Reparatur oder Austausch eines neuen Fernsehers auf Garantie oder Gewährleistung

20. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)
Reparatur oder Austausch eines neuen Fernsehers auf Garantie oder Gewährleistung

Hallihallo liebe Community,

ich bin seit wenigen Monaten stolzer Besitzer und Eigentümer eines UHD-Fernsehers von Samsung. Das Gerät lief bisweilen einwandfrei und ohne größere Probleme. Vor kurzem fiel mir dann auf dass das Gerät keine Sender mehr finden wollte, es war mit unserer Kabeldose verbunden und empfing die Programme via DVB-C. Alle Sendersuchläufe blieben ergebnislos. Ich befürchtete schon dass es nach einem etwas größeren Gewitter auch unseren Fernseher innerlich gebraten haben könnte, weil der HD-Recorder meiner Mutter, die nur wenige Kilometer von uns entfernt wohnt, durch das Unwetter beschädigt wurde und kein Bild mehr ausgab. Auf meinen Bruder hörend testete ich daher ein neues Antennenkabel. Da das Kabel aber nicht so lang war wie das bisherige musste ich den Fernseher wenige Meter zur Kabeldose hinführen. Der Fernseher steht auf einem kleinen Schränkchen mit Rollen dran, sodass er ohne weiteres bewegt werden kann. Mit dem neuen Antennenkabel wurden dann auch tatsächlich Sender gefunden, sodass ich den Fernsehr nach Ende der Sendersuche wieder an seinen bisherigen Platz zurückschob. Ich konstruierte dann aus mehreren kurzen Kabeln ein längeres, damit der Fernseher nun auch an dessen regulären Platz Sender finden konnte. Das Bild war zu dem Zeitpunkt noch klar und deutlich. Wenig später zeigten sich dann aber erste Schadenserscheinungen, d.h. am oberen Rand wurde es schwarz, das Bild zeigte nur noch streifen, war unscharf, hatte Falschfarben etc. Ich kontakterte daher zunächst den Händler Schwab Versand um die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen. Hier erklärte man mir, dass nach Ablauf von vier Wochen der Hersteller die Reparatur übernehmen muss und ging nicht weiter auf meine Gewährleistungsrechte ein. Wenn ich korrekt informiert bin kann ich zwischen der Reparatur und dem Austausch frei wählen, daher wollte ich einen Austausch veranlassen. Da mich Schwab im Regen stehen ließen nahm ich Verbindung zu Samsung auf, hier bestätigte man mir nach meiner Schilderung dass es sich um einen Garantiefall handelt und wollte einen Servicepartner mit der vor Ort-Reparatur beauftragen. Am gestrigen Dienstag sprach ich mit diesem Servicepartner, der sich ein Bild des Schadens, also des Fernsehbilds von mir zusenden lies und danach erläuterte, dass dies ein mechanischer Panelbruch sei und dies nicht mehr unter die Garantie fällt. Daher wurde der Reparaturauftrag storniert. Samsung zogen, nachdem sie die Mitteilung des Servicepartners erhalten hatten, die Garantiezusage zurück. Ich telefonierte daher nochmals mit Schwab und konnte hier einen Austausch veranlassen, die Mitarbeiterin klärte mich aber darüber auf, dass das beschädigte Gerät einer Prüfung unterzogen wird und sollte dasselbe Ergebnis erhalten werden, ich das Gerät werde bezahlen müssen.

Ich bin mir daher nicht sicher wie ich denn beweisen soll das ich das Gerät nicht mutwillig beschädigt oder unsachgemäß behandelt habe. Ich kann mir aber vorstellen dass sich Schwab auf die Seite von Samsung stellen und mir die Schuld zuschieben. Ich bin daher nicht so ganz sicher was ich nun tun soll und hoffe hier Rat zu finden.

Gruß

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35 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo

Zitat:
ich bin seit wenigen Monaten
Mehr oder weniger als 6 Monate? Hier kommt es auf den TAG GENAU an...

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#2
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Gekauft wurde das Gerät am 17.04.2018.

