Rücktritt Kaufvertrag wg. Garantiefall

26. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
Abraxas-7
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 5x hilfreich)
Rücktritt Kaufvertrag wg. Garantiefall

Hallo zusammen,

folgender Fall:

Eine Waschmaschine geht innerhalb der Garantiezeit kaputt. Kundendienst (outgesourced) wurde kontaktiert, Auftrag wurde im System erfasst, Information: Der Handwerker meldet sich spätestens am nächsten Tag, um einen Reparaturtermin auszumachen. Nach insgesamt 5 Tagen und unzähligen Anrufen, an denen nichts passiert ist, habe ich nun keine Lust mehr auf das Unternehmen / diese Waschmaschine, die im übrigen schon einmal einen Garantiefall hatte (anderer Defekt) und frage nun:

Wie ist die Vorgehensweise, wegen Nichterfüllung der Garantieleistung vom ursprünglichen Kaufvertrag zurückzutreten?

Fristsetzung (wie lange, an wen? beauftragtes Serviceunternehmen, oder Hersteller)?
Erklärung des Rücktritts nach Ablauf der Frist, oder kann das in einem Aufwasch mit der Fristsetzung erfolgen?

Beispiel:

Aufgrund .... setze ich eine letzte Frist bis zum xx.xx.13. Sollte das Gerät bis dahin weder betriebsbereit sein, noch man mir ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt haben, trete ich wirksam von dem mit Ihnen am xx.xx.12 geschlossenen Kaufvertrag zurück.

Reicht das, oder muß der Rücktritt ach Fristablauf nochmals explizit erklärt werden?

Wie lange muß ein Verbraucher das überhaupt hinnehmen? Gibt es dazu Gesetze, Urteile, etc.?

Die Wäsche stapelt sich, ich bin nun gezwungen, die Wäsche in eine Wäscherei zu geben (nein, ich habe keine Zeit, das Waschbrett hervorzuholen!), oder mir ein Ersatzgerät zu beschaffen, muß der Hersteller für diese Kosten aufkommen?

Danke für regen Austausch und sonnige Grüße,

Probleme nach Kauf?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von Abraxas-7 am 26.04.2013 09:54

Eine Waschmaschine geht innerhalb der Garantiezeit kaputt.

Ich gehe mal davon aus, dass es sich tatsächlich um Garantie und nicht um Gewährleistung handelt.

quote:
von Abraxas-7 am 26.04.2013 09:54

Wie ist die Vorgehensweise, wegen Nichterfüllung der Garantieleistung vom ursprünglichen Kaufvertrag zurückzutreten?

Gar nicht, da du die Garantie beim Hersteller hast, den KV aber hast du mit dem Händler geschlossen.


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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
Wie ist die Vorgehensweise, wegen Nichterfüllung der Garantieleistung vom ursprünglichen Kaufvertrag zurückzutreten?


Garantiefall oder Gewährleistungsfall? Herstellergarantie oder Händlergarantie?

Für Nichterfüllung der Herstellergarantie (!) ist der VK schlicht und ergreifend nicht verantwortlich.

Ab hier unter der Annahme, daß ein Gewährleistungsfall vorliegt:

quote:
Reicht das, oder muß der Rücktritt ach Fristablauf nochmals explizit erklärt werden?


Ersteres.

quote:
Wie lange muß ein Verbraucher das überhaupt hinnehmen?


Zwei Nachbesserungsversuche. Bei Fristen 14 Tage.

quote:
muß der Hersteller für diese Kosten aufkommen?


Nein, in der Sachmängelhaftung schuldet er nur ein mangelfreies Gerät. Weitergehende Verpflichtungen können nur bei Verschulden begründet werden (etwa wenn der VK wußte, daß die Ware miese Qualität war).

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

ergänzend sollte man noch sagen, sollte es ein Gewährleisstungsfall sein und kein Garantiefall, spielt es auch eine grosse Rolle wann die Waschmaschiene gekauft wurde! Liegt der Kauf mehr als 6Monate zurück, muss erstmal der Kunde nachweisen, dass der besthende Mangel schon bei Übergabe bestand, kan er das nicht, wirds mit dem Gewährleisstungsfall auch eher schlecht aussehen...

