Rücktritt vom Kaufvertrag - Küche - Abstand

15. Juni 2002 Thema abonnieren
 Von 
Daniela Görg
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Kaufvertrag - Küche - Abstand

Die Nachmieter unserer alten Wohnung war einverstanden, unsere passend gebaute Küche incl. Kühlschrank und Herd für 250 Euro zu kaufen. Als die beiden zum Unterschreiben des Mietvertrages zu unseren Vermietern gingen, sprachen wir (ohne die Anwesenheit der Vermieter) ab, dass sie die Küche haben wollen und wir damit einverstanden sind, wenn sie diese erst im Juli bezahlen würden. Wir erklärten uns einverstanden. 4 Wochen später zogen die beiden in die Wohnung ein. Wieder 2 Wochen später fuhren wir zu ihnen, um endlich den Kaufvertrag fertig zu machen. Beide Seiten waren auf Grund des Umzuges und der Renovierungen zeitlich sehr eingespannt. Dort erfuhren wir plötzlich, dass sie uns nur noch 150 Euro bezahlen wollten, weil sie ja eigentlich nur den Kühlschrank brauchen. Alles andere sollten wir dann einfach ausbauen und mitnehmen. Wir haben uns jedoch selber einen neuen Kühlschrank, neue Arbeitsplatten, eine neue Spüle etc. gekauft, weil wir ja wussten, dass sie uns die Küche abkaufen wollten. Für 150 Euro hätten wir sie jedoch nicht abgeben und hätten den alten (1 Jahr alten) Kühlschrank und die vorhandene Spüle in unsere Küche in der neuen Wohnung wieder eingebaut. Wie sieht die Situation aus? Sie haben uns 3x zugesichert, die Küche zu nehmen (jeweils zu unterschiedlichen Zeiten) und haben uns auch nach dem Einzug nicht darüber informiert, dass sie diese nicht mehr haben wollen bzw. nur zu einem bestimmten Preis übernehmen. Leider haben wir außer uns zwei Betroffenen (und all diejenigen, denen wir davon erzählt haben inkl. dem Vermieter) keine Zeugen und zu einem schriftlichen Vertrag ist es ja nicht mehr gekommen, da wir sie zuvor nicht antreffen konnten.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sehr geehrte Frau Görg,

Ihren Angaben zufolge leigt ein wirksamer mündlicher Kaufvertrag vor. Fraglich ist allein, ob sich der Vertragsschluß auch beweisen läßt.

Hierfür sollten Sie prüfen, ob Ihr Partner nicht doch als Zeuge zur Verfügung steht. War dieser auch Partei des Mietvertrages? Vielleicht ist es ja nur zu einem Vertrag zwischen Ihnen und den Nachmietern gekommen.
Im weiteren verstehe ich Sie so, das die Nachmieter den Vertragsschluß gar nicht in Abrede stellen, sondern nunmehr nachträglich anfangen einseitige unwirksame Änderungen vorzunehmen (eigentlich nur ... brauchen).

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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