Gruß

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Kann man das Bild mal sehen?


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Das ist in der Tat ein Bruch des Displays.

Die Wahrscheinlichkeit, das man da was vom Hersteller oder Verkäufer kostenfrei ersetzt bekommt, dürfte im untersten einstelligen Bereich liegen.



Zitat (von DerPilz):
Hier erklärte man mir, dass nach Ablauf von vier Wochen der Hersteller die Reparatur übernehmen muss

Das wäre in Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung nicht relevant wer das reparieren muss, Ansprechpartner für den Verbraucher wäre immer der Verkäufer.



Zitat (von DerPilz):
und ging nicht weiter auf meine Gewährleistungsrechte ein.

Braucht er auch nicht, Gewährleistung wurde vor über 15 Jahren abgeschafft.



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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Ja, das ist mir klar das die Gewährleistung abgeschafft wurde, wie viele Leute nehmen denn Gewährleistung als Synonym für Sachmängelhaftung, einfach weil es noch im Wortschaft aktiv und mit der Sachmängelhaftung assoziiert wird? Ich meine aber die Sachmängelhaftung.

Ich habe den Austausch im Rahmen der Sachmängelhaftung erst einmal zurückgezogen, weil ich nicht weiß wie ich beweisen soll dass ich das Gerät nicht mutwillig zerstört bzw. beschädigt habe. Nachdem mir Samsung ja erklärten, dass es sich angeblich um keinen Garantiefall handelt, habe ich mit dem Servicepartner einen Termin zur Abholung des Geräts auf eigene Kosten zur Erstellung eines Kostenvoranschlags vereinbart. Donnerstag vergangener Woche erhielt ich dann eine SMS von Samsung, in der man sich über einen erteilten Auftrag bedankte, den ich aber so nicht aufgegeben habe. Ich rief daher am Samstag bei Samsung erneut an und erfuhr dann von einem weiteren Kundenservicemitarbeiter dass das Beschwerdemanagement entschieden habe den Fernseher auf Garantie zu reparieren. Ich fragte mehrfach nach um mich rückzuversichern und jedesmal bestätigte der Mitarbeiter dass das Gerät auf Garantie repariert wird. Ich schilderte dies dem Servicepartner per Mail, weil ich normalerweise bei Abholung den Betrag für die Anfahrt und den Kostenvoranschlag in bar hätte bereithalten müssen, dies aber nicht mehr der Fall ist, wenn die Reparatur als Garantieleistung erfolgt. Der Servicepartner musste mich mal wieder enttäuschen, weil er nichts davon wusste. Ich rief daher wutentbrannt bei Samsung an und wurde nun auch dort vor eine bittere Entscheidung gestellt. Es gibt keine Reparatur auf Garantie. Ich habe die Dame zur Minna gemacht, weil ich mich verarscht und belogen gefühlt habe. Ich hielt ihr die Aussage ihres Kollegen, dessen Namen ich mir habe geben lassen, vro Augen. Sie meinte lapidar, dass er gar keine solche Entscheidungsbefugnis gehabt habe und daher diese Aussage überhaupt nicht hätte treffen können. Auf meine Frage, woher ich bitte wissen soll, wenn ich dort anrufe, welcher Mitarbeiter mir was sagen darf, antwortete sie lediglich, dass sie mir dies nun ja gesagt habe. Was dazu führt, dass mein Kragen vollends platzte.

Der Fernseher steht nun hier, ich habe diesen nicht beschädigt und Samsung wollen keine Reparatur ausführen, obwohl mir mehrfach was anderes versichert wurde. Ich weiß nicht was ich mit dem Gerät machen soll. Wie kann ich mit Schwab umgehen um eine Reparatur auf Sachmängelhaftung zu erreichen? Ich nehme nun schon Abstand von einem Austausch, weil ich dann im Zweifel zwei TVs abzahlen müsste: Den neuen, der mir im Tausch gegen den beschädigten ausgeliefert wird und den alten, bei dem Schwab im Zweifel feststellen dass es sich um keine Beschädigung handelt, die im Rahmen der Sachmängelhaftung eingetreten ist. Daher bin ich mit einer Reparatur auf Sachmängelhaftung einverstanden.

