Rücktritt vom Kauf von Kaminholz bei Hagebaumarkt.

11. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Rybka74
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Kauf von Kaminholz bei Hagebaumarkt.


Hallo,

habe Mitte Januar d.J. bei einem Hagebaumarkt in einem Nachbarort 2. Paletten Kaminholz gekauft. Konnte die aber am selben Tag nicht mitnehmen, da ich keinen Anhänger dabei hatte. Ende des Monats Januar bin ich dann leider schwer krank geworden. Dieser Zustand hielt bis vor kurzem an.

Nun hat sich meine Lebenssituation so geändert, dass ich dieses Kaminholz gar nicht mehr benötige.
Deswegen war ich letzten Fr. da und habe um eine Rückerstattung des Betrages (fast 200 €) gebeten.

Man hat die Situation nicht sofort klären können, da es überprüft werden sollte, ob ich vlcht. das Holz zwischenzeitig doch abgeholt hätte und nun will ich den Baumarkt einfach prellen.

Gestern erhielt ich einen Anruf von einer zuständigen Dame mit der Aussage, es kann nicht mehr nachvollzogen werden, ob ich das Holz abgeholt habe oder nicht und somit bieten Sie mir einen Warengutschein dafür ein.

Nun ist das so, das der Hagebaumarkt relativ weit von mir entfernt ist und es ist sehr umstädlich für mich diesen Gutschein so komplett einzulösen, weil das mit viel Fahrerei verbunden ist und ich fürchte nicht genügend Artikel dort zu finden, um den kompletten Gutschein einlösen zu können.

Gibt es dort irgendeine gesetzliche Handhabe, an mein Geld einfacher wieder dran zu kommen?

Bitte nur seriöse Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Einen schönen Sonntag noch!-)

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Gibt es dort irgendeine gesetzliche Handhabe, an mein Geld einfacher wieder dran zu kommen?
Nein, du hast nur Anrecht auf das von Dir gekaufte Holz, ausser sie könnten es dir nichtr mehr geben.

Zitat:
somit bieten Sie mir einen Warengutschein dafür ein.
Der Baumarkt könnte auch sagen, du musst das Holz abholen. Geld bräuchten sie dir keines zahlen. Das Angebot mit dem Warengutschein ist schon eine SEHR GUTE Sache für Dich!

Zitat:
Nun hat sich meine Lebenssituation so geändert, dass ich dieses Kaminholz gar nicht mehr benötige.
Nicht das Peroblem des Baumarktes! Ansonsten gilt, Verträge sind einzuhalten!

Wenn der Baumarkt jetzt einen Warengutschein anbietet ist das ein sehr gutes Entgegenkommen des baumarktes...

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Rybka74):
Gibt es dort irgendeine gesetzliche Handhabe, an mein Geld einfacher wieder dran zu kommen?
Moin, Wohl eher nicht.
Du kannst den Warengutschein aber sicher privat verkaufen. An Bekannte oder übers Internet.... die Plattform *Kleinanzeigen* hat viele solche Problem-Lösungen...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Aber möglicherweise einen vertraglichen.

Alle drei in Dortmund ansassigen Baumärkte bieten durch eigene Zusicherung an, Ware gegen Warenwert (Gutschein) zurückzunehmen. Reines goodwill muß es daher nicht zwingend sein, aber den Hagebau gibt es bei uns nicht.

Du musst Dir auch nicht zwingend den Gegenwert in einem Gutschein gutschreiben lassen. Lass den Wert doch in zwei oder mehrere Aufteilen. Oder als Geschenkgutscheine.

Bald bietet sich doch die Gelegenheit, diese dann auch wieder an andere loszuwerden.

Baumärkte sind eigentlich nicht kleinlich, wenn es darum geht Kunden zu helfen (meine Erfahrungen).

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10650 Beiträge, 4201x hilfreich)

Im Grunde ist der angebotene Gutschein ein überaus kulantes Geschenk des Baumarktes, denn nachweisen, dass Sie das Holz nie bekommen haben können Sie ja offenbar nicht.

0x Hilfreiche Antwort

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