Hallo,
ich habe im Herbst letzten Jahres Lederpolstermöbel gekauft.
Am Tage der Lieferung entdeckte ich eine ausgebesserte Stelle in der Lederoberfläche, die nach Entfernen eines an dieser Stelle befindlichen Belages durch den Kundendienst des Herstellers sich als Oberflächenriss entpuppte und repariert wurde.
Einige Wochen später riss die Oberfläche erneut auf und wurde ein zweites Mal repariert.
Nach erneutem Aufplatzen bin ich vom Kaufvertrag zurückgetreten.
Antwort des Verkäufers:
"Grundsätzlich sehen unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Rücktritt vom Kaufvertrag nicht vor. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es uns bei der Vielzahl der Hersteller und Modelle, durch den hohen Beratungsbedarf nicht möglich ist, unseren Kunden ein allgemeines Rücktrittsrecht einzuräumen. Aus den aufgeführten Gründen, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir der Stornierung des Kaufvertrages nicht zustimmen können".
Ich habe mir nun einen Rechtsanwalt genommen mit dem Ergebnis, dass mir der volle Kaufpreis zurückerstattet wurde, die Begleichung der Anwaltskosten aber verweigert wurde.
Begründung des Verkäufers:
"Eine Übernahme der Anwaltskosten wird abgelehnt, da die Auflösung des Kaufvertrages im Rahmen der Kulanz ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfogt".
Nun fragt der Anwalt an, ob ich die Kosten übernehmen oder das Gericht in Anspruch nehmen will.
Wie sind meine Chancen, wenn ich vor Gericht gehe ?
Noch eine zusätzliche Frage:
habe ich für den Zeitraum ohne Sitz-und Schlafgelegenheit bis zur Lieferung einer neuen Couch (ca.12 Wochen-natürlich bei anderem Verkäufer) Anspruch auf Schadensersatz ?
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Rücktritt vom Kauf
18. Juli 2011
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Frage vom 18. Juli 2011 | 13:11
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Kauf
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 19. Juli 2011 | 15:04
Von
Status: Praktikant (784 Beiträge, 157x hilfreich)
Die Frage sollte Ihr Anwalt beantworten können.
Haben Sie irgendwann in diesem Prozess eine Frist zur Behebung des Mangels gesetzt?
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