Gruß

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Wie kann ich mit Schwab umgehen um eine Reparatur auf Sachmängelhaftung zu erreichen?

An den Verkäufer einsenden und mitteilen das man von der gesetzlichen Sachmängelhaftung Gebrauch macht.


Das kein Fall der gesetzlichen Sachmängelhaftung vorliegt müsste der Verkäufer innerhalb der ersten 6 Monate aber erst mal beweisen - daher aufpassen, die meisten behaupten es nämlich nur ohne jeden Beweis.

Aber hier haben wir ein nicht unerhebliches Problem:
Der Beweis des ersten Anscheins zeigt eine Beschädigung die nicht von der gesetzlichen Sachmängelhaftung erfasst wird.

Man sollte sich also darauf vorbereiten, das man diesen Beweis des ersten Anscheins wird entkräften müssen.


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#8
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Hallo,

würde es ausreichen wenn jemand bestätigt das ich das Gerät nicht falsch angefasst habe und es auch nach dem Zurückschieben auf den ursprünglichen Platz anfangs noch ein klares Bild zeigt? Damit müsste der erste Anschein doch entkräftet werden können, oder?

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Damit müsste der erste Anschein doch entkräftet werden können, oder?

In der Theorie ja.

Dem Schreiben an den Verkäufer würde ich das aber noch nicht beilegen, sondern erst mal abwarten was die antworten.

Das Problem: wenn es vor Gericht geht, weis man nie wie das Beweisangebot gewertet wird.


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#10
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Wie verhalte ich mich denn wenn Schwab, wie beim letzten Mal, auf den Hersteller verweisen und mich auffordern die Reparatur bei diesem zu beauftragen? Schwab wollten bisher nie meine Rechte aus der Sachmängelhaftung anerkennen und waren immer erst nach einer recht aufwendigen Korrespondenz bereit einen Tausch auszuführen, aber eine Reparatur im Rahmen der Sachmängelhaftung wurde bisher nie angeboten, geschweige denn akzeptiert.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Schwab wollten bisher nie meine Rechte aus der Sachmängelhaftung anerkennen

Hatten die die Fotos da schon gesehen bzw. wussten die aus der Beschreibung heraus wie der Schaden aussieht?

Hat man die Kommunikation mit der Ablehnung schriftlich?


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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Also Fotos haben Schwab keine gesehen, aber ich habe den Hergang geschildert. Die Ablehnung wurde bisher nur mündlich kommuniziert.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Ich würde ein Schreiben an den Verkäufer senden, mit
– Aufforderung zur Beseitigung des Sachmangels (diese genau bezeichnen)
– Fristsetzung nach Datum (14 Tage)
– Zustellnachweis



Dann abwarten was kommt.


Und nicht mehr telefonieren mit denen.


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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Ohne Telefonieren wird es nicht gehen, weil die Reparatur bei Schwab angemeldet werden muss. Aber ich werde mich nochmal mit denen schriftlich ins Benehmen setzen und die Reparatur im Rahmen der Sachmängelhaftung beantragen. Dies ist doch die richtige Vorgehensweise, oder? Ich weiß nicht mal wohin ich das Gerät zu schicken habe, soweit ich weiß müssen auch Schwab die Versandkosten bei einem solchen Gerät übernehmen, oder nicht? Ich meine, es ist nicht mehr paketversandfähig.

Soll ich auch den Hergang angeben und denen auch mitteilen das ich bereits mit Samsung Kontakt aufgenommen habe? Muss das Bild beigefügt werden?

