Rücksendung bei Falschlieferung

16. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
Anne Baumgarten
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücksendung bei Falschlieferung

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe in einem Online-Shop einen Lenk-*****en im Wert von 15€ bestellt. Bekommen habe ich eine gebrauchte Hantelbank im Neuwert von ca. 130€. Das Paket wurde von einem Bekannten von der Post abgeholt, da ich zu den Öffnungszeiten des Versandunternehmens arbeiten muss. Der Bekannte wusste nicht was ich bestellt habe, deswegen hat er es auch zu mir nach Hause gebracht. Als ich nun nach Hause kam, stand da ein riesen Paket im Flur. Gewicht ca. 30kg. Da wurde ich natürlich sofort stutzig. Ausgepackt habe ich es trotzdem. Drin war eine gebrauchte Hantelbank, keine Rechnung und kein Lenk*****en.
Mit dem Verkäufer habe ich mich bereits in Verbindung gesetzt. Er wird mir erneut einen Lenk*****en zuschicken und hat mir per Email einen Rücklieferungsschein zukommen lassen. Soweit so gut. Problem ist jetzt, dass ich dieses riesen Paket (30Kg) nicht aus dem 4.OG bis zur 1 km entfernten Post bringen kann/will. Und ich auch gar keine Zeit dafür habe. Bei Öffnungszeiten von 8-18Uhr. Desweiteren habe ich auch kein Drucker zum Ausdrucken des Rücklieferungsscheins. Und Paketklebeband habe ich auch nicht. Der Karton ist in einem sehr schlechten Zustand. Kann das Paket ja schlecht mit Klebestreifen verschließen :-) Wie auch immer, auf jeden Fall kommen da ein paar kleine Kosten und etwas größerer Arbeitsaufwand auf mich zu, wofür ich eine Entschädigung vom Verkäufer verlangt habe. Der Verkäufer weigert sich mir eine solche Entschädigung zu zahlen.
Angeboten hat er mir, dass ein DHL Mitarbeiter das Paket abholen würde. Irgendwann in der Zeit zwischen 9-18Uhr. Wann genau kann man nicht vereinbaren, bzw. nur gegen Extrakosten, welche ich selbst tragen muss. Also fällt das aus!
Meine Frage ist nun: Kann ich vom Verkäufer verlangen, dass Paket zu einem von mir gewählten Zeitpunkt abzuholen, z.B. Werktags ab 18Uhr, ohne dass ich dafür extra bezahlen muss? Aus §439 BGB werde ich nicht schlau. Ich wäre euch echt dankbar wenn ihr mir weiterhelfen könntet.

MfG Anne

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anne Baumgarten
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Lenk-d-r-a-c-h-e-n soll es heißen. Warum werden da ****** gesetzt?

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ramos
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 145x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Aus §439 BGB werde ich nicht schlau. <hr size=1 noshade>


nicht weiter erstaunlich, denn § 439 BGB ist in der rechtlichen Behandlung des Aliuds nicht einschlägig.

Einschlägig in Punkto Rückführung ist das Kondiktionsrecht (§§ 812 ff BGB ).


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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anne Baumgarten
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)


Das ich die Ware herausgeben muss, ist mir klar. Will die Hantelbank ja auch nicht behalten. Ich will nur wissen wer verantwortlich ist für die Rücksendung und sich auch darum kümmern muss? Und wer muss für die dadurch entstehenden Kosten und Aufwendeungen bezahlen?

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ramos
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 145x hilfreich)

P.S. jetzt habe ich doch glatt die Beantwortung der eigentlichen Frage übersehen:

quote:<hr size=1 noshade>Meine Frage ist nun: Kann ich vom Verkäufer verlangen, dass Paket zu einem von mir gewählten Zeitpunkt abzuholen, z.B. Werktags ab 18Uhr, ohne dass ich dafür extra bezahlen muss? <hr size=1 noshade>


Grundsätzlich bist du nur zur Herausgabe verpflichtet. Nimmst du eine evtl. Beauftragung an, den Rückversand vorzunehmen, kannst du deine Bedingungen setzen und natürlich deinen Aufwand gem. § 670 BGB zurückfordern (bzw. würde ich mir diesen vorab erstatten lassen).

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