Fallbeispiel:
Frau X unterschreibt bei ein Autohändler einen Vertag über den Kauf eines gebrauchten KFZ.
Zu hause angekommen fällt auf, dass er die Gewährleistung bereits im Kaufvertrag ausgeschlossen hat. Frau X ist kein Händler.
Beim Vertragsgespräch wird vereinbart, das das KFZ soweit fertig gemacht wird, das es durch den TÜV kommt. Dies beinhaltet, das Schweißen der Schweller, einen Umbau auf Euro2 Abgasnorm und den TÜV selbst. Dies alles ist im Kauvertrag nicht festgehalten. Es wurde lediglich ein Reparaturauftrag unterschrieben in dem steht, dass das KFZ für den TÜV fertig gemacht wird.
Des Weiteren wurde vereinbart, dass ein telefonischer Kostenvoranschlag für die Kosten über die Reparatur gemacht wird und Frau X dann selbst entscheiden kann ob sie von Kaufvertrag zurücktritt. Auch dies ist im Kaufvertrag selbst nicht erwähnt.
In 2 Tagen wäre die vereinbarte Anzahlung für das KFZ fällig. Frau X möchte aber aufgrund des doch sehr merkwürdigen Kaufvertrags nun von diesem zurücktreten. Evtl. mit der Begründung das seit der Schuldrechtsreform 2002 ein bereits im Kaufvertrag vereinbarter Gewährleistungsausschluss nicht mehr zulässig ist?
Wie sieht hier die Rechtslage aus?
http://www.img-host.de/bild.php/1701,kfzFWAKT.jpg
-- Editiert von angel8410 am 17.05.2008 20:36:13
Rücktritt Kaufvertrag möglich?
17. Mai 2008
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Frage vom 17. Mai 2008 | 20:35
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt Kaufvertrag möglich?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 2. Juli 2008 | 09:03
Von
Status: Unparteiischer (9878 Beiträge, 1430x hilfreich)
Sehr geehrte angel8410,
entsprechend Ihrer Sachverhaltsangaben wurde bereits noch gegen keine Vereinbarung seitens des Verkäufers verstoßen. Allein basierend auf der Formulierung des (unwirksamen) Ausschlusses der Gewährleistung ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag nicht zu basieren.
Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -
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