Gruß

-- Editiert von DerPilz am 29.06.2018 00:11

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#15
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16908 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
würde es ausreichen wenn jemand bestätigt das ich das Gerät nicht falsch angefasst habe und es auch nach dem Zurückschieben auf den ursprünglichen Platz anfangs noch ein klares Bild zeigt? Damit müsste der erste Anschein doch entkräftet werden können, oder?
Nein, damit erreichst du genau das Gegenteil! Du bestätigst ja praktisch, dass das Gerät vorher einwandfrei war! Bei der Sachmängelhaftung geht es einzig und ausschliesslich um den Zustand beim Kauf. Du bestätigst also praktisch, dass kein Bruch des Panels vorgelegen hat. Das Panel bricht nur durch Gewalteinwirkung. Wenn ein Schaden latent bereits beim Kauf vorgelegen hat, dann reicht evtl. nur noch ein ganz kleiner Schubser um das Panel zu brechen.
Wenn also der Verkäufer beweisen kann, dass alles richtig ab Werk montiert wurde und jetzt ein Massiver Bruch vorliegt, dann hat der VK durch deine eigene Aussage den Beweis erbracht, dass der Fernseher beim Kauf in Ordnung war. Damit wäre er raus aus der Sachmängelhaftung! Du solltest den Fernseher also kommentarlos zurücksenden und um Austausch aufgrund der Sachmängelhaftung bestehen. Dann liegt es beim VK zu beweisen, dass das Gerät bei Auslieferung in Ordnung war.

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#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Ohne Telefonieren wird es nicht gehen, weil die Reparatur bei Schwab angemeldet werden muss.

Doch, auch das geht schriftlich.
Die rein telefonische Meldung von Fällen der Sachmängelhaftung ist nicht zulässig.



Zitat (von -Laie-):
Du solltest den Fernseher also kommentarlos zurücksenden

Dann wird der Fernseher in die Ecke gestellt und man wartet auf die Meldung des Kunden, was damit passieren sollte. Ob das zielführend ist?

Wobei in den ersten 6 Monaten nach neuer Rechtsprechung wohl auch ein "Kaputt" reichen soll. Aber ein bischen genauer sollte man es schon machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10631 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Das Panel bricht nur durch Gewalteinwirkung.


Nein, auch wenn das zu 99% die Ursache bei einem Panelbruch ist.

Panels werden im Betrieb warm, wird das Panel mit zu wenig "Bewegungsfreiraum" verbaut, kann es im Betrieb durch die Wärme bedingte Ausdehnung brechen/reißen.
Beim Verbund von Materialien mit unterschiedlichem Wärmeausdehnungskoeffizienten kann das relativ schnell passieren, wenn nicht die notwendige Sorgfalt bei der Montage beachtet wurde.

-- Editiert von spatenklopper am 29.06.2018 13:06

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Hallo,

ich habe gerade eine Reaktion auf meine E-Mail von Schwab erhalten:

"Sehr geehrter Herr xxx,

ich bedaure sehr, dass das Bild Ihres TV Gerätes am oberen Rand verschwommen ist.

Da Sie eine Reparatur des Gerätes wünschen, bitte ich Sie diesen Fehler direkt bei der Samsung Electronics GmbH zu melden.
Dies können Sie telefonisch unter der Rufnummer 06196-7755577 oder per E-Mail an hotline@samsung.de
Für die Anmeldung zur Reparatur benötig Samsung Sie die genaue Modellbezeichnung und die Seriennummer Ihres Gerätes.

Für Ihre Mühe und Ihr Verständnis danke ich Ihnen.


Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

Herzliche Grüße
Ihr ViP Team
Karin Mayer"

Das ist doch nicht zulässig, oder? Ich muss doch die Reparatur im Rahmen der Sachmängelhaftung bei Schwab beauftragen können, oder nicht?

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
ich bedaure sehr, dass das Bild Ihres TV Gerätes am oberen Rand verschwommen ist.

