Privatverkauf - Geld nicht erhalten

16. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
einfachich139
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)
Privatverkauf - Geld nicht erhalten

Hallo liebe Forenmitglieder,

ich bin leider etwas verzweifelt.

Ich habe vor 6 Wochen einer bis dahin langjährigen, guten Freundin mein Bett verkauft (Neupreis 500€, 1,5Jahre alt). Vereinbart waren 160€.
Als ich ihr das Bett gebracht habe, konnte sie mir das Geld noch nicht geben (Monatsende, Amt hatte noch nicht gezahlt). Sie gab aber in meinem Beisein eine Onlineüberweisung ein, die mit TAN bestätigt und auch vom System angenommen wurde, ein. Laut Aussage der Bank bleibt eine Überweisung 2-3Tage bestehen und wenn kein Geld reinkommt (Guthabenkonto) wird diese nicht mehr ausgeführt, aber weiterhin im System als "nicht ausgeführt" gespeichert.

Seit 3 Wochen, wie soll es bei meinem GLück derzeit auch anders sein, ist die Person nicht mehr erreichbar (läasst sich verleugnen,etc.)

Für den mündlich geschlossenen Vertrag über die 160€ gibt es 2 Zeugen: meinen Partner und ihre Mutter. Dass das Bett bei ihr in der Wohnung steht können auch einige Leute bezeugen.

Meine Frage an euch: Habe ich irgendwie die Möglichkeit, das Geld einzufordern? Über ein Mahnverfahren oder sonstiges? Könnte die von ihr eingegebene Überweisung ein Nachweis sein?

Schreibt mir jetzt bitte nicht, dass ich ja einen schriftlichen Vertrag hätte schließen sollen. Bei eigentlichen "Freunden" geht man von sowas ja nicht aus.

LG einfachich

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Einen schriftlichen Vertrag brauchst du nicht. Wenn du beweisen kannst, dass der Kaufvertrag geschlossen wurde und das Bett übereignet wurde, dafür gibt es Zeugen, bist du berechtigt, den Kaufpreis einzufordern.

Zuerst solltest du ein Einwurfeinschreiben aufsetzen, fordere deine Freundin zur Zahlung (Kaufvertrag von dann und dann für Bett) auf, setze eine Frist, 10 Tage nach Datum bestimmt: "Ich erwarte die Zahlung spätestens bis dann und dann", Kontonummer nicht vergessen und ab zur Post damit.

2 Dinge sind wichtig: Du bist beweispflichtig für den Zugang des Schreibens, deshalb Einwurfeinschreiben, beim normalen Einschreiben besteht immer die Gefahr, dass der Empfänger nicht zu Hause ist, der Briefträger einen Abholschein hinterlässt, es nicht abgeholt wird, dann kommt es zurück.

Du musst deine Freundin in Zahlungsverzug setzen, deshalb die Frist.

Ist die Frist verstrichen, würde sich ein Mahnbescheid anbieten. Den kann man online ausfüllen, ist eigentlich selbsterklärend.

https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=3074689-1243446664458&Command=start

Oder nach guter Sitte im Schreibwarenhandel ein entsprechendes Formular kaufen, ausfüllen und an das zuständige Mahngericht schicken.

http://www.gerichtliches-mahnverfahren.com/

Die Kosten für den Mahnbescheid wären als Verzugsschaden von deiner Freundin zu bezahlen, deshalb ist so wichtig, dass vorher gemahnt wurde.



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-- Editiert am 16.03.2010 22:48

8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
einfachich139
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

danke für deine Antwort, die mich doch wieder etwas positiv stimmt :-)

LG einfachich

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0x Hilfreiche Antwort

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