteres mal geliefert. Bisher 4 mal. Kann ich nun vom Kaufvertrag zurücktreten.? Vom gesamten, also alles zurückgeben. Oder nur dieses eine Teil.

Danke und Gruß marcus Henning

Probleme nach Kauf?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

Ein Rücktrittsrecht für den Gesamtvertrag wäre nur dann gegeben, wenn

(a) ein verbundener Vertrag vorliegt (also z.B. die Möbelstücke zu einer Serie gehören - Sofa, Sessel, Fußhocker) oder

(b) dir aus anderen Gründen nicht zuzumuten ist, mit einer effektiven Teilerfüllung vorlieb zu nehmen (etwa wenn Sessel und Schrank in einer sehr speziellen Farbe geliefert wurden, der rückgetretene Tisch aber nirgends sonst in dieser Farbe verfügbar wäre).

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