Preisirrtum - Jetzt Nachzahlung fällig?

3. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
SamSemiliaa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Preisirrtum - Jetzt Nachzahlung fällig?

Ich habe gestern in einem Hifi-Fachgeschäft (vor Ort in der Stadt) eine Soundbar gekauft. Diese habe ich sehr günstig bekommen zum Preis von ~ 270€. Online liegt der Preisvergleich bei ~ 370€.

Noch am selben Abend bekam ich eine E-Mail von diesem Händler, das das Gerät zu günstig verkauft worden sei und ich jetzt nachzahlen solle.

Komme ich da noch herum oder greift hier einfach der "Preisfehler"?

Vielen Dank.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(587 Beiträge, 295x hilfreich)


Hallo SamSemiliaa,

der Händler hat keinen Anspruch auf Nachzahlung der Differenz. Er hätte bestenfalls einen Anspruch auf Rückgabe der "Soundbar" (was auch immer das sein mag) gegen Rückerstattung des vollen Kaufpreises an Dich.

Dazu müsste er den Kaufvertrag wirksam angefochten haben. Ob eine solche wirksame Anfechtung vorliegt, könnte möglicherweise beurteilt werden, wenn Du den genauen Text der E-Mail hier veröffentlichst. In diesem Fall bitte die Namen von Dir und dem Händler entfernen.

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"Grüße vom metttwurstkneckebrot :) "

-- Editiert metttwurstkneckebrot am 03.01.2015 10:13

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#2
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

pacta sunt servanda. Das Geschäft ist abgeschlossen.

Sie brauchen nichts zu tun.



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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

@ Blaki:

Das ist in dieser Pauschalität falsch, da Verträge - wie korrekt dargestellt - durchaus wegen Irrtum angefochten werden können.

Daher müsste man - wie ebenfalls richtig betont - mehr Einzelheiten wissen.



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"justice"

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#4
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

Als K würde ich hier 14 Tage die Füße still halten. Der VK kann den Zugang der Email nicht beweisen und nach 14 Tagen wäre eine Irrtumsanfechtung nicht mehr "unverzüglich".

quote:
das das Gerät zu günstig verkauft worden sei und ich jetzt nachzahlen solle


Je nach Formulierung ist das sowieso keine Irrtumsanfechtung.

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