Rücksendekosten Widerruf

1. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Rücksendekosten Widerruf

Hallo!

Ich bitte um Eure Meinung zu folgendem angenommenen Sachverhalt:

Ein Onlineshop, bzw. dessen AGB und Widerrufsbelehrung regelt folgendermaßen die Rücksendekosten:
Die Kosten der Rücksendung trägt der Verbraucher, wenn Wert unter 40 Euro. Soweit in Ordnung, kenne ich auch.

Allerdings sagt die Widerrufsbelehrung auch, dass bei einem Wert über 40 Euro die Rücksendekosten auch vom Verbraucher zu tragen sind, wenn die Gegenleistung noch nicht erbracht ist. Praktisch könnte ich mir den Fall so vorstellen, dass z.B. auf Rechnung bestellt wird und der Widerruf vor der Zahlung der Rechnung erfolgt.

Ist ein solcher Passus gültig? Gebe es dazu auch einen Hinweis im BGB?

Danke für Eure Hilfe!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__357.html

...dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat...

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Danke normi!

Eine Frage noch dazu: Was ist denn mit der zitierten Teilzahlung gemeint? Es kann ja nicht sein, dass dem Händler die Rücksendekosten nur deswegen auferlegt werden, weil der Kunde 10 Cent als Teilzahlung bereits überwiesen hat, oder?!

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#3
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Es kann ja nicht sein, dass dem Händler die Rücksendekosten nur deswegen auferlegt werden, weil der Kunde 10 Cent als Teilzahlung bereits überwiesen hat, oder?!*

Bei wörtlicher Auslegung des Textes schon, ansonsten müßte man in entsprechende Kommentare schauen oder einen Volljuristen fragen. Bin auch nur Laie, sorry...

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#4
 Von 
franzjo89
Status:
Schüler
(328 Beiträge, 43x hilfreich)

U.A. deshalb heißt es in den meisten Widerrufsbelehrungen nicht

wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat...

sondern:

wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat...

Niemand vereinbart eine Teilzahlung von 10 Cent. Bei Finanzierungskäufen von hochwertigen Sachen ist jedoch denkbar, dass die Kaufsache in z.B. 100-Euro-Monatsraten abbezahlt wird. Hier trägt dann der Verkäufer erst die Rücksendekosten, wenn der Käufer die 1. Teilzahlung erbracht hat.

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16969 Beiträge, 5888x hilfreich)

@franzjo89

Genau das steht aber nicht so im Gesetzestext. Wenn jemand den VK ärgern möchte, dann bezahlt er halt 10Cent vor dem Widerruf und ist somit aus seiner Pflicht der Kostenübernahme der Rücksendung entlassen. Da kann der VK 10 mal schreiben : 'vertraglich vereinbarte'

Das interessiert keinen, da rechtwidrig.



Viele Grüße, Michael

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16969 Beiträge, 5888x hilfreich)

Und wieder etwas dazugelernt :-)

Viele Grüße, Michael

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