Rücktritt Kaufvertrag - Voller Kaufpreis?

10. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
sventb
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt Kaufvertrag - Voller Kaufpreis?

Hallo,

ich habe zu diesem Thema ausführlich recherchiert, aber leider widersprüchliche Aussagen gefunden.

Ich habe vor über 2 Jahren eine Festplatte gekauft, die ich ca 4 mal eingeschickt habe zur Reparatur. Nun bin ich vom Kaufvertrag zurückgetreten. Die letzte Garantierechnung ist im letzten Jahr datiert.

Anscheinend sagt §§ 437 Nr.
2, 434 , 346 I, 323 BGB aus, dass mir der volle Kaufpreis zusteht, da ich das Gerät mehr als zweimal zur
Reparatur schicken musste und ich mich innerhalb der zweijährigen
Garantiezeit befinde.

Was sagt Ihr?

Viele Grüße,
Sven

Probleme nach Kauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Katzenstreu
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Sven, ich habe eine sehr ähnlcihe Frage (Wandeln) und "abonniere" dieses Thema mal :) .

Gruß Tim

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sventb
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für den Hinweis.

Wieso antwortet man dir auf deine Frage und auf meine nicht?? :(

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

346 (1) sagt eben aus, dass für den gezogenen Nutzen Werersatz zu leisten ist. Daraus kann man eben die Berechnung eines Abzuges herleiten.

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