Ich habe ihm Rahmen eines Gewinnspieles ein neues Handy erhalten und würde dieses gerne verkaufen. Nun frage ich mich aber, was passiert, wenn der Käufer innerhalb der ersten 24 Monate die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch nehmen möchte, falls etwas am Handy nicht stimmen sollte. Als privater Verkäufer möchte ich einfach nur das Handy loswerden und keine 24 Monate Verantwortung für das Gerät tragen. Was kann ich hier am besten machen?
PS: Gegoogelt habe ich bereits. Leider geht es fast ausschließlich nur um ebay-Fälle.
Privatverkauf von neuem Handy - Gewährleistungsansprüche?!
2. Oktober 2018
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Frage vom 2. Oktober 2018 | 12:41
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatverkauf von neuem Handy - Gewährleistungsansprüche?!
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#1
Antwort vom 2. Oktober 2018 | 15:45
Von
Status: Gelehrter (10635 Beiträge, 4199x hilfreich)
ZitatAls privater Verkäufer möchte ich einfach nur das Handy loswerden und keine 24 Monate Verantwortung für das Gerät tragen. :
Dann schließt man ganz einfach die Sachmängelhaftung rechtssicher aus.
Das geht auch für Neuware, wenn es ein Einzelfall ist.
#2
Antwort vom 2. Oktober 2018 | 20:46
Von
Status: Unbeschreiblich (119491 Beiträge, 39733x hilfreich)
ZitatDann schließt man ganz einfach die Sachmängelhaftung rechtssicher aus. :
Ich verwende da immer den Text:
Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung (vormals Gewährleistung) verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
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#3
Antwort vom 2. Oktober 2018 | 23:10
Von
Status: Lehrling (1592 Beiträge, 404x hilfreich)
Und freundlich und vllt sogar gewinnbringend wäre es, wenn du außerdem deine eigenen Gewährleistungsansprüche, die du gegen deinen eigenen Verkäufer hast, an deinen Zweitkäufer abtrittst.
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