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#4
 Von 
Abraxas-7
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo und danke erst einmal für die zahlreichen Anmerkungen.
Die Rechnung ist von März 2012, der Schaden ist aktuell.
Der Händler, also der Verkäufer hat m. E. auch nichts damit zu tun, zumal der im europäischen Ausland sitzt (bin nach einigen Jahren Ausland wieder zurück in Deutschland). Auf der Herstellerseite steht bezüglich der Garantiebedingungen, daß jeweils die Garantiebedingungen des Landes gelten, in dem der Garantiefall auftritt, also in diesem Fall hier in Deutschland.
@ JuBiPe: Wenn ich eine Waschmaschine in Betrieb nehmen möchte und sie außer Blinkelämpchen keinen Muckser macht, frage ich dich ernsthaft, wie ich nachweisen soll, daß der Mangel bei der Übergabe bestand, bzw. frage ich dich auch, ob ich das dann hinnehmen muß, ernst kann das von dir nicht gemeint gewesen sein.

So, vielelicht hilft das ja weiter. Was nicht in Frage kommt, allein schon aufgrund der Tatsache, daß er nicht in Deutschland sitzt, ist, den Händler zu kontaktieren. Eine evtl. Klage gegen einen nichtdeutschen Online-Händler im Ausland: Muß ich nicht haben

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>von Abraxas-7 am 26.04.2013 15:23

enn ich eine Waschmaschine in Betrieb nehmen möchte und sie außer Blinkelämpchen keinen Muckser macht, frage ich dich ernsthaft, wie ich nachweisen soll, daß der Mangel bei der Übergabe bestand, bzw. frage ich dich auch, ob ich das dann hinnehmen muß, ernst kann das von dir nicht gemeint gewesen sein. <hr size=1 noshade>

DAS ist selbstverständlich ernst gemeint, denn DAS ist die aktuelle Rechtssprechung in Deutschland. (Punkt)
Siehe hier:
quote:<hr size=1 noshade>§ 476 BGB - Beweislastumkehr

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar. <hr size=1 noshade>


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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Garantie ist nicht gleich Gewährleistung. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge mit eigenen Anforderungen. Kläre zuerst ob und unter welchen Konditionen das ein Garantiefall ist.

Und erst wenn es keiner ist, schaust du danach, was beispielsweise radfahrer zur Gewährleistung geschrieben hat.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Das mit dem halben Jahr habe zwar ich ins Spiel gebracht, aber zu der Sache wurde ja schon etwas gesagt.

Jedoch ist fraglich, ob das überhaupt Relevanz hätte, denn es wurde ja in einem anderen Land gekauft, da werden dann eher die dortigen Gesetze gelten für den Kauf...

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von mepeisen am 26.04.2013 15:35

Und erst wenn es keiner ist, schaust du danach, was beispielsweise radfahrer zur Gewährleistung geschrieben hat.

Seine Aussage bezog sich auf JuBiPes Aussage, dass das gängige Praxis bei Gewährleistungen ist.





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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten."

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
Wenn ich eine Waschmaschine in Betrieb nehmen möchte und sie außer Blinkelämpchen keinen Muckser macht, frage ich dich ernsthaft, wie ich nachweisen soll, daß der Mangel bei der Übergabe bestand,


Notfalls durch ein technisches Fachgutachten.
Mit dem vollen Risiko, daß der Gutachter sagt "lag bei Übergabe nicht vor" oder "kann nicht mit Sicherheit gesagt werden", dann bleibst du auf den Kosten sitzen.

Gewährleistung ist keine Funktionsgarantie, das wird immer wieder gerne verwechselt.

quote:
bzw. frage ich dich auch, ob ich das dann hinnehmen muß, ernst kann das von dir nicht gemeint gewesen sein.


Ich stelle nur die Rechtslage dar; Beschwerden bitte an den Gesetzgeber. Don't shoot the messenger. ;)

-- Editiert JuBiPe am 26.04.2013 15:55

1x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von RrKOrtmann am 26.04.2013 15:59

Das Gesetz sagt: wenn es der Verkäufer nicht "innerhalb angemessener Fristen" und "ohne erhebliche Unanehmlichkeiten für den Verbraucher" hinbekommt, wegen der Lieferung einer mängelbehafteten Sache ( z.B. Waschmaschine ) Abhilfe zu schaffen, kann der Käufer zurücktreten.

Bezogen auf den vorliegenden Fall der Herstellergarantie: Von was kann denn TE zurücktreten?

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten."

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39850x hilfreich)

quote:
Bezogen auf den vorliegenden Fall der Herstellergarantie: Von was kann denn TE zurücktreten?

Hier wohl nur 1-2 Schritte von der Waschmaschine um dem Monteur Platz zumachen.

RrKOrtmann hatte wohl noch etwas Text aus dem Beck'schen übrig und wollte alle Facetten ausleuchten ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Abraxas-7
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für die zahlreichen Antworten, die einen mehr, die anderen weniger hilfreich.

Allen noch einen schönen Sonntag und angenehme Diskussionen

1x Hilfreiche Antwort

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