Privatkauf Päckchen weg

10. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Fragender123123123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatkauf Päckchen weg

Hallo,

Ich habe folgenden Fall. Ich habe über Ebay Kleinanzeigen was für eine PS3 gekauft. Laut Nachrichtenverkehr schrieb der Verkäufer das päckchen ist fertig. Ich OK Danke. Wann senden Sie das Paket ab? Da ich davon ausging das er bei 80 Euro wenigstens eine Versicherung abschliesst für den versandt. Leider hat er es natürlich unversichert versandt weil er 60 cent sparen wollte. Das Päckchen kam natürlich nicht an. Nach email mit eigenes Risiko und Sie wollten es ja so günstig, was ich gar nicht wollte habe ich einen PayPal Fall eröffnet und recht bekommen. Er hätte vorher nie Belege gesendet, daher musste ich den Fall auf machen und bekam Recht und das Geld zurück. Nun möchte er es über einen Anwalt geltend machen, ein Brief von ihm selber kam heute an mit Frist zur Zahlung sonst Anwalt. Bisher habe ich nur den Online Beleg von dem Päckchen,( auf dem auch noch eine Sendungsnr. drauf ist, ist die online immer drauf, es war ein M ohne Versicherung?). Trotz mehrmaligen bitten der Quittung direkt von der Post bei Abgabe des Päckchens kam bisher nichts. Er hat auch einen Nachforschungsauftrag eingeleitet nach 4 mal anschreiben und dann über PayPal, aber nie eine Rückinfo erhalten bisher, das päckchen fehlt seit 3 1/2 Wochen. Ich weiss das ich als Käufer das Risiko ab Abgabe bei der Post selber trage. Aber es war kein Päckchen ohne Versicherung ausgemacht direkt und auch die Quittung fehlt mir immer noch. Die Post ist da keine Hilfe, die einen meinten gar der Schein ist gefälscht weil es bei Päckchen keine Sendungsnr. Gibt, aber ich glaube online ist die immer dabei auch bei unversicherten Päckchen? Wie stehen die Chancen das der onlineausdruck zählt ohne direkte Quittung von der Post? Da könnte ja jeder einfach behaupten online und versendet es nicht. Oder ist es aussichtslos für mich?

Danke

VG

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Fragender123123123):
daher musste ich den Fall auf machen und bekam Recht

Nö, hat man nicht.
Paypal trifft bekanntermaßen solche Entscheidungen ohne jede haltbare Systematik und ohne Rechtsgrundlage und ist auch kein Gericht



Zitat (von Fragender123123123):
Bisher habe ich nur den Online Beleg von dem Päckchen,( auf dem auch noch eine Sendungsnr. drauf ist

Also einen Sendungsbeleg. Ist doch schon mal was, sogar schon mal was gutes für den Verkäufer.

Und die Sendungsnummer schon mal in die Sendungsverfolgung eingegeben?



Zitat (von Fragender123123123):
Aber es war kein Päckchen ohne Versicherung ausgemacht

Na und? Wenn man nicht explizit was ausgemacht hat, kann der Verkäufer versenden wie er will - auch per Brieftaube.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Fragender123123123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein online Sendungsbeleg kann ich 100 mal aus drucken online, ob ich das dann bei der Post ab gebe ist eine andere Sache meines Erachtens...

Richtig ist das ich wahrscheinlich explizit auf Sendungsnr. Hinweisen hätte sollen, allerdings sollte man davon ausgehen das Leute mit denken. Wer spart bitte 60 Cent, in meinen Augen isst dann so was Vorsatz, auch wenn sie mit ihrer Aussage recht haben.

Das ist ein Päckchen Grösse M unversichert. Da kann man leider nix nach verfolgen. Hatte die Nr. Eingegeben, leider nix. Meine Hoffnung klammert sich noch an die nicht vorhandene Post Quittung bis jetzt und das der Nachforschungsauftrag Erfolg hat... auch wenn die Chancen gering sind.
Aber die Post wird ja wissen ob es überhaupt mal im System gescannt wurde über den Strichcode..

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Fragender123123123):
Da kann man leider nix nach verfolgen.

Doch, die Post könnte es schon. Wollen die nur nicht immer so detailliert.



Zitat (von Fragender123123123):
Aber die Post wird ja wissen ob es überhaupt mal im System gescannt wurde über den Strichcode..

Kannst Du den Beleg mal hier verlinken?

Mit einem der Bilderdienste wie z.B. https://imgbb.com/ oder https://imgur.com/upload das Foto ins Internet stellen.

Den Link dann einfach hier posten oder aus der Symbolleiste das Dritte Symbol von rechts auswählen und den Link dort eintragen.

Bitte darauf achten, das man nicht den Thumbnail- / Vorschau-Link postet.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Fragender123123123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab das Bild mal hoch geladen, zumindest die untere Hälfte wegen Datenschutz. Danke.

https://ibb.co/no3LwU

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Schlechte Aussichten für den Verkäufer ...

Wir erwarten die Sendungsdaten in Kürze.
Bitte beachten Sie jedoch, dass wir Sendungen erst beauskunften können, wenn der Versender die Sendung oder die Sendungsdaten an uns übermittelt hat.


Er hat wohl offenbar "vergessen" das Paket bei DHL abzugeben ...



Ich würde mal die Sendungsverfolgung mit Screenshot sichern, dann schnurstracks zur Polizei gehen und Strafanzeige wegen Betruges erstatten.
Die Bestätigung der Strafanzeige an den Verkäufer senden und mitteilen das man dem Schreiben des Anwaltes gelassen entgegensieht. Dann Kommunikation erstmal einstellen.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Fragender123123123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber das ist ein Päckchen. Das hat eigentlich keine Sendungsnr. Da nicht versichert. Das mit wir erwarten die daten steht immer da, auch bei nrn die es nicht gibt. Aber online kauf wohl doch was ich so gelesen habe für postinterne zwecke. Wahrscheinlich werd ich mal selbst einen kaufen und ausdrucken :-)

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Fragender123123123):
Das hat eigentlich keine Sendungsnr.

Stimmt, kann man aber zukaufen.



Zitat (von Fragender123123123):
Das mit wir erwarten die daten steht immer da, auch bei nrn die es nicht gibt.

Ob es die Nummer nicht gibt oder ob das Paket nicht übergeben wurde ist egal.
Der Käufer hat in beiden Fällen die A-Karte ...


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Fragender123123123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Warum hat der Käufer in beiden Fällen die A Karte?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Fragender123123123):
Warum hat der Käufer in beiden Fällen die A Karte?

Uuups, ich meinte Verkäufer.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Fragender123123123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ah ok. Danke. :-) die Frage ist nur wie sicher ist das. Leider sind nicht viele bzw keine Urteile bekannt von versendern unversicherter Päckchen. Also ob dann der Käufer oder Verkäufer recht bekommen hat.

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