Rücktritt vom Kaufvertrag bei Ebay - Kindersitz - Beschreibung stimmt nicht

9. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Raydal
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Rücktritt vom Kaufvertrag bei Ebay - Kindersitz - Beschreibung stimmt nicht

Hallo zusammen.

Ich habe bei Ebay einen Kindersitz von einem Privatmann ersteigert. Die Artikelbeschreibung und das Bild des angebotenen Artikels passen aber nicht mit der gelieferten Sache überein. Der Kindersitz ansich ist richtig und das Muster auch.
In der Beschreibung stand das der Sitz gereinigt und in sehr gutem Zustand sei. Ausserdem sei er kaum benutzt worden. Nach der Lieferung musste ich feststellen das der Sitz total verdreckt ist und erhebliche Verbrauchsspuren aufweist.

Hat jemand eine Idee wie ich mich nun verhalten soll ? Wie sieht die Rechtslage bei Privatpersonen aus ?

Danke im voraus für Ihre Mithilfe.

Raydal

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen bzw. der Artikel nicht der Beschreibung entspricht (hier weniger der Dreck als die Gebrauchsspuren), können Sie dies reklamieren.
Der VK muß dann entweder den Mangel beseitigen oder den Verkauf rückabwickeln.
Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um einen Privatverkäufer handelt oder um einen gewerblichen Händler.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Raydal
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort Mareike.

Jetzt sehe ich aber Probleme bei der Rückabwicklung. Der VK wird mir ja nicht freiwillig das Geld zurücküberweisen. Nun ja aber das wird sich ja zeigen, denke ich.

Aber mal was anderes: Wie sieht denn die Sache aus wenn er jegliche Gewähr und Umtausch ausgeschlossen hätte, so wie das bei immer mehr EbayAuktionen druntersteht.

Danke nochmal

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Versuch es mal so, dass du ein paar eindrucksvolle Fotos von den zu reklamierenden Stellen am Kindersitz machst, dann den Angebotstext noch einmal ausdruckst und mitschickst.
Setze eine Frist bis zu welcher der Verkäufer
dir einen Lösungsvorschlag machen soll.
Rücknahme oder Preisminderung.

Ansonsten kündige ihm an , dass du dasselbe "Beweismaterial für rechtliche Schritte nutzen wirst.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Das wäre für diesen Fall irrelevant, da Sie keinen Gewährleistungsfall haben (Sachmangel bei Übergabe vorhanden, zeigt sich aber erst später), sondern sich auf fehlende zugesicherte Eigenschaft berufen - und um die kann man sich nicht mit irgendwelchen Klauseln herumdrücken.

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