Privatverkauf von neuem Handy - Gewährleistungsansprüche?!

2. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Shanoby
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatverkauf von neuem Handy - Gewährleistungsansprüche?!

Ich habe ihm Rahmen eines Gewinnspieles ein neues Handy erhalten und würde dieses gerne verkaufen. Nun frage ich mich aber, was passiert, wenn der Käufer innerhalb der ersten 24 Monate die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch nehmen möchte, falls etwas am Handy nicht stimmen sollte. Als privater Verkäufer möchte ich einfach nur das Handy loswerden und keine 24 Monate Verantwortung für das Gerät tragen. Was kann ich hier am besten machen?

PS: Gegoogelt habe ich bereits. Leider geht es fast ausschließlich nur um ebay-Fälle.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von Shanoby):
Als privater Verkäufer möchte ich einfach nur das Handy loswerden und keine 24 Monate Verantwortung für das Gerät tragen.


Dann schließt man ganz einfach die Sachmängelhaftung rechtssicher aus.
Das geht auch für Neuware, wenn es ein Einzelfall ist.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Dann schließt man ganz einfach die Sachmängelhaftung rechtssicher aus.

Ich verwende da immer den Text:
Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung (vormals Gewährleistung) verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 404x hilfreich)

Und freundlich und vllt sogar gewinnbringend wäre es, wenn du außerdem deine eigenen Gewährleistungsansprüche, die du gegen deinen eigenen Verkäufer hast, an deinen Zweitkäufer abtrittst.

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