Ratenzahlungsvereinbarung - Privatverkauf, Käufer will nicht zahlen

16. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Egorka
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ratenzahlungsvereinbarung - Privatverkauf, Käufer will nicht zahlen

Guten Tag,

Folgende Sache ist geschehen: Ich habe Felgen für 1000€ verkauft und der Käufer meinte er würde es gerne in Raten abbezahlen. Davor haben wir auch schon ein paar Tage geschrieben, kam recht sympathisch rüber im Chat, dann habe ich mir eine Vorlage aus dem Internet für eine Ratenzahlungsvereinbarung ausgedruckt und vereinbart das er einmalig 400€ zahlt und die 600€, die übrig sind, jeden Monat à 200€ bezahlt.
am 20.06.2018 war die erste Rate fällig und ich habe da nichts bekommen. So ich hab ihn angeschrieben und er meinte er hätte es überwiesen und das er in Amerika auf Dienstreise sei und wenn er in Deutschland wieder wär würde er es nochmal probieren. Das habe ich dann mal so hingenommen und auf den nächsten Monat gewartet. Dann hat er mir geschrieben, dass er immer noch auf Dienstreise sei, undzwar am 09.Juni und das er noch paar Wochen da wäre. Seitdem habe ich nichts mehr von ihm gehört, sehe wie er in Whatsapp seine Profilbilder ändert und das er Online war. Habe ihm jetzt seit nem Monat geschrieben und er reagiert nicht drauf. Anrufe nimmt er auch keine ab auch wenn er Online ist.

Hier sind 2 Links vom Vertrag den ich ausgestellt habe.

http://i.epvpimg.com/5d1Jgab.jpg

http://i.epvpimg.com/MJ8raab.jpg

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

1. Ratenzahlungsvereinbarung kündigen und Frist von 14 Tagen zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens setzen.

2. Nach Ablauf der Frist Mahnbescheid beantragen.

3. Für die Zukunft. Nie wieder etwas auf Raten verkaufen. Es gibt genügend andere Käufer, die sofort bezahlen können.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Dem ist eigentlich nicht viel hinzuzufügen, außer:

Zitat:
2. Nach Ablauf der Frist Mahnbescheid beantragen.


Wenn der Käufer dem widerspricht, dann sollte man das besser als Lehrgeld abschreiben. Die Chance, dass man auf weiteren Kosten für Klage, Gerichtsvollzieher usw. sitzen bleibt, ist ziemlich groß.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Die Chance, dass man auf weiteren Kosten für Klage, Gerichtsvollzieher usw. sitzen bleibt, ist ziemlich groß.


Naja, 1000€ Lehrgeld wären mir zu viel.
Und mit Titel hat man 30 Jahre Zeit.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von fm89):
Die Chance, dass man auf weiteren Kosten für Klage, Gerichtsvollzieher usw. sitzen bleibt, ist ziemlich groß.


Naja, 1000€ Lehrgeld wären mir zu viel.
Und mit Titel hat man 30 Jahre Zeit.


Sind ja nur 600€.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.027 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen