Rücknahme und Versandkosten

12. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Hansimglück
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)
Rücknahme und Versandkosten

Hallo

Ich habe eine Frage zur Warenrücknahme und Versankosten.
Ich habe ein Luftbefeuchter im Wert 120 Euro Online gekauft und innerhalb der 14 Tage getestet. Er entsprach nicht meinen Vorstellungen und ich habe um Rücknahme gebeten. Die Firma sagte ich sollte die Ware erst mal unfrei Zurück schicken. Gesagt, getan. Auf der Homepage steht sogar, bei Wunsch geben sie die Portokosten vorweg aufs Konto.
Ich habe die Kosten selbst getragen, weil ich dachte ist schon Ok.
Nun, nach dem die Firma die Ware erhalten hatte, rief sie mich an und sagte, dass das Gerät gebraucht worden ist und sie es nur kulanz halber zurück nehmen, sie mir das Geld erstatten, was sie nicht müssen, ich allerdings die Portokosten selber tragen muss. Den Luftbefeuchter hätte ich nur anschauen dürfen aber nicht in Gebrauch. Wenn ich die Versandkosten haben will, schickt er mir das Gerät zurück, weil es eben im gebrauchten Zustand ist und er es nicht zurück nehmen muss. In den AGB bei Ihnen steht davon auch nichts, dass man das Gerät nicht auch testen kann.
Ich müsste mich schon sehr irren, wenn die Aussagen der Firma seine Richgitkeit hat. Oder hat die Firma Recht und er hätte das Gerät nicht zurücknehmen müssen, bzw. ich das Gerät zu Testzwechen nicht nutzen dürfen??


Mfg
N.R

-----------------
""

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Hallo,

nach meiner persönlichen Meinung, kann ich folgendes Allgemeines sagen:

Zum Widerrufsrecht gehört das "Prüfen und Ausprobieren", wodurch keine Wertminderung eintritt und dem Käufer keine Mehrkosten entstehen. Durch das "gewöhnliche Ingebrauchnehmen" tritt in der Regel eine Wertminderung der Ware auf und der Verkäufer kann dafür Ersatz fordern. Die Voraussetzung für die Forderung des Wertersatz ist jedoch, dass der Käufer zum Vertragsschluss hin entsprechend vom Verkäufer belehrt worden ist.

Rücksendekosten hat der Verkäufer ab einem Warenwert von 40 € zu erstatten.

Grüße
pro_forma

-- Editiert Moderator am 12.01.2013 17:41

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hansimglück
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für Ihre Rückmeldung

Gut eine Belehrung bei Vertragsabschluss hat es nicht gegeben.
Allerdings schreibt er folgendes in seine AGB.

Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr.

Da ich das Gerät ca. 10 Tage getestet habe und er angibt das er es nicht mehr als NEU verkaufen kann, ist seine Meinung das ich die Versandkosten tragen soll.

Wenn ich seine AGB lese, hat er wahrscheinlich recht, ist das wohl schon Ok. Da ich trotzdem des öfteren bei solchen Situationen verunsichert bin, hab ich hier mal nachgefragt.

Wenn einer noch was dazu sagen kann, freu ich mich.
DANKE

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Hallo,

ob nun ein kleiner Wertersatz gezahlt werden muss oder die Portokosten für die Rückzahlung anfallen - das nimmt sich wohl im Auge des Käufers nicht viel.

Eigentlich ist es aber - wie bereits erwähnt - allgemein ab 40 € so, dass der Verkäufer diese zu tragen hat.

Grüße
pro_forma

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hansimglück
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

OK DANKE :-)

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Hansimglück
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort

Sie schreiben er hat das Recht auf Wertersatz,

a) die Sache weist Verschlechterungen auf

Der Händler schreibt,

daß der Luftbefeuchter bei ihnen 2 Wochen in vollem Gebrauch war und somit wegen deutlicher Gebrauchsspuren (Kalk / Staub) nicht mehr als Neugerät verkauft werden kann.

Zählt dazu deutlichen Gebrauchsspuren von Kalk und Staub?
Wobei dies in von meiner Sicht aus nicht den Tatsachen entspricht, da ich das Gerät zuvor gründlich gereinigt habe. Also nichts von Kalk und Staub.



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
Hansimglück
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

Prima, damit kann ich sehr wohl was anfangen.

Dann danke ich noch mal herzlichst. :-)

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.441 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen