Per Nachnahme bezahlt: Kaputte Ware und fehlende Teile

1. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Magaritta
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Per Nachnahme bezahlt: Kaputte Ware und fehlende Teile


Hallo!

Ich habe per Privat über das Internet einen Motorrollermotor gekauft. Alle Nachrichten wurden über das Chat-System ICQ ausgetauscht und sind gespeichert/vorhanden.
Alle Teile die ich gekauft habe wurden deutlich in mehreren Nachrichten von mir aufgezählt und der Verkäufer hatte keine einwende.
Nun kam das Paket bei mir an, ich bezahlte per Nachnahme. Als ich das Paket dann öffnete sah ich, dass viele Teile fehlen und der Motor offensichtliche Defekte (wie z.B. kaputte Gewinde) hat.
Als ich das dem Verkäufer sagte, teilte er mir mit, „wir hätten es so abgemacht, es seien alle Teile und die Defekte hatte er nicht gesehen, bzw. hielt es nicht für wichtig es zu sagen…“ Er weigert sich die Ware zurück zu nehmen oder die fehlenden Teile nach zu liefern.
Was soll ich tun um mein Geld zurück zu bekommen?
Es geht aus dem Nachrichtenverlauf mehr als deutlich hervor, welche Teile er hätte schicken sollen.

Vielen Dank für eure Hilfe!

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27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kai_aus_hawaii
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 19x hilfreich)

war das ein Händler oder Privatmann?

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#2
 Von 
Magaritta
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein Privatmann

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#3
 Von 
kai_aus_hawaii
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 19x hilfreich)

ja dann ist es eindeutig. dann war das eine arglistige täuschung, da der verkäufer gewusst hat, das ein teil der ware defekt ist "er hielt es nicht wichtig zu sagen"

und unvollständig beweißt dann nun die icq protokoll wobei man erstmal nachweisen muss dass der am anderen ende der leitung wirklich der verkäufer war.

am besten alles zurückschicken und geld verlangen ansonsten mit anwalt drohen!

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#4
 Von 
Magaritta
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn ich die Ware zurück schicke wird er sie nicht annehmen. Mit einem Anwalt, Anzeige... habe ich bereits gedroht, es „interessiert“ ihn nicht.

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#5
 Von 
kai_aus_hawaii
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 19x hilfreich)

tja dann schreiben sie ihm einen brief mit einer abholfrist der ware von 7 tagen ansonsten stellen sie ihm 3€ am tag für lagerung in rechnung und post vom anwalt inklusive..

ist die frage ob das nicht sogar schon betrug ist..

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#6
 Von 
Magaritta
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zu welchem Typ von Anwalt sollte ich gehen? Und ich muss die Ware einmal zu ihm geschickt haben und er die Annahme verweigern bevor ich so verfahren kann? Oder kann ich auch persöhnlich zu ihm fahren, die Ware ihm übergeben, bzw. vor die Tür stellen wenn keiner da ist? Wenn ich die Teile zurück schicke könnte er ja auch sagen es wären nicht alle Teile die ich ihm zurückgeschickt habe von denen die ich bekommen habe?

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#7
 Von 
kai_aus_hawaii
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 19x hilfreich)

tja man braucht sich ja nur per foto protokollieren was fehlt, und zweitens hat ja das päckchen eine bestimmte größe und gewicht gehabt bei der post, wenn da weniger drin ist wäre ja auffällig

selber zurückbringen keine gute idee. wer beweist dass er die ware bekommen hat??

wie hoch ist der streitwert ca. €?

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#8
 Von 
Magaritta
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

420€. Also ein Bild von den Teilen machen die ich zurücksende?

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#9
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Lol, soll das ein Doppel-Account von dir sein? Alle antworten sind wenige Minuten nach dem Senden geschrieben worden... Komisch...

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#10
 Von 
Magaritta
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Was? Sicher nicht... Bringe lieber einen sinnvollen Beitrag! -Danke-

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#11
 Von 
kai_aus_hawaii
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 19x hilfreich)

unsterblich gut....

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#12
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Im Allgemeinen ist es wenig sinnvoll, die Beweismittel für den Defekt aus der Hand zu geben...