Da hat man wohl eine falsche Fehlerbeschreibung geliefert, denn das Display hat in der Mitte von oben nach unten den Strich.
Zitat (von spatenklopper):
Panels werden im Betrieb warm,

Die heutigen Display schon lange nicht mehr, zudem wären das Einwirkungen dann an den Ecken, der Sprung auf den Bild deutet auf eine Torsion am Gehäuse hin.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Also ich kann nur nochmals bekräftigen das ich das Gerät niemals falsch angefasst habe. Ich habe es lediglich wenige Zentimeter verschoben, von einer Torsion kann hier keine Rede sein. Ich habe mich darüber auch mit meiner Schwiegermutter unterhalten. Sie hat auch einen Flachbildfernseher, allerdings einen Billigheimer aus dem Discounter und dieser steht schräg vor ihrem Wohnzimmerfenster. Wenn sie also das Fenster putzen oder neue Gardinen anbringen will muss sie den Fernseher auch verschieben und - oh Wunder - ihr Gerät ist noch nie kaputt gegangen. Ich verstehe das also nicht.

Ich bin nun mit Schwab so verblieben, dass das Gerät am Dienstag von einem Hermes-Boten abgeholt wird und Schwab diesen dann im Rahmen der Sachmängelhaftung reparieren lassen. Zunächst wollten sie mich wieder an Samsung verweisen, hier habe ich aber abgelehnt und mich auf die gesetzte Frist zur Instandsetzung des Geräts von 14 Tagen berufen. Sollten Schwab also mit Verweis auf Samsung die Sachmängelhaftung ablehnen, würde ich nach 14 Tagen den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und das Gerät dann an sie retournieren. In dem Fall würde ich dann keine Rate zur Abzahlung des Fernsehers überweisen und es eher auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Sollte Schwab nur zur Auffassung gelangen das dies ein Schaden ist, der durch unsachgemäße Behandlung entstanden ist, werde ich dies verneinen und mich auf die Sachmängelhaftung berufen. In dem Fall könnte meine Partnerin bestätigen dass ich nichts, aber auch gar nichts am Fernseher gemacht habe und das Bild plötzlich diese Streiten und den Strich anzeigt. Sie war ja da und hat alles mitbekommen. Daher würde ich auch dann, sollten Schwab die Reparatur verweigern, vom Kaufvertrag zurücktreten.

Ich bin gespannt.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10631 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Die heutigen Display schon lange nicht mehr


Natürlich und zwar alle sowohl LED, QLED, OLED, jedes Panel wird warm beim Betrieb.

Zitat (von 0815Frager):
zudem wären das Einwirkungen dann an den Ecken,


Die Einwirkung findet in der Regel dort statt, wo der wenigste Platz ist, das müssen nicht zwangsläufig die Ecken sein.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
In dem Fall könnte meine Partnerin bestätigen dass ich nichts, aber auch gar nichts am Fernseher gemacht habe und das Bild plötzlich diese Streiten und den Strich anzeigt.


Ihre Partnerin verfolgt und beobachtet sie also auf Schritt und Tritt und hat zusätzlich beobachtet, wie das Bild von der einen auf die andere Sekunde "umsprang"?

Ob ein Panel von sich aus warm wird oder nicht ist völlig irrelevant. Auch eine Sonneneinstrahlung erzeugt Wärme. Wenn sich diese im Rahmen der vom Hersteller vorgesehenen Betriebsparameter bewegt, wäre das ebenfalls ein Grund der Sachmängelhaftung.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Ja, weil der TV im Wohnzimmer steht und wir nur eine kleine 2-Zimmer-Wohnung haben. Das Schlafzimmer ist mein Arbeitszimmer, das Wohnzimmer ist ihr Arbeitsraum, dort steht ihr PC und dort hält sie sich immer auf. An dem Tag war sie vor Ort und hat mir dabei zugesehen wie ich mit dem Fernseher umgegangen bin. Daher kann ich dies bejahen.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Ja, weil der TV im Wohnzimmer steht und wir nur eine kleine 2-Zimmer-Wohnung haben. Das Schlafzimmer ist mein Arbeitszimmer, das Wohnzimmer ist ihr Arbeitsraum, dort steht ihr PC und dort hält sie sich immer auf. An dem Tag war sie vor Ort und hat mir dabei zugesehen wie ich mit dem Fernseher umgegangen bin. Daher kann ich dies bejahen.


