Pferdeverkauf - Rücknahmepflicht

5. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
seliger
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pferdeverkauf - Rücknahmepflicht

Hallo, ich habe im Dezember mit 14-Tage-Probe-/Rücknahmerecht eine 8-jährige Stute mit Mustervertrag "wie probegeritten und gesehen" verkauft. Sie war unproblematisch beim Reiten und Haltung, hat manchmal leicht gebuckelt was ausdrücklich erklärt und besprochen wurde. Währen der Probezeit hatten die Käufer Probleme, wollten aber zum Stichtag das Pferd ausdrücklich nicht zurückgeben. Jetzt nach über 4 Wochen verlangen sie die Rücknahme weil sich das Pferd weder putzen, noch führen, geschweigedenn reiten lässt. Vermutlich weil sich das Pferd in dem neuen Stall und mit den Besitztern nicht wohlfühlt.
Ist das ein verdeckter Mangel, muss ich das Pferd zum vollen Kaufpreis zurücknehmen, oder kann ich, weil mit dem Geld bereits ein anderes Pferd gekauft wurde, verlangen dass ich den Kaufpreis zu 50% erst nach dem erneuten Verkauf des Pferdes erstatten muss?

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

inwiefern wurde das problematische Verhalten des Pferdes in den Vertrag mit aufgenommen(schriftlich wie mündlich)?


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.756 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen