Rücktritt vom Kaufvertrag - gibt es eine Möglichkeit die 210,00 Euro Anzahlung wieder zu bekommen?

7. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Brenner
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 93x hilfreich)
Rücktritt vom Kaufvertrag - gibt es eine Möglichkeit die 210,00 Euro Anzahlung wieder zu bekommen?

hallo und ein frohes neues jahr

aber jetzt zum sachverhalt: meine mutter hat am 29.09.03 bei möbel walth.. eine couchgarnitur gekauft. diese war jedoch nicht am lager und musste bestellt werden. daraufhin zahlte meine mutter 210,00 euro an und im kaufvertrag wurde die ca. 49 KW angegeben. im laufe der 49 KW rief meine mutter bei möbel walth.. an und fragte nach wann das möbelhaus denn endlich die couchgarnitur liefern würde. sie wurde nur lapidar abgewiesen mit dem hinweis das sie noch nicht da sei und im kaufvertrag ja nur eine cirkaangabe (49KW) stehen würde. in den darauffolgenden wochen rief sie öfters an und wurde immer wieder vertröstet. am 19.12.03 ist ihr dann entgültig der kragen geplatzt und sie hat einen brief aufgesetzt mit dem inhalt, dass sie vom kaufvertrag zurücktreten würde und bat um überweisung der anzahlung. am 27.12.03 erhielt sie ein schreiben von der zentralverwaltung mit dem hinweis, dass eine stornierung nicht möglich sei und man sich mit ihr sofort in verbindung setzen wolle wenn denn die couchgarnitur da sei. meine mutter stellte mir eine vollmacht aus und ich fuhr persönlich in das möbelhaus. ich sprach mit der leiterin der kundenbetreuung. diese "dame" verdeutlichte mir, dass man zwar sehr betroffen sei, sich nur entschuldigen könne und man eine lösung finden werde. jedoch sei sie nicht gewillt dne auftrag zu stornieren, weil meine mutter dem möbelhaus keine schriftlliche nachfrist gesetzt hätte. laut lieferbedingungen des möbelhauses muss aber keine nachfrist gesetzt werden, wenn eine kalendermässig bestimmte lieferzeit vereinbart wurde. in meinem fall ist es die ca. 49 KW. damit gab ich mich nicht zufrieden und verlangte jemanden von der geschäftsführung (ich war mittlerweile auf 180). dann bemühte sich eine andere "dame" und sprach mit mir im beisein der kundenbetreuerin. wir kamen überein, dass man mich am nächsten tag anrufen wolle um mir mitzuteilen was denn nun weiter geschehen werde. am nächsten tag kam auch der anruf und ich war wieder auf 180. die leiterin der kundenbetreuung teile mir mit, dass der lieferant erhebliche schwierigkeiten gehabt hätte mit dem stoff (angeblich fehler im stoff). nun sei die couchgarnitur bereits in der fertigung. aber aufgrund von kulanz hatte sie den auftrag storniert und behalte die anzahlung von 210,00 euro als stornierungsgebühr ein. diesmal fiel mir eine ganze schachtel zigaretten aus dem mund. sie meinte noch das es günstig für mich ware, da in den lieferbedingungen stehe, dass die lieferfirma 25% des bruttobetrags einbehalten könne (wohlgemerkt KÖNNE). kann ich was dagegen machen? ich empfinde es als eine frechheit nach mehr als einem vierteljahr noch keine couchgarnitur zu haben (bzw. meine mutter). der verzug liegt beim lieferanten und nicht bei möbel walth... nur hab ich kein vertrag mit mit dem lieferanten, sondern mit dem möbelhaus. ich kann doch nun nichts dafür das die nicht die richtigen stoffe bekommen. gibt es eine möglichkeit die 210,00 euro anzahlung wieder zu bekommen???

gruss und danke im voraus

Brenner

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Eine "Stornierungsgebühr" kann es bei Kauf aus dem Katalog nicht geben (anders sähe es aus, wenn die Ware nach Kundenspezifikation gefertigt würde).

Auch die Rücktrittserklärung sollte wirksam geworden sein, da eine zu kurze oder fehlende Frist lediglich eine angemessene Frist (10-14 Tage) in Gang setzt, aber nicht die Erklärung formnichtig macht.

Wenn die Gegenseite natürlich stur bleibt, sollten Sie mit anwaltlicher Unterstützung weitere Schritte andenken.

Zuvor am besten noch mal per Einschreiben/Rückschein vom Vertrag zurücktreten (fristlos nunmehr) und Rückzahlung der Anzahlung innert 5 Werktagen verlangen.
Danach ist die Gegenseite zweifelsfrei im Verzug und muß auch für evtl. Anwaltskosten Ihrerseits aufkommen.

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#2
 Von 
Brenner
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 93x hilfreich)

hallo mareike und besten dank für deine antwort. ich habe eben mit meiner mutter telefoniert und sie meinte, sie hätte eben ein schreiben von möbel walth.. bekommen. das wird sie mir nachher zufaxen und ich werde es mal abschreiben und hier posten. sie hats mir kurz vorgelesen und das ist echt der hammer. bis nachher...............

gruss

Brenner


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#3
 Von 
Brenner
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 93x hilfreich)

so, nun hab ich das fax bekommen. zum inhalt:

Sehr geehrte Frau .....

in vorbezeichneter Angelegenheit beziehen wir uns auf den Besuch des Herrn ....... am 05.01.2004 und nochmals auf Ihr Schreiben vom 18.12.2003.

Vorab möchten wir uns nochmals in aller Form für die erhebliche Lieferverzögerung entschuldigen. In diesem Zusammenhang teilen wir Ihnen mit, dass wir Ihren Kaufvertrag aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht stornieren werden.
Die bereits von Ihnen geleistete Anzahlung in Höhe von € 210,- werden wir als Schadensersatzgebühr einbehalten.

Wir hoffen, Ihnen hiermit geholfen zu haben und wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein gesundes neues Jahr 2004.


das ist ja echt der hammer. hab ich mit diesem schreiben eine chance was zu unternehmen?

gruss und danke im voraus


Brenner

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#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Tragen Sie das Schreiben zum Anwalt, der zerreißt die Herrschaften vom Möbelhaus in der Luft (bzw. das Gericht).
:-)

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