Rücktritt Kaufvertrag Ebay Kleinanzeigen

6. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
greenapp7e
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt Kaufvertrag Ebay Kleinanzeigen

Guten Abend,
ich habe über Ebay Kleinanzeigen einen Artikel angeboten. Der angegebene Preis war
VB 500 Euro. Nun möchte ich den Artikel allerdings nicht mehr verkaufen, allerdings
gab es einen Interessenten und der besteht auf Einhaltung eines für mich nicht vorhandenen Kaufvertrags, es wurde z.B: kein konkreter Preis ausgehandelt, sich nicht über Versandkosten und Unternehmen ausgetauscht.
Wer hat Recht, ich bedanke mich schon einmal für Ihre Hilfe.

Genauer Wortlaut der Nachrichten:

ER: Hatte gestern schonmal angerufen.Falls der Artikel noch da ist,senden Sie sie doch ganz einfach per Nachnahme an: ...

ICH: Hallo,
wieso denn per Nachnahme? Wäre es für Sie nicht möglich anders zu bezahlen?
Gruß

ER: Hallo!
So geht´s eigentlich am Schnellsten und Sichersten - für beide Seiten.
Gruss

ICH: Hallo,
naja ich kann mir allerdings nicht sicher sein, dass Sie das Paket auch annehmen, ich würde Ihnen PayPal oder Überweisung anbieten.
Gruß

ER: Hallo
Kein Problem,dann bräuchte ich bitte Ihre/deine Bankdaten,würde dann morgen Vormittag überweisen.
Einen schönen Tag noch,
Gruss,

ICH: Hallo,
das wäre mir lieber, ich versende den Artikel unmittelbar nach Geldeingang, bis dahin lass ich die Anzeige noch einmal drin.
Beste Grüße
Bankdaten:
...

ICH: Also, der Artikel ist nicht mehr verfügbar, Danke

ER: Wir haben einen Kaufvertrag, den müssen Sie einhalten.

Von dem Zeitpunkt an, an dem ich die Bankdaten geschickt habe, bis zu dem Zeitpunkt meiner letzten Nachricht (das der Artikel nicht mehr verfügbar sei) sind ca. 3 Stunden vergangen.


-----------------
""

-- Editiert greenapp7e am 06.03.2014 02:08

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von greenapp7e am 06.03.2014 00:28

besteht auf Einhaltung eines für mich nicht vorhandenen Kaufvertrags

Klar ist ein KV zustande gekommen. Du hast mit ihm eine Versendung vereinbart und ihm deine Bankdaten gegeben, damit er das Geld überweisen kann. Konkludentes Handeln

-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

11x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
ER: Hallo
Kein Problem,dann bräuchte ich bitte Ihre/deine Bankdaten,würde dann morgen Vormittag überweisen.
Einen schönen Tag noch,
Gruss,

ICH: Hallo,
das wäre mir lieber, ich versende den Artikel unmittelbar nach Geldeingang, bis dahin lass ich die Anzeige noch einmal drin.
Beste Grüße
Bankdaten:
...

ICH: Also, der Artikel ist nicht mehr verfügbar, Danke
...
Von dem Zeitpunkt an, an dem ich die Bankdaten geschickt habe, bis zu dem Zeitpunkt meiner letzten Nachricht (das der Artikel nicht mehr verfügbar sei) sind ca. 3 Stunden vergangen.




Da ist (noch) kein Kaufvertrag zustande gekommen. Die Annonce ist kein Angebot im Rechtssinn.

Das Angebot geht hier vom Käufer aus, im Prinzip wurde exakt das vereinbart, was viele Online-Händler in ihren AGB stehen haben:

Das Angebot des Käufers wird in dem Moment angenommen, in dem er Vorkasse leistet. Da der Käufer hier die Überweisung noch nicht beauftragt hat, besteht auch (noch) kein Vertrag.

Wenn er die Überweisung nachholt geht sie ins Leere, die Ware ist nicht mehr verfügbar, er hat davon Kenntnis.

Heisst also am Ende: Kein Kaufvertrag.

-----------------
""

24x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Das Angebot geht hier vom Käufer aus


Richtig, und wurde mit "wenn Geld da, versende ich" angenommen.

Daraus ist verständigerweise kein "nur wenn Geld kommt, nehme ich das Angebot durch Versand an" zu konstruieren, weil das nicht lebensnah ist.
Lebensnah ist vielmehr, daß man sich erst über Ware und Kaufpreis einigt (und damit der KV zustande gekommen ist) und "Versendung nach Geldeingang" vereinbart.
Das umzudeuten in "Vertragsschluß erst bei Geldeingang" wird nicht funktionieren.

-- Editiert TheCat am 06.03.2014 13:01

10x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Daraus ist verständigerweise kein "nur wenn Geld kommt, nehme ich das Angebot durch Versand an" zu konstruieren, weil das nicht lebensnah ist.



Ist das so eine Art Amoklauf von dir?

Das OLG Frankfurt hat sich mit dieser absolut gängigen, "lebensnahen" Klausel beschäftigt:

„Für den Fall der vereinbarten Zahlungsart Vorkasse erklären wir bereits jetzt und an dieser Stelle die Annahme des Vertragsangebotes des Kunden zu dem Zeitpunkt, in dem der Kunde Vorkasse leistet, ..."


Unwirksam war das dann nur, weil das per AGB Vertragsbestandteil werden sollte.

Hier im thread ist das als Individualvereinbarung ohne Frage wirksam. Es ist deshalb kein Kaufvertrag zustande gekommen.


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""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
exmanudatum
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 18x hilfreich)

Wann kommt ein Kaufvertrag zustande!?

1. Über das Telefon etwas zu beweisen, geht schlicht und einfach nicht. Aussage gegen Aussage, PUNKT.

2. Ein wirksamer Kaufvertrag setzt die Annahme einer Zahlung voraus.

3. Kaufverträge schließt man auch auf eBay-Kleinanzeigen schriftlich über die eigene Emailadresse. Diese sendet man dem Kaufinteressenten zu. Nicht über die Mailadressen der eBaykleinanzeigen schreiben, sondern immer über die jeweiligen Privatadressen.

4. Dazu lässt man sich vor dem Kauf
a) immer die vollständige Anschrift mit Name, Vorname, Straße, PLZ und eine Telefonnummer gében. Wer da nicht darauf eingeht, hat etwas zu verbergen. Auch als Käufer! Und am besten ist noch ein Zeuge hinzu zu holen, welcher alle Telefonate, wenn diese nötig wären, mit anhörte. So wie auf eBay, wo nach getätigtem Kauf auch alles ausgetauscht wird.

5. Der Kaufinteressent sollte diese Kaufvertragsemail dann wiederum bestätigen.

6. Erst dann wird die Bezahladresse herausgegeben, wenn unter Punkt 4 genannten Angaben eingegangen sind. Ist zwar aufwendig, aber nachdem die Betrugsserie exponentiell zunimmt, geht das nicht anders. Oder halt falsch machen und hier jammern.

Manche wollen diesen Schriftverkehr nicht, aber wer nicht hören will, muss auf die Schnauze fallen, wenn ich das mal so banal bezeichnen darf.

7. Wenn der Käufer dann bezahlt hat, und man den Betrag annimmt (also nicht wieder zurück überweist), wird ein wirksamer KV zwischen beiden Kaufvertragsparteien geschlossen.

8. Der Käufer hat seine Kaufvertragspflichten nun erledigt, und der Verkäufer ist in der Bringschuld, und muss zeitnah den verkauften Artikel den Käufer liefern.

Nur so schließe ich seit Jahren Kaufverträge ab, wenn sie außerhalb von eBay, Hood usw. ablaufen. Gibt’s mal Probleme, dann hat man genügend Schriftverkehr vorliegen, was den meisten Leuten dann fehlt, um die Angelegenheit mit Hilfe eines Anwalts zu verfolgen. Ja, man muss sich diese Arbeit machen, und nur PayPal kommt als Bezahlmethode in Frage. Wer anders bezahlt, der muss auch erst mal auf die Nase fallen, oder gar mehrere male, um zu erkennen, dass keine andere Bank auch nur einen kleinen Finger krumm macht, um berechtigte Gelder wieder zurück zu holen.

MFG


-- Editiert exmanudatum am 16.05.2014 19:03

-- Editiert exmanudatum am 16.05.2014 19:05

-- Editiert exmanudatum am 16.05.2014 19:06

18x Hilfreiche Antwort

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