Guten Tag,
Folgende Sache ist geschehen: Ich habe Felgen für 1000€ verkauft und der Käufer meinte er würde es gerne in Raten abbezahlen. Davor haben wir auch schon ein paar Tage geschrieben, kam recht sympathisch rüber im Chat, dann habe ich mir eine Vorlage aus dem Internet für eine Ratenzahlungsvereinbarung ausgedruckt und vereinbart das er einmalig 400€ zahlt und die 600€, die übrig sind, jeden Monat à 200€ bezahlt.
am 20.06.2018 war die erste Rate fällig und ich habe da nichts bekommen. So ich hab ihn angeschrieben und er meinte er hätte es überwiesen und das er in Amerika auf Dienstreise sei und wenn er in Deutschland wieder wär würde er es nochmal probieren. Das habe ich dann mal so hingenommen und auf den nächsten Monat gewartet. Dann hat er mir geschrieben, dass er immer noch auf Dienstreise sei, undzwar am 09.Juni und das er noch paar Wochen da wäre. Seitdem habe ich nichts mehr von ihm gehört, sehe wie er in Whatsapp seine Profilbilder ändert und das er Online war. Habe ihm jetzt seit nem Monat geschrieben und er reagiert nicht drauf. Anrufe nimmt er auch keine ab auch wenn er Online ist.
Hier sind 2 Links vom Vertrag den ich ausgestellt habe.
http://i.epvpimg.com/5d1Jgab.jpg
http://i.epvpimg.com/MJ8raab.jpg
Ratenzahlungsvereinbarung - Privatverkauf, Käufer will nicht zahlen
16. August 2018
Thema abonnieren
Frage vom 16. August 2018 | 14:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ratenzahlungsvereinbarung - Privatverkauf, Käufer will nicht zahlen
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 16. August 2018 | 14:38
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4210x hilfreich)
1. Ratenzahlungsvereinbarung kündigen und Frist von 14 Tagen zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens setzen.
2. Nach Ablauf der Frist Mahnbescheid beantragen.
3. Für die Zukunft. Nie wieder etwas auf Raten verkaufen. Es gibt genügend andere Käufer, die sofort bezahlen können.
#2
Antwort vom 16. August 2018 | 15:37
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 754x hilfreich)
Dem ist eigentlich nicht viel hinzuzufügen, außer:
Zitat:2. Nach Ablauf der Frist Mahnbescheid beantragen.
Wenn der Käufer dem widerspricht, dann sollte man das besser als Lehrgeld abschreiben. Die Chance, dass man auf weiteren Kosten für Klage, Gerichtsvollzieher usw. sitzen bleibt, ist ziemlich groß.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 16. August 2018 | 17:04
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4210x hilfreich)
ZitatDie Chance, dass man auf weiteren Kosten für Klage, Gerichtsvollzieher usw. sitzen bleibt, ist ziemlich groß. :
Naja, 1000€ Lehrgeld wären mir zu viel.
Und mit Titel hat man 30 Jahre Zeit.
#4
Antwort vom 23. August 2018 | 15:59
Von
Status: Lehrling (1396 Beiträge, 429x hilfreich)
Zitat:ZitatDie Chance, dass man auf weiteren Kosten für Klage, Gerichtsvollzieher usw. sitzen bleibt, ist ziemlich groß. :
Naja, 1000€ Lehrgeld wären mir zu viel.
Und mit Titel hat man 30 Jahre Zeit.
Sind ja nur 600€.
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