Privatverkauf ohne Inserat

13. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
tamdrag
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatverkauf ohne Inserat

Hallo,

ich habe folgendes Anliegen.
Ein Ebay User hatte gesehen, dass ich ein Subwoofer bei eBay ersteigert hatte, den er haben wollte. Er bräuchte dringend den Subwoofer, weil dieser seine Anlage komplett ergänzt. Ich wollte den Subwoofer für mich behalten. Nach mehrere Anschreiben von ihm wollte ich ihm einen Gefallen tun und ihm den Sub verkaufen und mir einen anderen Sub bei ebay ersteigern. Ich habe ihn dann daraufhingewiesen, dass ich den sub getestet habe und der bei mir läuft, und ich als Privatverkäufer keine Garantie gewähren kann.
Nun ist die Situation so: Habe aus gefälligkeit ihm mein ersteigerten Subwoofer verkauf und musste mir einen neuen kaufen. Jetzt meint der gute Mensch, der Subwoofer defekt und velangt geld zurück.

Also nach § 437 sollte auch Privatverkäufer auch garantie gewären?
Gilt das auch wenn ich nicht "aktiver" Verkäufer bin? Also mit Inserat oder sonstige Werbung versuche mein Artikel zu verjubeln?
Und was ist bei dem Fall wenn der Käufer den defekt verursacht? Muss ich auch dafür haften?

Was muss ich jetzt tun?
Wenn ich den Sub nicht mehr zurücknehme, kann er mich verklagen?

Probleme nach Kauf?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Also, der Reihe nach:

Grds. ist auch der private Verkäufer dem Käufer zur gesetzlichen Mängelgewährleistung (§§ 434 ff BGB ) verpflichtet. Dies gilt im übrigen unabhängig davon, ob es sich (um Ihre Wortwahl aufzugreifen) um einen "aktiven" Verkäufer handelt oder nicht. Die Mängelgewährleistung umfasst dabei ausschließlich solche Mängel, die bereits bei Übergabe der Kaufsache vorlagen (§ 434 BGB ) - sofern der Käufer später selbst einen Mangel verursacht, haftet der Verkäufer dafür natürlich nicht.

Sofern Sie aber tatsächlich wirksam die gesetzlichen Gewährleistungsrechte ausgeschlossen haben (was bei einem Privatverkauf zulässig ist und wohl auch dann angenommen werden muss, wenn - juristisch unkorrekt - die "Garantie" ausgeschlossen wurde), und diesen Ausschluss im Zweifel auch beweisen können (schriftlicher Kaufvertrag?), hat der Käufer keine Ansprüche gegen Sie. Sie brauchen dann den Subwoofer nicht zurückzunehmen. Verklagen könnte der Käufer Sie dann natürlich trotzdem - allerdings dürfte diese Klage nach Ihrer Schilderung unproblematisch abgewiesen werden...

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#2
 Von 
tamdrag
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Was wäre wenn der Käufer darauf besteht, dass der Sub bei erhalt bereits defekt wäre? Wie soll ich jetzt beweisen, dass die Ware bis zum Versand top in Ordnung ist?

tamdrag

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