Problem mit defekter Ware / Widerrufsrecht

2. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.04.2017 22:31:32
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)
Problem mit defekter Ware / Widerrufsrecht

Hallo zusammen,

angenommen ich hätte bei einem Händler (der Kauf ist allerdings über Ebay zustande gekommen) 2 Monitore gekauft. Nun sind beide Montitore geliefert wurden.
Die Monitore wurden als Gebrauchtware verkauft (neuwertig und unbenutzt, angeblich Austauschgeräte für Garantiefälle) mit 12 Monten Gewährleistung und zusätzlich 1 Monat Rückgaberecht (Fernabsatz). Monitore kamen per DPD an, Versandverpackung professionell und unbeschädigt.

1. Problem: Einer der Monitore liefert überhaupt kein Bild.
2. Problem: Der zweite Monitor liefert zwar ein einwandfreies Bild, allerdings hört man ein lautes "Surren" des Zeilentrafos, was auf ein baldiges Ableben hinweist.

--> Da ja Gewährleistung von 12 Monaten, wollte ich die Monitore zurücksenden.
Nun kommt der Verkäufer mir schon etwas komisch: "Alle Monitore verlassen geprüft ... unser Haus und sowas ist bei uns noch nie vorgekommen". Weiterhin schreibt der Verkäufer, dass er eine Rücksendung "erst mit dem Geschäftsführer absprechen muss, ob das denn überhaupt grundsätzlich möglich sei".

Hört sich alles schonmal ein wenig komisch an.

3. Problem: Abgesehen davon, dass die Monitore defekt sind, gefallen Sie mir nicht wegen eines recht schlechten Bildes. Es sind CRT, aber da bin ich normalerweise besseres gewöhnt. Daher würde ich gerne das 1 monatige Rückgaberecht (Fernabsatz) geltend machen.


Wie soll ich nun am besten vorgehen. Ich habe eigentlich keine Lust auf irgendwelche Rechtsstreitigkeiten momentan. Wenn ich die Monitore zurücksende, was im Rahmen des Widerrufes ja kein Problem darstellt, möchte ich nicht, dass der Händler mir einen Strick daraus dreht, dass die beiden Monitore defekt sind.

Danke und Gruß!!

-- Editiert von lightning666 am 02.01.2007 00:05:30

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Einfach vom Kauf zurücktreten, die Monitore frei zurückschicken und vom VK die Kosten inc. Rückversand einfordern, fertig.


Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12321.04.2017 22:31:32
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

Theoretisch schon...

Nur nachher wird mir noch ein Strick draus gedreht, da beide Monitore defekt sind?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Nö,

der VK muß beweisen, daß du die Monitore kaputt gemacht hast, ansonsten muß von einem Vorschaden ausgegangen werden.


Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12321.04.2017 22:31:32
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

Ok... danke! Dann ist ja alles klar!

Als ich eben den 2. Monitor noch einmal kurz benutzt hatte um auf dem neuen PC was zu testen, kam es noch besser.

Der 1. war ja ohnehin schon ohne Bild, der 2. Monitor ging dann eben mit einen kleinen "Knall" einfach aus...

Haha... echt ein super Kauf....

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.04.2017 22:31:32
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.295 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen