Problem mit verkäufer über Facebook

5. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
LucaR
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Problem mit verkäufer über Facebook

Guten Abend.
Ich habe ein kleines Problem und zwar habe ich vor etwas längerer Zeit bei Facebook in einer Verkaufgruppe ein Angebot gefunden. Dann habe ich den Verkäufer daraufhin angeschrieben. Ich habe ihm dummerweise meine Adresse gegeben da er die für das System brauchte. Nach ein paar Tagen habe ich dann eine Rechnung per Post erhalten. Ich habe mich dann nicht mehr gemeldet da ich die Ware nicht mehr brauchte und deshalb die Rechnung auch nicht bezahlt habe. Der Verkäufer hat sich dann auch nicht mehr gemeldet über Facebook. So dann kam jetzt vor kurzem ein Schreiben das ich die Rechnung noch nicht beglichen hätte und ich das dringend bis zum 10.12.16 bezahlen müsse ansonsten werden Mahnungs Gebühren berechnet. Daraufhin habe ich im Facebook Messenger mit dem Verkäufer Kontakt aufgebaut und gefragt was das jetzt soll. Er meine die gesetzliche Frist für den Kaufvertrag wäre abgelaufen.
Was ich noch dazu sagen muss ist das ich noch nicht einmal volljährig bin ich bin erst 16 das heißt ich bin doch eigentlich nicht einmal über das Internet Geschäftsfähig.
Ich bedanke mich schonmal im vorraus und hoffe das mit schnell weiter geholfen werden kann und ich nicht im Unrecht stehe.
Gruß

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120243 Beiträge, 39857x hilfreich)

Zitat (von LucaR):
ch bin erst 16 das heißt ich bin doch eigentlich nicht einmal über das Internet Geschäftsfähig.

Eigentlich gibt es den "Taschengeldpargraphen", der anderes besagt.
Fraglich wäre also was genau da zu welchem Preis gekauft werden sollte und woher das Geld daür kommen sollte.



Zitat (von LucaR):
Ich habe mich dann nicht mehr gemeldet da ich die Ware nicht mehr brauchte

Irrelevant.
Ein "ich brauche es nicht mehr" entbindet nun mal nicht von den kaufvertraglichen Pflichten



War das ein Privatverkäufer oder ein Händler?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
LucaR
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe ja eigentlich nicht mal direkt auf den Vertrag bestätigt. Ich kenne mich damit ja noch nicht mal richtig aus und ich wusste nicht dass das ein Kaufvertrag war.
Aber Reintheoretisch kann sich doch jeder ein "Fakeprofil" auf Facebook erstellen und dann irgendwelche Verträge abschließen.

Ja es war ein Händler.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120243 Beiträge, 39857x hilfreich)

Zitat (von LucaR):
Ich habe ja eigentlich nicht mal direkt auf den Vertrag bestätigt.

Wozu? Ein "will ich haben" ist eindeutig und ausreichend.



Zitat (von LucaR):
Ich kenne mich damit ja noch nicht mal richtig aus und ich wusste nicht dass das ein Kaufvertrag war.

Dein Problem. Ein Gericht interessiert das nicht.



Zitat (von LucaR):
Ja es war ein Händler.

Nun, dann sollten Deine Eltern dem guten Mann ein Einschreiben senden, in dem Sie den Widerruf erklären und darauf verweisen, das sie zusätzlich den schwebend unwirksamnen Vertrag des minderjährigen Kindes nicht genehmigen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
LucaR
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

So ich habe jetzt per Post eine Stornorechnung bekommen. Ich denke das die Sache dann jetzt endlich vom Tisch ist.

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