Rücktritt vom Kauf

18. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.07.2011 09:46:49
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Kauf

Hallo,

ich habe im Herbst letzten Jahres Lederpolstermöbel gekauft.
Am Tage der Lieferung entdeckte ich eine ausgebesserte Stelle in der Lederoberfläche, die nach Entfernen eines an dieser Stelle befindlichen Belages durch den Kundendienst des Herstellers sich als Oberflächenriss entpuppte und repariert wurde.
Einige Wochen später riss die Oberfläche erneut auf und wurde ein zweites Mal repariert.
Nach erneutem Aufplatzen bin ich vom Kaufvertrag zurückgetreten.

Antwort des Verkäufers:

"Grundsätzlich sehen unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Rücktritt vom Kaufvertrag nicht vor. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es uns bei der Vielzahl der Hersteller und Modelle, durch den hohen Beratungsbedarf nicht möglich ist, unseren Kunden ein allgemeines Rücktrittsrecht einzuräumen. Aus den aufgeführten Gründen, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir der Stornierung des Kaufvertrages nicht zustimmen können".

Ich habe mir nun einen Rechtsanwalt genommen mit dem Ergebnis, dass mir der volle Kaufpreis zurückerstattet wurde, die Begleichung der Anwaltskosten aber verweigert wurde.

Begründung des Verkäufers:

"Eine Übernahme der Anwaltskosten wird abgelehnt, da die Auflösung des Kaufvertrages im Rahmen der Kulanz ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfogt".

Nun fragt der Anwalt an, ob ich die Kosten übernehmen oder das Gericht in Anspruch nehmen will.

Wie sind meine Chancen, wenn ich vor Gericht gehe ?

Noch eine zusätzliche Frage:
habe ich für den Zeitraum ohne Sitz-und Schlafgelegenheit bis zur Lieferung einer neuen Couch (ca.12 Wochen-natürlich bei anderem Verkäufer) Anspruch auf Schadensersatz ?


-----------------
""

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Die Frage sollte Ihr Anwalt beantworten können.

Haben Sie irgendwann in diesem Prozess eine Frist zur Behebung des Mangels gesetzt?

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.998 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen