Rücktritt vom Kaufvertrag - Erstattung

16. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
jessimwunderland
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Kaufvertrag - Erstattung

Hallo, ich habe folgenden Fall:

Am 22.01.10 habe ich einen Laptop (Acer) bei MediaMarkt gekauft. Erste Reparatur (WLAN defekt) am 27.03.10.
2. Reparatur (CD Laufwerk defekt) am 07.04.10
3. Reparatur (Mainboard defekt) am 05.11.10

Nun hat meine Tochter einen Stromschlag mit 220 V von dem Gerät bekommen. Mir wurde beim MediaMarkt gesagt, ich könne vom Kaufvertrag nur innerhalb von 6 Monaten zurücktreten.

Wie soll ich mich verhalten? Verständlicher Weise möchte ich nun gerne vom Vertrag zurücktreten. Welche Möglichkeiten habe ich denn?

Vielen Dank für ein offenes Ohr! ;)

Jess*

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nun hat meine Tochter einen Stromschlag mit 220 V von dem Gerät bekommen. <hr size=1 noshade>



Das ist technisch nahezu unmöglich, da das Ladegerät zwischen der Netzspannung als Puffer hängt.

Gewährleistung bei MM wirst du mehr als 6 Monate nach Kauf nicht mehr erfolgreich fordern können, keine Beweislastumkehr mehr, was die Mängel angeht, § 476 BGB .

Die Acer-Garantie (2 Jahre?) müsstest du aber nach wie vor in Anspruch nehmen können, § 443 BGB . Rücktritt sehen die Bedingungen aber meistens nicht vor, bloß die Reparatur/Nachbesserung.

Immerhin.


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#2
 Von 
jessimwunderland
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo flawless,

danke für die schnelle Antwort! Die Garantie greift natürlich noch, aber ist es nicht so, dass ich nicht unendlich viele Nachbesserungen hinnehmen muss? Die ersten 2 Nachbesserungen fanden ja nachweislich in den ersten 6 Monaten statt!

Der Stromschlag war stark genug als das der Arm noch stundenlang geschmerzt hat.

Habe ich tatsächlich keine Möglichkeiten mehr? :(

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#3
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Die ersten 2 Nachbesserungen fanden ja nachweislich in den ersten 6 Monaten statt! <hr size=1 noshade>



Ja, aber diese Mängel wurden erfolgreich behoben, § 440 BGB spricht von "dem" Mangel der vor Rücktritt 2x erfolglos nachgebessert worden sein muss. Wenn das überhaupt i.R. der Gewährleistung und nicht auch i.R. der Garantie passiert ist.

Mir fällt nichts anderes ein, bleibt bloß die Garantie in Anspruch zu nehmen. Vielleicht erbarmt sich Acer und tauscht doch aus Kulanz. Die elektrisierende Wirkung ist ja nicht gerade vetrauenserweckend.



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#4
 Von 
jessimwunderland
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe gestern mit dem mitarbeiter von MM gesprochen (er kennt mich ja inzwischen) und er sagte, bei acer wäre ein antrag auf umtausch sicher nicht erfolgreich.

trotzdem werde ich den antrag über MM stellen lassen.

danke für die antwort jedenfalls!



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0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)



mirk, das kann ich nicht nacchvollziehen.

Zumindest der BGH nimmt grundsätzlich 2 Nachbesserungsversuche desselben Fehlers an, bevor man zurücktrteen kann, hier z.B. ein 100K-Maserati:


VIII ZR 274/ 07
Der Käufer, der die Kaufsache nach einer Nachbesserung des Verkäufers wieder entgegengenommen hat, trägt die Beweislast für das Fehlschlagen der Nachbesserung. Bleibt nach zweimaliger Nachbesserung ungeklärt, ob das erneute Auftreten des Mangels auf der erfolglosen Nachbesserung des Verkäufers oder auf einer unsachgemäßen Behandlung der Kaufsache nach erneuter Übernahme durch den Käufer beruht, so geht das zu Lasten des Käufers.

Wenn das anders wäre gäbe es wohl keinen Neuwagen, der nicht zurückgegeben würde.

quote:
Bezüglich jedes reparierten Fehlers beginnt die 2-Jahresfrist.


Das wäre mir neu, kannst du dazu eine Quelle angeben?

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#7
 Von 
guest-12318.02.2011 09:05:46
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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