Onlinekauf wer Zahlt Versandkosten bei Garantie

2. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
-=BMW=-
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 13x hilfreich)
Onlinekauf wer Zahlt Versandkosten bei Garantie

Hi alle zusammen,

Ich hab mal wieder eine Frage.

Und zwar ich habe vor etwas mehr als einem Jahr ein Headset bei ebay gekauft (Deutscher Händler )

Nun hat das Headset leider ein Defekt. Der Händler möchte nun das ich das Headset zum Händler nach Spanien schicke, allerdings hat das Headset auch nur 25euro gekostet. Allerdings sollte doch der Händler mein Ansprechpartner sein, also kann ich doch auch verlangen es ihm zu schicken und er muss sich dann um die Garantie leistung kümmern ? Oder hab ich da was falsch im kopf.

Grüße chris

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:
Allerdings sollte doch der Händler mein Ansprechpartner sein


Nach 6 Monaten mußt aber du beweisen, daß der Mangel schon bei Übergabe vorlag. Kannst du das?

quote:
er muss sich dann um die Garantie leistung kümmern


Garantie != Gewährleistung. Bitte google das mal.

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4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-=BMW=-
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 13x hilfreich)

Hi und danke für deine Antwort ,

Garantie und Gewährleistung sind mir schon bekannte Begriffe.

Da ich nicht beweisen kann das der Defekt schon vor kauf war, will ich es ja auch nicht als Gewährleistungsfall laufen lassen sondern schon über die Garantie. Meine Frage war ja auch ob sich der Händler auch im Garantie fall um die Abwicklung kümmern muss. Das ich die Ware zum Händler schicke und er diese weiter leiden muss .

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Edit: Hab eben gesehen hab etwas falsch geschrieben. Der Händler ist in Deutschland und der Hersteller in Spanien. Hatte geschrieben das der Händler in Spanien ist

-- Editiert Nightchris87 am 02.01.2015 19:22

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

quote:
Meine Frage war ja auch ob sich der Händler auch im Garantie fall um die Abwicklung kümmern muss.

Nein. Die Garantie geht den Händler in der Regel nichts an. Außer der Hersteller sieht vor, dass diese über den Händler geltend gemacht werden muss, aber meines Erachtens könnte der Händler dann eine Aufwandsentschädigung verlangen.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

deine ANtworten auf deine Fragen stehen eigentlich alle in den Garantiebedingungen des Herstellers drin. Gehe aber davon aus, dass du die Kosten zu tragen hast, ob sich das dan wirklich lohnt, ist eine andere Frage, bei einem Artikel von 25Euro Warenwert...

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Meine Frage war ja auch ob sich der Händler auch im Garantie fall um die Abwicklung kümmern muss. <hr size=1 noshade>

In der Regel nein.
Garantiebestimmungen der Herstellers lesen,wie die Abwicklung ist.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

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