Die Frau verrichtet also auch ihr Geschäft bei offener Badezimmertüre und beobachtet sie am Fernseher? Sie läuft also auch Rückwärts um ja keinen Blickmoment von Ihnen zu verpassen.

Es geht doch überhauot nicht um den Moment, den sie da die gabze Zeit im Kopf haben. Theoretisch hätten sie den Fernseher irgendwann mal kaputt machen können.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Naja, bis zu diesem Tag funktionierte der Fernseher tadellos. Er wurde auch sonst nie bewegt, daher gibt es keinen Anlass zu glauben, dass ich dies (absichtlich) kaputt gemacht habe. An diesem Tag, als der Fernseher diese paar Zentimeter zur Kabeldose und zurück geschoben wurde, zeigte er plötzlich dieses Fehlerbild und da war meine Partnerin anwesend, ja. Warum sollte er an einem anderen Tag kaputt gegangen sein, wenn er bis dahin wunderbar funktioniert hat?

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Warum sollte er an einem anderen Tag kaputt gegangen sein, wenn er bis dahin wunderbar funktioniert hat?


Keine Ahnung, aber ein gericht lässt sich von "warum sollte er..." nicht beeindrucken. Das ist nunmal keine schlüssige Beweisführung. Entsprechend "wertlos" ist die Aussage der Freundin.
Aber das ist ja nichtmal das Problem, die Beweislast liegt ja derzeit nicht bei ihnen.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 90x hilfreich)

Hi, bei Samsung gab es schon "angeschmorte" Panels, und mir ist es persönlich schon untergekommen, das man das Gehäuse "verbiegen" konnte, Risse im Panelrahmen gab es auch schon.
Man sollte im (zu) kalten oder auch zu warmen Betrieb NIEMALS das Gerät bewegen, bzw. transportieren.

Was die Geräteserie im GANZEN(und speziell natürlich das Model des TE/BF) angeht, sollte man mal sehr nachhaltig in Fachforen nachsehen, was da so über das Gerät bekannt ist.
Von einem Produktrückruf gehe ich aber nicht aus.
Gruss

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Sollte Schwab nur zur Auffassung gelangen das dies ein Schaden ist, der durch unsachgemäße Behandlung entstanden ist, werde ich dies verneinen und mich auf die Sachmängelhaftung berufen. In dem Fall könnte meine Partnerin bestätigen dass ich nichts, aber auch gar nichts am Fernseher gemacht habe und das Bild plötzlich diese Streiten und den Strich anzeigt.
Zitat (von DerPilz):
An diesem Tag, als der Fernseher diese paar Zentimeter zur Kabeldose und zurück geschoben wurde, zeigte er plötzlich dieses Fehlerbild


So so.



-- Editiert von fb367463-2 am 05.07.2018 15:05

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 90x hilfreich)

Hi nochmal,
wenn man es ganz genau nimmt, so hat der Te / Bf "Zug-und-Druckkräfte" auf das Gehäuse ausgeübt.
Und irgendwie musste der Te /BF das Gehäuse ja festhalten, als er mit Druck und Zug das Antennenkabel(etc) angesteckt, bzw. entfernt hat.
Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Danke @Mumpel.

Ja, irgendwie musste ich dort den Antennenstecker an dem Fernseher anbringen, wie soll das klappen ohne das ich den Fernseher berühre? Das musst Du mir nun echt mal erklären @fb367463-2. Ich habe den Fernseher auch bewegt, ja und diesen dabei auch angefasst, wie schlimm. Das muss ein Fernseher eigentlich abkönnen, sofern man ihn nicht dabei zerquetscht. Meine Schwiegermutter hat einen Billigheimer-Fernseher und bewegt diese, wie ich bereits erklärte, auch öfters, weil sie ihre Gardinen dahinter wäscht und das Fenster putzt, ihr Fernseher löuft bis heute tadellos. Also kannst Du Dir Dein "So so." bitte sparen @fb367463-2, vielen Dank.

Gruß

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