Preis geändert

10. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Frank Rost
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 38x hilfreich)
Preis geändert

Hallo , ich habe bei einem Optiker in Österreich übers Internet eine Sonnenbrille bestellt . Ich habe auch eine Bestellbestätigung und über PayPal bezahlt.
Kurz darauf habe ich eine Mail erhalten das man den falschen Preis ausgeschrieben hat und das die Brille wesentlich teurer ist und ob ich sie trotzdem haben will.

Meine Frage: Geht das so einfach oder kann ich auf dem Kaufpreis bestehen weil ich ja die Bestätigung habe und auch schon bezahlt habe ???

Vielen Dank

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12306.08.2009 15:01:34
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 19x hilfreich)

Es kommt darauf an um wieviel sich der Kaufpreis von dem was du bezahlt hast unterscheidet und was in den AGB's des VK steht die Du wohl akzeptiert hast.

Aber gibt es keine AGB's und der Unterschied ist gering, bzw. für dich war es nicht ersichtlich das der Preis fehlerhaft oder unverhältnismäßig war, ist der Kaufvertrag gültig und DIr steht die Brille zu dem Preis zu!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

> Es kommt darauf an um wieviel sich der Kaufpreis von dem was du bezahlt hast unterscheidet

Warum sollte es für die Rechtslage irgendeine Bedeutung haben, ob der Preis um 1 Cent oder 1000 EUR abgewichen ist?

Im übrigen müßte man hier wohl österreichisches Recht zugrundelegen, da man einen Kaufvertrag zum Ursprungspreis ja wohl in AT einklagen müßte.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12306.08.2009 15:01:34
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 19x hilfreich)

-> Im übrigen müßte man hier wohl österreichisches Recht zugrundelegen, da man einen Kaufvertrag zum Ursprungspreis ja wohl in AT einklagen müßte.

Stimme ich Dir voll und ganz zu.

-> Warum sollte es für die Rechtslage irgendeine Bedeutung haben, ob der Preis um 1 Cent oder 1000 EUR abgewichen ist?
Auch hier verweise ich auf den Porche fall, wo jmd erst den wagen für 3000€ gekauft hatte, der Verkäufer aber einen Fehler gemacht hat (Wagen war 60t€ wert) und schlussendlich der VK Recht bekommen hatte...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.992 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen