Problem mit Lieferschaden

8. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.04.2017 22:31:32
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)
Problem mit Lieferschaden

Hallo, angenommen es gibt folgendes Problem.

Ein Händler hat einen Monitor (CRT) an den Käufer verkauft. Dieser Monitor kommt per Post. Äußerlich ist das Paket ungeschädigt.

Bei der Inbetriebnahme fällt auf, dass der Monitor leider defekt ist (Bildfehler). Zusätzlich dazu hat er einen Riss im Gehäuse, den aber der Käufer nicht erwähnt (weil er ihm nicht aufgefallen ist). Vor der Rücksendung (wegen schlechten/fehlenden Bilds) setzt der Käufer den Verkäufer davon in Kenntnis, dass er einen Riss im Gehäuse gefunden hat (per Mail).
Nach erfolgter Rücksendung erwidert der Verkäufer nun, dass es aufgrund unsachgemäßer Verpackung (war nicht der Originalkarton, allerdings ausreichend verpackt) zu dem Riss gekommen ist. Nun soll also der Käufer, welcher den defekten Monitor zurückgesendet hat Schuld sein an dem Riss, den er nicht verursacht hat.

Verkäufer verweigert nun natürlich die Herausgabe des Geldes.

Wie wäre in so einem Fall vorzugehen?

Danke und Gruß!

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest-12321.04.2017 22:31:32
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

Um den Fall noch interessanter zu gestalten kommen heute noch weitere "Kuriositäten" hinzu.

Der Verkäufer behauptet, der Käufer hätte die Monitore absichtlich zerstört und dann zurückgesendet. Des weiteren wird behauptet, dass der Kunde von vornherein keine Absicht hatte, die Ware zu behalten und der einzige Zweck der Übung darin bestand, die Monitore 14 Tage lang zu nutzen und dann (nachdem er sie kaputt gemacht hat) im Rahmen des Widerrufsrechtes zurückzusenden. Abgesehen davon wird der Verkäufer trotz sachlicher Emails des Käufers immer ausfallender und behauptet Unwahrheiten.

In diesem Sinne (aus Rache?) setzt der Händler gleich noch eine Rechnung per Post ab, in dem er die Kosten für die Rücksendung erstattet haben möchte (natürlich zusätzlich zu dem Geld, was er ohnehin eingehält).


Ein interressanter Fall...

Was würde der geneigte Leser hierbei machen?

Gruß,
Rolling!

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#2
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

Ich würde mich bedanken, wenn das schriftlich kommt - hat er Zeugen, dass der Käufer den Monitor beschädigt hat?
Nö, da würde ich ihm eine letzte Frist gewähren, das Geld zurück zu zahlen, ansonsten Strafanzeige wegen Falschaussage, oder Unterstellung falscher Tatsachen....
Und wenn ich dann noch wirklich dreist wäre, würde ich nachdem ich das Geld zurück habe, trotzdem Anzeige erstatten.

-- Editiert von Teddyknuddel am 11.01.2007 16:30:41

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#3
 Von 
guest-12321.04.2017 22:31:32
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

Mhh... ja, Fristsetzung hab ich nun schon eingeleitet, dann wahrscheinlich das Mahnverfahren hinterher.

Der Typ ist leider recht einfach gestrickt habe ich das Gefühl. Ich hab ihm sehr sachlich geschrieben, wieso er als gewerblicher für Transportschäden haftet, bzw. wieso er ohnehin nachweisen muss, dass die Geräte bei mir heile angekommen sind.

Antwort darauf war (so ungefähr):
"Sie denken wohl sie sind besonders schlau"

"Wenn Sie denken, dass wir uns von irgendwelchen Käufer über den Tisch ziehen lassen, dann haben Sie den falschen erwischt"

"Sie haben einen total zertrümmerten Monitor zurückgeschickt" (nachdem er mir vorher das Bild mit dem Riss im Gehäuse geschickt hatte)

"Wenn sie uns so kommen, dann bekommen sie erst recht nichts und wir stellen ihnen auch noch die Abholung in Rechnung (so als Strafe)"

Jaja... schon witzig...
:bang:

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#4
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

Da die Unterstellung wohl schriftlich erfolgt ist, sehe ich nur einen :bang: Händler.
Nicht drüber aufregen, sondern nur lächeln, mit den Unterstellungen hat er Dir den längeren Hebel selber in die Hand gegeben. Was meinste, wie zahm der wird, wenn er eine Vorladung auf`s Polizeirevier bekommt?

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#5
 Von 
guest-12321.04.2017 22:31:32
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

Schriftlich.. naja... per Email halt. Ist ja nicht besonders beweisfördernd, aber rückt den Verkäufer schonmal ins richtige Licht...

Mal schauen was draus wird...

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#6
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

Email ist vollkommen ausreichend. Den Header auch mit ausdrucken, und schon ist die Beweisgrundlage fertig. Glaub mir, ich hab da meine Erfahrungen schon gemacht.

Sollte er behaupten, das wäre nicht von ihm, widerlegt der Header diese Aussage. Und wenn er meint, er hätte was anderes geschrieben, dann muß er die entsprechende Mail auch nachweisen.

Glaub mir, Du hast ihn am Sa..

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#7
 Von 
guest-12321.04.2017 22:31:32
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

Nagut... dann bin ich ja beruhigt :-)


Es ist halt schon sehr traurig, wenn man auf sachliche Emails dermaßen emotional reagiert. Das zeigt ja auch schon, dass der Händler keinerlei "normale" Argumente mehr hat... hauptsache noch drohen damit der doofe Käufer locker lässt...

Lächerlich...

Kann ich die Firma hier wenigstens mal nennen, oder kann mir das zum Nachteil werden? Rufmord oder sowas *g*

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#8
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

Tja, man sollte niemals sofort auf wichtige Post antworten. Man kann nach ein paar Stunden schon viel gelassener und vor allem ÜBERLEGTER antworten....

Grins..... erzähl doch mal einfach, bei was für einer Firma man Monitore kaufen kann... so einfach nebenbei.... ich weiß nicht, den letzten Monitor hab ich am Montag gekauft... wo bekommt man welche, ich wüßte nicht wo...... hab`s vergessen....

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