Rücknahme

17. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
auro
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücknahme

Hallo

wie soll ich vorgehen ?

hatte bei einem Händler ein autozubehörteil gekauft (ca650€)
beim versuch dieses einzubauen ist mir erkentlich geworden das dies unmöglich ist aufgrund der scghlechten verarbeitung und beschaffenheit , nun behauptet dieser Verkäufer das die schuld meine wäre da ich es nicht einbauen könne oder das meine Karosserie anderst wäre usw, lauter ausreden .
der springende punkt ist nun der das er die ware nicht zurücknimmt und auch sonstiges nicht . die ware ist noch orginal und nicht beschädigt oder sonstiges .Besteht hier noch Hoffnung oder sollte ich nun den Anwalt einschalten . Sehe keine möglichkeit diesen Händler zu belehren , welche rechte habe ich denn ?

danke im vorraus ..


mfg

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.12.2016 11:24:03
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 89x hilfreich)

>unmöglich ist aufgrund der scghlechten verarbeitung und beschaffenheit
des Teils oder Ihres Autos? ;)

Haben Sie das Teil im Laden gekauft oder über einen Versandhandel bestellt?

Lag dem Teil eine Montageanleitung bei, die für Sie verständlich ist und nach der der Einbau gelingen sollte?

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#2
 Von 
auro
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

>unmöglich ist aufgrund der scghlechten verarbeitung und beschaffenheit

des Teils . es sind tolleranzen über ein cm und die beschaffenheit des materials ist einfach nur billig , da passt absolut garnicht´s .
der Verkäufer behauptet stark das die teile zu tausenden hergestellt werden und es nicht sein kann , ein kfz meister hatte diese teile begutachtet und war der selben meinung wie ich .
daraufhin spraach ich den
verkäufer an und teilte ihm dies mit , er meinte nur das es nicht möglich sei,und das er die ware nicht zurücknehmen werde da die frist abgelaufen ist , und es sich hier um eine sonderbestellung handelt .
Lauter dubiose Ausreden .

weis nicht wie ich weiter vorgehen soll ,denn das Geld sind diese Teile nie wert .
Das ganze wurde über ein I-net versand bestellt , die anleitung ist auf japanisch oder chinesich , teils englisch ..konnte man sowieso nicht´s erkennen .

Habe ich irgendwelche chancen auf Rückgabe welchge Rechte stehen mir zu ?


Mfg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.12.2016 11:24:03
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 89x hilfreich)

>werde da die frist abgelaufen ist

Wann haben Sie das Teil bekommen?

>, und es sich hier um eine sonderbestellung handelt .

Wurde das Teil für Sie angefertigt?

>Das ganze wurde über ein I-net versand bestellt ,
>die anleitung ist auf japanisch oder chinesich

Wurde in der Beschreibung zu dem Teil darauf hingewiesen, dass die Montageanleitung nur in den genannten Sprachen vorliegt?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
auro
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

das teil habe ich so ca 1 woche nach meiner bestellung bekommen , soweit alles gut , als ich es ausgepakt haben , stellte ich fest das Rechnung und Anleitungen fehlten , daraufhin nochmal gewartet 1 woche , der Verkäufer brauchte 6 anläufe bis er mir die rechnung zugeschickt hatte immer mit einer anderen Ausrede , danach fehlte noch ein wichtiges Teil auf das ich nochmal ne woche warten mussste so ging es weiter bis ein monat vergangen ist .
Auf der rRechnung ist 1 september als zahlungseingang vermerkt , habe also bis zum heutigen Tage mich mit ihm unterhalten und alles angefordt ..meine Nerven ligen blank ..

In der Beschreibung wurde nicht darauf hingewiesen auf garnichts .er sagte nur das Teil passt in mein ASuto und das wars , natürlich streitet er jetzt alles ab .

Zur der sonderbestellung : nein das sind normale Teile nur er meinte weil sie so für mich zusammengesteöllt wurden usw. kapiere es auch nicht , er wollte sich bestimmt nur vor dem rückgaberecht drücken usw.weil ich ihm schonmal gedroht habe es wegzuschicken weil ich solange warten musste bis alles komplett war .

Taktisch ist dieser Verkäufer klug vorgegangen . erst auf alle teuile warten lassen , damit die fristzeit abläuft und dann auf seine abg´s werwiesen usw.

mfg

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.12.2016 11:24:03
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 89x hilfreich)

Aus Ihrer Erklärung kann ich leider immer noch nicht erkennen worum es hier exakt geht und wie der Ablauf der Ereignisse ist. Ich kann Ihnen daher auch nicht mit Sicherheit sagen, wie Sie korrekt vorgehen sollten. Um Ihnen nicht aufgrund mangelnder Information einen falschen Rat zu erteilen aufgrund dessen evtl. noch gegebene Fristen zum Widerruf verstreichen empfehle ich Ihnen dringend zu einem Rechtsanwalt zu gehen. Dokumentieren Sie den Hergang so gut wie nur irgend möglich und zeigen Sie Ihm die Teile, soweit transportabel.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
auro
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

we3lche Angaben bräuchten sie den noch ?


Mfg

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.12.2016 11:24:03
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 89x hilfreich)

Sie könnten auf zwei Arten aus der Klemme herauskommen:
Widerruf / Rückgabe

Bei Teillieferungen *könnte* die Frist für den Widerruf erst mit der letzten Teillieferung zu laufen beginnen. Allerdings ist das schon sehr davon abhängig, welche Teile in welcher Reihenfolge wann bei Ihnen angekommen sind und wie diese zusammenwirken. Das über dieses Forum zu klären ist mir schlicht zu aufwändig und unsicher.

Sachmangel:
Ist die Sache insgesamt nicht für den vorgesehenen Zweck geeignet, sei es wegen des Materials oder der ungenauen Fertigung, haben Sie hieraus, nach einigen Zwischenschritten, ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag und damit auf Rückforderung des bezahlten Betrages. Ein Sachmangel liegt auch vor, wenn die Montageanleitung ungeeignet ist.

Was nun aber für Sie anwendbar ist lässt sich meiner Ansicht nach nur in Kenntnis des exakten Ablaufs, der Vertragsbedingungen und der gekauften Teile selbst sagen. Da eventuell noch eine Widerrufsfrist läuft, würde eine langwierige Unterhaltung hier im Forum vielleicht dazu führen, dass sie diese Möglichkeit verlieren. Darum sollten Sie sich an einen Anwalt wenden wenn Sie eine Chance haben wollen die Teile wieder loszuwerden...



0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
auro
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank für die ausführliche beratung werde ein treffen mit meinem Anwalt arranieren .


0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Einfachster Ansatzpunkt :

Widerruf bzw. Rückgabe nach gestzl. Vorschriften -

Fragen :

Wurden Sie vor Kauf über das bestehen entsprechender Rechte aufgeklärt oder erst nach dem Kauf ?

Genauer Wortlaut ? ( Hier wäre ein Link zur Website des Händlers nützlich)

Wo war die Aufklärung im Bestellvorgang plaziert auf der Seite ?

Wann erfolgte die letzte Teillieferung

und wann wurde die Rechnung übersandt ? ( Datum!) .

Sollte das nicht klappen , böten sich weitere Punkte an - Stichwort "IKEA" - Klausel .



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