Hallo,
ich habe ein paar Fragen zu folgendem Fall
Ein Käufer kauft eine Ware in einem Internetshop die günstig angeboten wurde.
Auf der Artikelseite steht : Ware Lieferbar in ca. 3-6 Werktagen
Nach Bezahlung erhält der Käufer eine Email des Shops,
das der Auftrag bestätigt ist, aber der Artikel nicht auf Lager liegt und bestellt werden muss.
In der nächsten Email entschuldigt sich der Shop das die Ware nicht zur verfügung steht und es
es sich um eine Lieferverzögerung seitens des Herstellers/Lieferanten handelt.
Der Shop bittet darum zu warten bis der Verkäufer/Lieferant den Liefertermin korrigiert.
zusätzlich mit folgender Information :
voraussichtl. Wareneingangstermin: (in 6 Monaten)
1 Tag später verschickt der Shop eine Stornierung per E-Mail
Der Shop teilt leider mit das er den Kaufvertrag über die Ware anfechtet.
Da Sie sich über den Stückpreis geirrt haben.
Wegen eines Systemfehlers wurde dieser falsch angegeben
Sie überweisen den Kaufpreis wenn er überweisen wurde sofort zurück.
Welche Rechte hat der Käufer in diesem Fall an die Ware zukommen?
Denn eigentlich handelt es sich doch um ein gültigen Kaufvertrag.
Der Händler muss doch verpflichtet sein, seinen teil zu erfüllen.
Zum Liefertermin. Wenn der Artikel gewerbt wird mit einer Lieferzeit von
3-6 Tagen. Dürfen sie dann plötzlich von einen Wareneingangstermin von 6 Monaten sprechen?
mfg und danke im vorraus für jegliche antwort
OnlineShop storniert Kaufvertrag?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Hallo
quote:Davon ist eherlich gesagt eher nicht auszugehen.
Denn eigentlich handelt es sich doch um ein gültigen Kaufvertrag.
quote:Keine, da wahrscheinlich kein KV vorliegt.
Welche Rechte hat der Käufer in diesem Fall an die Ware zukommen?
Schau aber nochmal die Mail an, hast du eiene Mail bekommen in der du eine Bestellbestätigung bekommen hast, oder hast du eine Mail bekommen die ganz glar aussagt, dass die Bestellung auch angenommen wurde und somit dann ein KV zustandekommt.
Sehr wahrscheinlich wirst du eine Mail bekommen haben, in der dir einfach nur deine Bestellung bestätigt wurde, dies ist dann aber noch kein KV...
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Hallo lesen-denken-handeln,
erstmal danke für deine Antwort.
Ich muss nochmal gemäß Forum Regeln betonen das es sich hier nur um einen fiktiven Fall handelt...
Im folgenden schreibe ich mal wie die Emails des Shops in diesem Fall aussehen könnten:
nach dem Kauf im Onlineshop!
Erste Mail :
quote:
Betreff : Auftragsbestätigung - Ihr Auftrag: XYZ12345
Sehr geehrter Kunde,
Gerne bestätigen wir ihnen ihren Auftrag.
Höflich bitten wir Sie folgenden Inhalt zur Kenntnis zu nehmen.
Der Artikel ist derzeit nicht im lager bzw übersteigt die Bestellmenge unseres verfügbaren bestandes und wird deshalb für sie geordert. Die vorraussichtliche zulaufdauer ist zum momentanen zeitpunkt noch nicht exakt bestimmtbar.
Sie erhalten durch eine gesonderte Mail, in der Regel innerhalb von ca 2 Werktagen eine aktuelle Statusinformation. umgehend nach eingang des Artikels werden wir sievom system automatisch benachrichtigt.
Zweite Mail :
quote:
Betreff : Zahlungseingang - Bestätigung: Ihr Auftrag: XYZ12345
Sehr geehrter Kunde,
wir freuen uns ihnen mitteilen zu dürfen daß wir ihren Zahlungseingang für den Auftrag XYZ12345 verbuchen konnten.
Die Auftragsbearbeitung erfolgt umgehend und sie werden automatisch über die voraussichtliche Wareneingang und ausgänge informiert.
Dritte Mail :
quote:
Betreff : Ihr Auftrag: xyz12345
Sehr geehrter Kunde,
höflich bedanken wir uns für ihre Bestellung durch den Auftrag XYZ12345. Leider steht uns ihre Ware momentan nicht zur verfügung. Es wurden :
1 Ware , XYZ voraussichtll. Wareneingangstermin 04.05.2012
bestellt. Bei einem in der Vergangenheit liegenden, bestätigten liefertermin handelt es sich um eine Lieferverzögerung des Herstellers/Lieferanten. Sie erhalten in nächster Zeit einen neuen Termin bestätigt, sobald der Hersteller/Lieferant uns den Termin korrigiert.
Vierte Mail :
quote:
Sehr geehrter Damen und Herren,
leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir den Kaufvertrag über die Ware XYZ anfechten. Wir haben uns über den Stückpreis geirrt.
Aufgrund eines Systemfehlers wurde dieser falsch angegeben.
Wir bedauern die ihnen hierdurch entstehenden Unannehmlichkeiten. Sollten sie den Kaufpreis bereits überwiesen haben, werden wir diesen zurück überweisen.
Bitte korrigiert mich wenn Ich falsch liege.
Aber der Käufer hat einen Auftrag aufgegeben.
In der ersten Mail hat die Firma (Der Shop) diesen Auftrag bestätigt oder ?
Ist hier nicht schon der Kaufvertrag zustande gekommen ?
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quote:
Ist hier nicht schon der Kaufvertrag zustande gekommen ?
Was steht denn dazu in den shop-AGB?
Das ist massgeblich, regelmässig genügt die blosse Auftragsbestätigung nicht.
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Vielen dank für euer Wissen und eure mühen!
Unten hab ich ein kurzen Auszug der passenden AGB.
Folgendes habe ich jetzt für mich in erfahrung gebracht.
FirmaXYZ hat keinen Kaufvertrag zustande gebracht. Da sie keine Annahme des Angebots bestätigt haben.
Oder bzw UND
Weil sie nicht liefern können
ABER
Andererseits schreiben sie in den AGB's das in der zweiten Mail der Kaufvertrag zustande kommt.
In diesem Fall wäre die zweite Mail die Zahlungsbestätigung (siehe oben).
Mit der Zahlung des Käufers kommt der Kaufvertrag zustande.
quote:
zitat: "kael pershaw" Verkäufer hat nach Geldeingang den Auftrag bestätigt und somit seine Willenserklärung abgegeben! --- Kaufvertrag ist zustande gekommen.
in [3] jedoch schützen sie sich wieder.
Ist dieser Paragraph überhaupt rechtens ? Wenn ja
würde er ja hier gelten.
Was denkt ihr ? Schlechte Karten für den Käufer ?
Der Käufer wird versuchen die erfüllung des Kaufvertrages
zu verlangen und die stornierung zu wiedersprechen.
Die ABGS könnten so aussehen :
quote:
[1]Nachdem Sie Ihre Bestellung abgeschickt haben, senden wir Ihnen eine E-Mail, die den Empfang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Empfangsbestätigung). Diese Empfangsbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Spätestens bis zur Lieferung der Ware erhalten Sie von uns alle Kundeninformationen, die Sie für Ihre Unterlagen ausdrucken sollten.
[2]Der Vertrag kommt erst durch die Annahme Ihres Angebotes in einer zweiten E-Mail zustande. FirmaXYZ erklärt innerhalb von 7 Werktagen die Annahme oder die Ablehnung des Angebotes. Für diese Zeit ist der Besteller an sein Angebot gebunden. Durch eine Annahme von FIRMAxzy kommt ein Vertrag zustande.
Auslieferung und Rechnungserteilung stehen einer Annahmeerklärung gleich.
[3]Im Falle einer Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware behalten wir uns vor, nicht zu liefern. In diesem Fall werden wir Sie unverzüglich darüber informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.
Schadensersatzansprüche bestehen nicht, außer, wenn FirmaWXY Handelshaus GmbH die Lieferung oder Leistungserbringung gegenüber dem Kunden garantiert hat.
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quote:
Der Vertrag kommt erst durch die Annahme Ihres Angebotes in einer zweiten E-Mail zustande.
Da es diese Mail nicht gibt, ist schon deshalb kein KV zustande gekommen. Es besteht kein Lieferanspruch, dein Angebot wurde nicht angenommen.
quote:
Die beiden geläufigen Ausdrücke "Auftragsbestätigung" und "kaufmännisches Bestätigungsschreiben", mit denen ein Kaufmann ...
Das ist eine ganz andere Baustelle, gilt nur zwischen Kaufleuten, hier sicher nicht.
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Dankeschön für eure hilfestellung !
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