Rücktritt von gewerblichem Kauf

6. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
btronic
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt von gewerblichem Kauf

Hallo liebe Forengemeinde,
ich bin Amateurmusiker mit eigener Band, welche als Gewerbe angemeldet ist. Auf diese Band habe ich für 299,00 eine mobile Musikanlage gekauft, also als gewerblicher Kunde. Gedacht ist diese Anlage für kleinere Events im privaten Bereich mit 2x Gesang und 1x Akustikgitarre. Diese Anlage erfüllt jedoch ihren Zweck nicht, da sie von derart schlechter Klangqualität ist, so dass sie nicht verwendbar ist. Jede 50€ Billigsteroanlage klngt hier besser. Dass für den Preis keine Highendanlage zu erwarten ist, ist mir bewußt. Gesang ist kaum verständlich und auch nicht optimal einstellbar. Die Rückkopplungsneigung ist extrem hoch.
Da dies ein gewerblicher Kauf war, besteht kein Widerrufsrecht. Der Verkäufer zeigt jedoch auch so keinerlei Kulanz, was Rücknahme oder Wandlung anbetrifft. Es muss doch aber eine Möglichkeit geben, nicht auf diesem "Schrott" sitzenzubleiben. Bin für jegliche Hilfe dankbar.

LG

-- Editiert von Moderator am 06.11.2015 10:53

-- Thema wurde verschoben am 06.11.2015 10:53

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Hat nichts mit Autos oder sonstigen Fahrzeugen zu tun :forum:

Zitat (von btronic):
Der Verkäufer zeigt jedoch auch so keinerlei Kulanz, was Rücknahme oder Wandlung anbetrifft.

Es gibt kein Recht auf Kulanz.

Zitat (von btronic):
Es muss doch aber eine Möglichkeit geben, nicht auf diesem "Schrott" sitzenzubleiben.

Sollte die Klangqualität so schlecht sein, kann aber auch ein Mangel vorliegen. Das könnte eher ein Hebel sein auf den der Händler anspringt.

-- Editiert von radfahrer999 am 06.11.2015 10:25

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Nunja, welche Klangqualität kann man im gewerblichen Bereich denn für 299€ erwarten? Eigentlich würde ich Preise für eine Musikanlage für gewerbliche Auftritte im 5- und nicht im 3-stelligen Bereich erwarten. Dennoch muss ein Gerät natürlich den Zweck erfüllen zu dem es beworben wird.
Da es hier aber um ein Gewerbe geht muss die Frist zur Mängelrüge hier natürlich auch beachtet werden!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von micbu):
welche Klangqualität kann man im gewerblichen Bereich denn für 299€ erwarten?

Unser Küchenradio hat 200€ gekostet und da ist nichts mit Partymusikanlage :cheers:

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
btronic
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von btronic):
Dass für den Preis keine Highendanlage zu erwarten ist, ist mir bewußt.

Zitat (von btronic):
Gedacht ist diese Anlage für kleinere Events im privaten Bereich mit 2x Gesang und 1x Akustikgitarre


das schrieb ich bereits. Diskussionen über die zu erwartende Qualität helfen hier jedoch nicht weiter.

Mir ist weiterhin eingefallen, dass ich im Feld "Firma" beim Kauf zwar den Bandnamen eintrug, die Band aber als solche unter ihrem Namen nicht als Gewerbe angemeldet ist. Wir sind zwar gewerblich unterwegs, steuerlich läuft das Ganze jedoch unter meinem bürgerlichen Namen als Kleinunternehmer und Nebengewerbe. Kann es sein, dass somit überhaupt kein gewerblicher Kaufvertrag zustande kam, da es den gewerblichen Partner "Band" ja rein rechtlich nicht gibt?
Im Umkehrschluss kann ja nun nicht alles, was ich auf meinen bürgerlichen Namen bestelle gewerblich sein. Und solang ich die Anlage privat und nicht für die Band einsetzen will doch erst recht nicht.


-- Editiert von btronic am 06.11.2015 10:54

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von btronic):
Kann es sein, dass somit überhaupt kein gewerblicher Kaufvertrag zustande kam, da es den gewerblichen Partner "Band" ja rein rechtlich nicht gibt?

Was sind denn das für Tricks?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von btronic):
Diskussionen über die zu erwartende Qualität helfen hier jedoch nicht weiter.

Doch, genau darum geht es. Das ist nämlich der einzige Punkt der dir evtl. weiterhelfen kann. Du musst halt aufzeigen, dass die Ware einen Mangel hat und um das aufzeigen zu können musst du halt nachweisen, dass die Klangeigenschaften für dieses Gerät zu schlecht sind im Vergleich zu dem was man überlicherweise für diesen Preis erwarten kann.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Tipp: Verkauf das Gerät privat weiter, insofern kein Mangel besteht.

Warum sollte der Verkäufer das Gerät auch zurücknehmen, ich sehe keinen Anspruch, je nach AGB/Zeit/Gewerblichkeit ist zu prüfen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.712 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen