Privatperson/Neuware/Rechnung ??

18. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
scrat25
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 33x hilfreich)
Privatperson/Neuware/Rechnung ??

Hallo,
bei amazon habe ich als Privatperson eine "neue" Festplatte verkauft. Zu einem normalen Preis, der mir KEINEN Gewinn eingebracht hat.
Der Käufer fordert mich nun auf ihm eine ordnungsgemäße Rechnung zukommen zu lassen, da man Neuware angeblich nur als Händler anbieten dürfe. Bei amazon kann man jedoch bei der Wahl des Zustands immer auch "neu" anwählen, was ja auch letztlich der Fall war.
Er droht mit Stornierung und einer Meldung beim Finanzamt.
ich bitte daher um schnelle Antwort, da ich mich hier rechtlich einwandfrei Verhalten möchte.
DANKE

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jurafrog
Status:
Schüler
(248 Beiträge, 71x hilfreich)

quote:
Neuware angeblich nur als Händler anbieten dürfe.

quatsch, auch privat darf man Neuware anbieten. Kritisch wirds wenn man mit Neuware gewerbl. handelt. Dies liegt jedoch nicht immer vor und kommt auf den Fall an.

Wieviel haste bei Amazon verkauft?

Hast du einen Hinweis auf Gewährleistungsausschluss, Privatverkauf und Ausschluss der Rückgabe/Widerruf dazugeschrieben?

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"Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen sind oft drei Paar Stiefel
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#2
 Von 
scrat25
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 33x hilfreich)

Als "neu" habe ich in letzter Zeit nur diesen einen artikel verkauft.
Einen Hinweis auf Gewährleistungsausschluss habe ich nicht eingefügt auch nicht auf privatverkauf, ect..
dies gibt das verkäuferformular meineswissens bei amazon marketplace auch nicht her... ?...


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#3
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
Kritisch wirds wenn man mit Neuware gewerbl. handelt.


Kritisch wird es auch dann, wenn man mit Gebrauchtware gewerblich handelt. ;)

Richtig ist, daß gewerbliches Handeln viel schneller (vom Gericht, Finanzamt, Mitbewerbern, Käufern, ...) unterstellt wird und werden kann, wenn man Neuware verkauft, weil das eben - im Gegensatz zu Gebrauchtware - nicht mehr auch in größeren Mengen "normal" ist.

Als Privatmann kann ich problemlos meinen Keller ausmisten und 250 gebrauchte Sachen in einem Monat verkaufen, ohne deswegen als gewerblich zu gelten.

Wenn ich aber 10 nagelneue Jacken (Toaster, Drucker, ...) verkaufe, wird man sich schon mal genauer ansehen, wie das denn als "Privatmann" überhaupt gehen soll.



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#4
 Von 
scrat25
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 33x hilfreich)

der käufer hat nun einen Garantieantrag bei amazon gestellt, mit der begründung, der artikel wäre nicht wie beschrieben "neu", da neue ware auch nur vom Händler eben MIT RECHNUNG sein könne.
zudem ging er davon aus, dass allein die eigenschaft "neu" darauf hinweist, dass es gewerblich ist und somit auch eine Rechnung dabei sein muss.
Den bisherigen Beiträgen entnehme ich jedoch, dass ich mich bislang korrekt verhalten habe...

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

quote:
Der Käufer fordert mich nun auf ihm eine ordnungsgemäße Rechnung zukommen zu lassen, da man Neuware angeblich nur als Händler anbieten dürfe.

Absoluter Quatsch.

Soweit man das sehen kann ist da alle korrekt gelaufen.


quote:
Er droht mit Stornierung

Gekauft ist gekauft, ein Grund für eine Stornierung sehe ich hier nicht



quote:
und einer Meldung beim Finanzamt.

Die genau nichts bringt, da du ja nur einen Artikel verkauft hast ...



quote:
dies gibt das verkäuferformular meineswissens bei amazon marketplace auch nicht her... ?

Doch da gibt es so ein Feld 'Zusatzbeschreibung' / 'Anmerkung' oder so ähnlich wo man so um die 1000 Zeichen frei eingeben kann.




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#6
 Von 
scrat25
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 33x hilfreich)

um aus der sache zu lernen...ist es nun wirklich notwendig, dass ich bei jedem verkauf (eigentlich biete ich ja nur gebrauchte sachen an) einen kleinen text zur gewährleistung angebe ??? gibt es da vorlagen für den privatverkauf...?


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#7
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>um aus der sache zu lernen...ist es nun wirklich notwendig, dass ich bei jedem verkauf (eigentlich biete ich ja nur gebrauchte sachen an) einen kleinen text zur gewährleistung angebe ???

<hr size=1 noshade>

Das empfiehlt ebay und es macht Sinn:

"Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit."

http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_7.html

Immerhin haben wir eine BGH-Entscheidung:

BGH VIII ZR 141/06
http://www.rws-verlag.de/hauptnavigation/aktuell/newsdetailsbgh/period/1188597600/2591999/archived/browse/4/select/bghfree/article/339/VIII-ZR-14106.html

Das Problem ist natürlich auch amazon selbst. Es ist einigermaßen schwierig, eine individuelle Artikelbeschreibung abzufassen und auf Privatverkauf etc. hinzuweisen.

Teilweise werden ja schon Artikelbeschreibung und Fotos durch andere ersetzt. Alles äußerst fragwürdig und irreführend.

Es kommt auch entscheidend darauf an, inwieweit amazon deine Interessen vertritt. Die a-z Garantie ist ein scharfes Schwert.

Im Grunde ist es ähnlich wie bei PayPal. Der Verkäufer haftet für alles und jedes, man entscheidet ja nicht über das eigene Geld, sondern über das des Verkäufers.

Und da fällt es natürlich einigermaßen leicht, im Sinne des Käufers zu entscheiden.

Dann bliebe nur noch der Rechtsweg (Klage gegen den Käufer).

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