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#13
 Von 
Magaritta
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

"Im Allgemeinen ist es wenig sinnvoll, die Beweismittel für den Defekt aus der Hand zu geben... "

Könntest du das noch mal in füreinen Leihen verständlichem Satz ausdrücken? Danke!

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#14
 Von 
kai_aus_hawaii
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 19x hilfreich)

ok dann geld zurückverlangen und wenn nix kommt dann anwalt und falls geld eintrifft ware zurücksenden, oder? jemand bessere vorschläge

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#15
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

von Magaritta - 01.07.2007 22:30:07

von kai_aus_hawaii - 01.07.2007 22:30:37


Wow, wenn das mal kein Zufall ist.

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#16
 Von 
kai_aus_hawaii
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 19x hilfreich)

genau ich schaffe es in 30 sekunden so schnell zu tippen und dann die internetgeschwindigkeit noch... wahnsinn...

wenn blödheit nur im gesetz verankert wäre..

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#17
 Von 
Magaritta
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Also Mahnman, was soll ich tun?

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#18
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Klar und morgen ist Weihnachten...

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#19
 Von 
kai_aus_hawaii
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 19x hilfreich)

was ich nur schade finde dass es leute gibt die ernsthafte fragen haben, und hier welche meinen sie müssen das mit unterstellungen in ein anderes thema umleiten... schon schade wenn man soo tief gesunken ist...

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#20
 Von 
Magaritta
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Alter Schwede, so einen Spammer sollte man auf lebenszeit bannen! :spam:

Zudem würde der Mod. das auch an der IP erkennen...

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#21
 Von 
kai_aus_hawaii
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 19x hilfreich)

das mit der IP das muss man mit §§ belegen sonnst kapiert das keinname123 nicht

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#22
 Von 
Magaritta
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Bitte Mahnman, erläutere nochmal wie du vorgehen würdest. Es ist wirklich sehr wichtig für mich...

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#23
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Verkäufer nachweisbar zur Rückabwicklung auffordern, Frist setzen, Anwalt einschalten.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#24
 Von 
Magaritta
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Also schreibe ich ihm per Einschreiben mit Rückschein er solle mein Geld zurück überweisen da der Gegenstand Defekte hat auf die er nicht hingewisen hat und Teile fehlen und ich werde wenn ich es erhalten habe die Ware zurücksenden.

Dann eine Frist von 5 Werktagen setzten und drohen einen Anwalt einzuschalten.

Was muss ich noch reinschreiben?

-- Editiert von Magaritta am 01.07.2007 23:19:38

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#25
 Von 
Magaritta
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann ich es so an ihn schicken? Ist alles wichtige enthalten?

Mahnung

Sehr geehrter Herr *,

hiermit fordere ich Sie nachdrücklich zur Rückabwicklung unseres am 28.06.2007 schriftlich abgeschlossenem Geschäftes auf.
Die von Ihnen gelieferten Teile weisen Defekte auf die von Ihnen im Vorfeld nicht genannt worden sind auf. Zudem fehlt ein Teil der gekauften Ware.
Ich bitte Sie bis zum 06.07.2007 den von mir gezahlten Kaufbetrag in Höhe von 420€ an mich auf das unten stehende Konto zurück zu überweisen. Anschließend werde ich die Ware an Sie zurücksenden. Sollte ich bis zum Ablauf der Frist keinen Geldeingang Ihrerseits auf meinem Konto feststellen, stelle ich Ihnen 3€ pro Tag für die Lagerung der Ware in Rechnung und schalte meinen Anwalt ein.

Mit freundlichen Grüßen
*

-- Editiert von Magaritta am 01.07.2007 23:50:27

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Magaritta
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Bitte sagt mir ob das Schreiben so OK ist, und sollte er nicht zahlen zu welchem Typ von Anwalt ich gehen sollte!

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
RID
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

zwischenfrage:

ist man dazu berechtigt, vor der zahlung in das paket rein zu schauen? oder zickt die post da rum?

ich werde nicht zu hause sein, wenn das paket ankommt.
das heisst, dass ich zur post filiale muss.
kann es sein, dass die mir nicht erlauben werden das paket vor der zahlung zu öffnen?

erfahrungen?

viele Grüße

RID

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