Privatkauf Artikel nicht wie beschrieben

15. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
tine2211
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatkauf Artikel nicht wie beschrieben

Hallo!
Ich habe in den ebay Kleinanzeigen einen Kinderwagen gekauft, der Wert: 150 Euro. Laut Verkaufstext sollte der Buggy in einem sehr guten Zustand sein. Es gab auch viele Bilder dazu aber keine Detailbilder. Da er aber im sehr guten Zustand sein sollte, habe ich keine weiteren Bilder verlangt.

Angekommen ist ein Buggy, der stark verdreckt ist, der Bezug voller Flecken (wurde nicht auf den Verkaufsbildern festgehalten) und mit total verklebten Schiebegriffen (wurde auch nicht erwähnt), die Hinterräder sind ausgeschlagen, locker und nicht mehr stabil (wurde auch nicht im Verkaufstext erwähnt). Die Scheibe der Bremse ist eingerissen (dies wurde auch nicht erwähnt). Der komplette Wagen ist meines Erachtens in einem mangelhaften Zustand! Ein sehr guter Zustand ist das in meinen Augen nicht.
Nun habe ich die Verkäuferin angeschrieben und dann auch telefonisch gebeten den Wagen zurückzunehmen, da er nicht der beschriebenen Ware entspricht und mehrere von ihr nicht beschriebene Mängel vorliegen.
Die Verkäuferin sieht dies nicht ein und beruft sich auf einen Privatverkauf und dass wir die Verkaufsbilder gesehen haben. Ein Gewährleistungsausschluss wurde von der Verkäuferin im Verkaufstext nicht erwähnt.

Nun überlegen wir eine Anwalt einzuschalten (wir sind rechtschutzversichert), da wir uns im "Recht" sehen. Haben wir eine Chance?
Vielen Dank im Vorraus!

-- Editiert tine2211 am 15.09.2014 22:11

-- Editiert tine2211 am 15.09.2014 22:12

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Es muss das geliefert werden was versprochen wurde.
Über Dreck kann man sich streiten. Ausgeschlagene Räder und ein Riss in der Bremsscheibe stellen aber wohl eindeutig einen Mangel dar. Völlig egal, ob die Gewährleistung ausgeschlossen wurde oder nicht. Diese mängel sind wohl so offensichtlich, dass der Vorbesitzer wohl davon gewusst haben muss. Bei solchen Mängeln wäre es egal ob die Gewährleistung ausgeschlossen wurde oder nicht. Kann man auf den Verkaufsbildern die Ausgeschlagenen Räder und den Riss in der Bremsscheibe deutlich sehen?
Aber egal, wenn die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde, dann muss dem Verkäufer nun die Möglichkeit gegeben werden die Mängel zu beseitigen. Ein Rückgaberecht hat man im ersten Moment nicht und eine Arglist über die verschwiegenen Mängel muss man auch zuerst einmal beweisen.

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#2
 Von 
tine2211
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort! Auf den Verkaufs-Fotos sind die ausgeschlagenen Räder sowie die gerissene Bremsscheibe nicht dokumentiert. Auch nicht im Verkaufstext erwähnt. Hier wurde nur "sehr guter Zustand" geschrieben.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Dann eine Mängelrüge schreiben und den Verkäufer zur Nachbesserung auffordern.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120016 Beiträge, 39816x hilfreich)

Und zwar schriftlich per Einschreiben unter angemessener, konkreter Fristsetzung (14 Tage nach Datum).





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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